Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 108. Sitzung am 12. Mai 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/5795 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften - Drucksache 17/5312 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 17.06.11
Erster Durchgang: Drucksache. 061/11 (PDF)

1. In Artikel 1 Nummer 2 wird Buchstabe g wie folgt gefasst:

,g) Nach dem neuen Absatz 13 wird folgender Absatz 14 eingefügt:

2. Artikel 4 wird wie folgt geändert: