Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes

Niedersächsischer Ministerpräsident Hannover, 18. Juni 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 979. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weil

Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich eine Kennzeichnung für Lebensmittel, die Auskunft über das Tierwohl bei der Haltung, dem Transport und der Schlachtung von Nutztieren gibt. Der Bund hat dazu im Juni 2018 den Entwurf eines Tierwohlkennzeichengesetzes in Form eines Einspruchsgesetzes vorgelegt, das verbindliche Kriterien für Produkte tierischen Ursprungs vorsieht, die über die bereits bestehenden gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung des Tierwohls hinausgehen. Die Verwendung des Tierwohlkennzeichens ist freiwillig; sie wird jedoch an die Erfüllung bestimmter Anforderungen an die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, geknüpft. Diese Anforderungen sollen durch auf Grundlage des Tierwohlkennzeichengesetzes zu erlassende Rechtsverordnungen detailliert festgelegt und ihre Einhaltung regelmäßig überprüft werden.

Da auf dem deutschen Markt bereits diverse privatwirtschaftliche Kennzeichen für Lebensmittel existieren, ist die derzeitige Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft sehr heterogen. Dies führt zu Intransparenz und Unübersichtlichkeit und in der Folge zur Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher, so dass mit einer staatlich geregelten Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgegriffen, die Landwirte unterstützt und das Tierwohl in der Nutztierhaltung verbessert werden können.

Der Bund geht davon aus, dass die Mehraufwendungen der Erzeuger durch die am Markt erzielbaren Preise kompensiert bzw. honoriert werden. Ob und inwieweit diese Annahme zutreffend ist, ist ungewiss; in jedem Fall wird ein verpflichtendes Label eher als eine freiwillige Kennzeichnung in der Lage sein, die erforderliche Mehrzahlungsbereitschaft im Markt zu mobilisieren. Die Einführung des Labels soll mit 70 Mio. Euro für Werbemaßnahmen unterstützt werden.

Das Tierwohlkennzeichengesetz des Bundes ist in seiner jetzigen Form ein wichtiger erster Schritt, dem jedoch möglichst zeitnah weitere Schritte folgen müssen. Dies betrifft insbesondere die Freiwilligkeit des Labels sowie das Fehlen einer Herkunftsbezeichnung, die dazu beitragen, dass

Zudem ist festzustellen, dass das staatliche Tierwohllabel und der bereits etablierte Haltungskompass des Lebensmitteleinzelhandels wenig kompatibel sind und somit nicht nur auf größtmögliche Effekte für die Tiere, die Tierhalter und die Verbraucherinnen und Verbraucher verzichtet wird, sondern auch ein Großteil der aktuell bereits sehr zahlreichen Zeichennehmer der Initiative Tierwohl nicht mitgenommen werden kann. Darüber hinaus erscheint es fraglich, dass die Mehraufwendungen für mehr Tierwohl in vollem Umfang am Markt realisiert werden können. Soweit dies nicht der Fall ist, ist eine finanzielle Förderung potentieller Zeichennehmer dringend erforderlich.

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen sollten daher in einem Entschließungsantrag folgende Punkte gefordert werden: