Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften : "Die Schaffung des Europäischen Forschungsraums des Wissens für Wachstum" KOM (2005) 118 endg.; Ratsdok. 8156/05

Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 25. April 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 15. April 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

1. der Europäische Forschungsraum des Wissens für Wachstum: STÄRKE und Chance der EU

2. das siebte Forschungsrahmenprogramm: VIER Ziele

Die Mitteilung der Kommission über die Zukunft der europäischen Forschungspolitik vom Juni 2003 markierte die Hinwendung zu einer umfassenden Forschungspolitik auf europäischer Ebene, die eine große Bandbreite von Forschungsbedürfnissen und Kategorien abdeckt.

Das von der Kommission vorgeschlagene Konzept beruht auf einigen Grundannahmen: Konsolidierung der Unterstützung transnationaler Verbundprojekte zu Themen, die mit wichtigen politischen Anliegen in Zusammenhang stehen; Unterstützung technologischer Entwicklungen für die Industrie durch längerfristige öffentlichprivate Partnerschaften; verstärkte Förderung der Grundlagenforschung durch die EU; Durchführung neuer Maßnahmen mit hohem europäischen Mehrwert, wie der Ausbau neuer Forschungsinfrastrukturen, die über die Möglichkeiten eines einzigen Mitgliedstaats hinausgehen.

Dieses Konzept wurde im Rat, im Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss eingehend erörtert. Darüber hinaus wurde es einer breiten Anhörung der wissenschaftlichen Kreise, der Industrie und anderer Interessengruppen unterzogen. Dies ist die Basis, auf der die Kommission ein neues Forschungsrahmenprogramm vorschlägt, das vier Ziele mit jeweils eigenen Programmen umfasst.

Nachstehend sind diese vier Programme aufgeführt:

3. KONTINUITÄT mit NEUEM Schwung für die Lissabonziele D

Wenngleich die notwendige Kontinuität mit den vorherigen Programmen gewahrt wird und auch weiterhin vorbildliche Vorgehensweisen aufgegriffen werden, ist das neue 7. Rahmenprogramm nicht "einfach ein weiteres Rahmenprogramm". Inhalt, Aufbau, Umsetzung und Verwaltung sind so konzipiert, dass sie einen zentralen Beitrag zur Wiederbelebung der Lissabonner Strategie leisten können.

4. EIN Forschungsbudget, DASS dem Anspruch der EU entspricht

Die Entscheidung über die Haushaltsmittel für das 7. Rahmenprogramm ist ein Test für die Glaubwürdigkeit, der zeigt, wie ernst es der EU damit ist, im Einklang mit der Halbzeitbewertung die Lissabonner Ziele auch zu erreichen.

Unter Hinweis auf ihre beiden Mitteilungen vom Februar und Juli 2004 zur neuen finanziellen Vorausschau9 schlägt die Kommission vor, das Forschungsbudget der EU zu verdoppeln und zwar aus folgenden sorgfältig erwogenen Gründen:

5. Ausrichtung auf die Ziele von Lissabon

Die Lissabonner Ziele lassen sich ohne eine drastische Erhöhung der investitions- und wachstumsverstärkenden EU-Ausgaben nur schwer erreichen. Daher kommt es darauf an, im Rahmen eines gut strukturierten Europäischen Forschungsraums eine anspruchsvolle europäische Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik zu entwickeln.

Das 7. Rahmenprogramm ist als Rückgrat für den Aufbau einer europäischen wissensgestützten Wirtschaft konzipiert. Es erstreckt sich erstmals auf eine Programmlaufzeit von sieben Jahren, woraus sich neue Perspektiven und Stärken ableiten, die sich vor allem aus der Synchronisierung und engen Verzahnung mit allen wachstumsrelevanten Maßnahmen der finanziellen Vorausschau ergeben. Zur Halbzeit kann die Kommission nach einer externen Überprüfung Änderungen des Rahmenprogramms vorschlagen und die Verwaltungsmaßnahmen revidieren. Durch diese Kopplung von langer Laufzeit und der Möglichkeit einer Halbzeitüberprüfung werden Kontinuität wie auch Flexibilität gesichert.

Ausgestattet mit ausreichenden Mitteln, gestrafft und in seiner Durchführung besser auf die Wissenschaftler ausgerichtet, wird das 7. Rahmenprogramm zu einem Kernelement für das Wachstum durch den Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum.

Hinweis: Auf die "Randbemerkungen" im PDF-Dokument ist zu achten! vgl.
Drucksache 130/04 (PDF) = AE-Nr. 040559,
Drucksache 524/04 (PDF) = AE-Nr. 042253,
Drucksache 917/04 (PDF) = AE-Nr. 043278 und
Drucksache 273/05 (PDF) = AE-Nr. 050990
1 "Die Herausforderung annehmen: Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung", November 2004.
2 P6_TA-PROV(2005)0077.
3 KOM (2004) 353 vom 16.6.2004
4 Besondere Durchführungsregeln können in diesen Bereichen notwendig sein.
5 "Die Durchführung des Rahmenprogramms erfolgt durch spezifische Programme, die innerhalb einer jeden Aktion entwickelt werden ()"
6 "Die Gemeinschaft kann im Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten bei der Durchführung des mehrjährigen Rahmenprogramms eine Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten, einschließlich der Beteiligung an den zu ihrer Durchführung geschaffenen Strukturen, vorsehen."
7 "Die Gemeinschaft kann gemeinsame Unternehmen gründen oder andere Strukturen schaffen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für gemeinschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration erforderlich sind."
8 Exekutivagenturen sind Verwaltungsstrukturen, denen unter Aufsicht und Verantwortung der Kommission Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen übertragen werden. Das Statut der Exekutivagenturen wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 058/2003 vom 19. Dezember 2003 festgelegt.
9 KOM (2004) 101 vom 26.2.2004 und KOM (2004) 487 vom 14.7. 2004.
10 SEC(2005) 430: Impact Assessment and Exante evaluation for the proposal for the Council and European Parliament decisions on the 7th Framework Programme.