Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) - COM (2012) 11 final; Ratsdok. 5853/12

Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli 2015 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

1. Zu den aktuellen Beratungsergebnissen

Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Verabschiedung der Allgemeinen Ausrichtung des Rates für Justiz und Inneres am 15. Juni 2015 eine entscheidende Grundbedingung für die zügige Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung erreicht werden konnte. Er unterstützt das vom Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament gemeinsam angestrebte Ziel, das Rechtsetzungsverfahren zur Datenschutz-Grundverordnung möglichst noch bis Ende 2015 abzuschließen, um damit rechtssichere Grundlagen für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, die einen zukunftsfähigen, europaweit einheitlich durchsetzbaren Schutz der Betroffenen gewährleisten und zugleich notwendige Spielräume für die Innovations- und Wachstumspotentiale des technologischen Wandels für die Unternehmen in Europa eröffnen.

2. Zum Fortgang des Rechtsetzungsverfahrens im Hinblick auf Kernanliegen der Länder

3. Zu weiteren Einzelfragen

4. Zum weiteren Verfahren

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung - ungeachtet der informellen Ausgestaltung des Trilogs dafür Sorge zu tragen, dass die Informations- und Mitwirkungsrechte der Länder weiterhin umfassend gewährleistet werden.

*)Beschlüsse des Bundesrates vom 30. März 2012, BR-Drucksache 052/12(B) HTML PDF und 052/12(B) HTML PDF(2) sowie Beschluss des Bundesrates vom 28. November 2014, BR-Drucksache 550/14(B) HTML PDF