Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-EnergienGesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts

924. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014

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Der Bundesrat bedauert, dass mit der Novelle des EEG Ausbau und Weiterentwicklung der Bioenergie nicht länger gefördert, sondern deutlich eingeschränkt werden.

Der Bundesrat stellt fest, dass Energie aus Biomasse neben der Wasserkraft die einzige erneuerbare Energie ist, die derzeit bedarfsgerecht Strom zur Verfügung stellen und somit Fluktuationen der Wind- und Sonnenenergie ausgleichen kann. Die Kosten zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Biomasse würden nur rund 0,5 bis maximal 1,5 Euro/Jahr für einen 4-Personen-Haushalt betragen. Im Hinblick auf die kostengünstige Speicher- und Regelenergiefähigkeit der Bioenergie sowie ihre positiven Impulse für den ländlichen Raum sind diese Kosten vertretbar. Der ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien ist zudem ein wichtiger Schritt, um Deutschland unabhängig von Erdgasimporten zu machen.

Vor diesem Hintergrund bedauert der Bundesrat, dass der Deckel für die Flexibilisierung von Biogasanlagen, die Vergütung von jeglichen Einsatzstoffen sowie der Gasaufbereitungsbonus gestrichen wurden. Darüber hinaus bedauert er, dass die speziellen Vergütungsregelungen für die sogenannten Gülleanlagen nicht ausgeweitet und kein angemessenes Vergütungssystem für kleine bis mittlere standortangepasste Biomasseanlagen, die primär Abfall- und Reststoffe nutzen, eingeführt wurden. Weiterhin ist die Einführung der Eigenstromzulage selbst für kleine und mittlere Betriebe zu kritisieren, u.a. weil damit auch positive Ansätze im Bereich der Bioenergie wie beispielsweise die Umstellung von Kläranlagen auf die sogenannte Klärgastechnik mit Stromerzeugung und Abwärmenutzung in Frage gestellt und somit wichtige Investitionen gefährdet sind.

Der Bundesrat befürchtet, dass mit den oben genannten Einschränkungen des Bioenergiesektors selbst die geringen, im Gesetz vorgesehenen Ausbauziele nicht erreicht werden können. Er bittet die Bundesregierung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Bioenergie trotz der EEG-Novelle auch in Zukunft eine feste Systemsäule der Energiewende bleibt, und hierbei die Länder in ausreichendem Maße zu beteiligen. Vor dem Hintergrund bedauert der Bundesrat, dass eine angemessene Beteiligung der Länder über eine Mitberatung der wesentlichen Verordnungen des Gesetzes nicht vorgesehen ist.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Flexibilisierung bestehender Biomasseanlagen ist derzeit die günstigste Form der Energiespeicherung, um die fluktuierende Stromproduktion aus Wind- und Solarenergie auszugleichen. Für Stoffe wie zum Beispiel Bioabfall- und Reststoffe oder Energiepflanzen wie Kleegras oder Sonnenblumen, deren Verwertung in Biomasseanlagen aus umweltpolitischer Sicht sinnvoll ist, sollten Einsatzstoffvergütungsklassen beibehalten werden. Biomethan leistet einen wichtigen und innovativen Beitrag für die Energieversorgung bei Strom, Wärme und Mobilität. Biomethan kann im Langzeitspeicher-Erdgasnetz in großen Mengen gespeichert und auch unabhängig von Stromnetzen in ganz Deutschland zu effizienten Kraft-Wärme-Kopplung-Anwendungen transportiert werden. Die Studie "Erdgassubstitution durch eine forcierte Energiewende" vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) zeigt auf, dass Deutschland bis 2030 unabhängig von russischen Erdgasimporten werden könnte, wenn die erneuerbaren Energien konsequent ausgebaut und Maßnahmen zur Förderung von Energieeinsparung und Energieeffizienz forciert würden.