Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Digitalisierung der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944 /EU) - Antrag des Landes Baden-Württemberg -

992. Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020

Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummer 5 Satz 3

In Nummer 5 Satz 3 sind die Wörter "in Verbindung mit einer praxistauglichen Kommunikationsplattform" durch die Wörter ", eine entsprechende Weiterentwicklung der Steuerungsfunktion der Smart-Meter-Gateways sowie eine praxistaugliche Kommunikationsplattform" zu ersetzen.

Folgeänderung:

In der Begründung zu Nummer 5 sind in Absatz 2 Satz 2 die Wörter "sowie die erforderlichen Steuerboxen zu den" durch die Wörter "zur Steuerung von" zu ersetzen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Frage, wie die Steuerung von energieintensiven Verbrauchseinrichtungen über intelligente Messsysteme technisch umgesetzt werden kann und welche Zusatzgeräte dabei gegebenenfalls in die Zertifizierung einbezogen werden müssen, ist Gegenstand des laufenden Prozesses zur Weiterentwicklung der Smart-Meter-Gateways und zur Erweiterung ihres Anwendungsbereichs. Voraussetzung für eine zeitnahe Verfügbarkeit der so genannten Smart-Grid-Funktionalitäten ist dabei insbesondere, dass neben den zu steuernden Einheiten auch die Smart-Meter-Gateways selbst weiterentwickelt werden, da die Smart-Meter-Gateways der ersten Generation die bei der Steuerung übertragenden Daten bislang nur unzureichend verarbeiten können. Daher sollte dieser Aspekt in der Aufzählung ergänzt werden.

2. Zu Nummer 6 Satz 2

In Nummer 6 Satz 2 sind die Wörter "die Bundesnetzagentur auffordert, den Anbietern aufzutragen, dynamische Tarife in Verbindung mit dem Rollout von intelligenten Messsystemen in ihre Angebote aufzunehmen" durch die Wörter "geeignete und attraktive Rahmenbedingungen schafft, damit dynamische Tarife in Verbindung mit dem Rollout von intelligenten Messsystemen angeboten werden" zu ersetzen.

Folgeänderung:

In der Begründung zu Nummer 6 ist Satz 4 wie folgt zu fassen:

"Die Bundesregierung soll daher geeignete und attraktive Rahmenbedingungen schaffen, damit dynamische Tarife in Verbindung mit dem Rollout von intelligenten Messsystemen angeboten werden."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Forderung hinsichtlich zeitnaher Einführung dynamischer Tarife wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings erscheint der Vorschlag, dass die Bundesregierung die Bundesnetzagentur auffordert, dies umzusetzen, nicht zielführend. Vielmehr sollte die Bundesregierung geeignete und attraktive Rahmenbedingungen für dynamische Tarife schaffen.

3. Zu Nummer 6 Satz 3

In Nummer 6 Satz 3 sind nach den Wörtern "Dynamische Tarife" die Wörter "möglicherweise auch in Kombination mit der notwendigen Dynamisierung der überwiegenden festen Preisanteile" einzufügen.

Folgeänderung:

In der Begründung zu Nummer 6 ist Satz 3 wie folgt zu fassen:

"Um die vorgesehenen Mehrwerte zu erreichen, ist die Einführung dynamischer, insbesondere auch netzorientierter Tarife unabdingbar, damit die Endverbraucher durch eine wirkungsvolle Anreizwirkung über die Preisgestaltung systemoptimierend mitwirken und profitieren können."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Preisspreizung an den Strombörsen bewegt sich im Bereich von wenigen Cent pro Kilowattstunde, während die fixen Preisaufschläge mit einem Anteil bis zu 90 % den Endverbraucherpreis dominieren. Deshalb braucht es zur wirkungsvollen Installation von dynamischen Verbraucherpreisen unbedingt einer Reform der energierechtlichen Rahmenbedingungen. Diese notwendige Reform wurde wiederholt von den Ländern eingefordert und ein klarstellender Hinweis sollte aufgenommen werden.

4. Zu Nummer 7

Nummer 7 ist zu streichen.

Folgeänderung:

Die Begründung zu Nummer 7 ist zu streichen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

(Das MsBG sieht bereits eine Preisobergrenze für einen Einbau von intelligenten Messsystemen, abhängig vom jeweiligen Jahresverbrauch, vor. Zudem wurde auch nach langem Ringen mit den Verbraucherverbänden der verpflichtende Einbau von intelligenten Messsystemen für Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden vorgeschrieben. Deshalb erscheint es nicht zielführend, jetzt eine Finanzierung für Kunden vorzuschlagen sowie auch Ausnahmen für den Pflicht-Rollout gesetzlich zu verankern. Dies würde dem mühsam erreichten Kompromiss widersprechen. Zudem würde eine Finanzierung des Einbaus aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative oder des Energie- und Klimafonds der Bundesregierung dem ursprünglichen Wettbewerbsgedanken entgegenstehen, der eine Senkung der Kosten für den Einbau von intelligenten Messsystemen über den Wettbewerb der Anbieter vorsieht.)

[Die Forderung in Nummer 7 wurde in Begleitung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ausführlich diskutiert mit dem Ergebnis, dass die Wirtschaftlichkeit und die zügige Umsetzung des Rollouts der Smart Meter nur funktioniert, wenn von der Verteilung der Lasten und der Vorteile nicht durch Ausnahmen abgewichen wird. Im Gesamtkonzept ist die Wirtschaftlichkeit für die jeweiligen Verbrauchergruppen belegt und für die Systemintegration der erneuerbaren Energien unabdinglich. Ob der einzelne Verbraucher mehr oder weniger vom Smart Meter profitiert, liegt in seinem eigenen Ermessen. Grundsätzlich profitieren alle Verbraucher von einem wirtschaftlichen Energiesystem. Weitere Befreiungen von der Einbauverpflichtung in der jetzigen Startphase würden die Diskussion um die Notwendigkeit des Rollouts erneut entfachen.]

5. Zu Nummer 8 Satz 3a - neu -

In Nummer 8 ist nach Satz 3 folgender Satz einzufügen:

"Dabei sind die Interoperabilität der eingesetzten Technik zu gewährleisten und bei einem Wechsel des Lieferanten bzw. Dienstleisters die für die Messung und Abrechnung notwendigen Daten zugänglich zu machen."

Folgeänderung:

In der Begründung zu Nummer 8 ist nach Satz 7 folgender Satz einzufügen:

"In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass die Interoperabilität der eingesetzten Technik gewährleistet wird und bei einem Anbieterwechsel die für die Messung und Abrechnung notwendigen Daten zugänglich gemacht werden."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Interoperabilität der eingesetzten Technik trägt sowohl aus wettbewerblicher als auch aus technologischer und datenschutzrechtlicher Sicht zur Nachhaltigkeit von Energieeinsparungen bei und leistet darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zum bezahlbaren Wohnen, insbesondere im Bereich Wärme/Warmwasser.