Antrag des Freistaates Sachsen
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts

Punkt 49 der 924. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014

Der Bundesrat stellt fest, dass die bisherige Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch das EEG zahlreiche Verwerfungen bewirkt hat. Dies hat zu einem nahezu ungebremsten jährlichen Zubau an erneuerbaren Energien mit erheblichen Auswirkungen auf den Strompreis geführt. Deshalb begrüßt der Bundesrat den von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg zur Novellierung des EEG als einen ersten Schritt in die richtige Richtung und verweist darauf, dass eine grundlegende Reform notwendig ist.

Der Bundesrat erinnert an und bekräftigt die Vereinbarung der Regierungskoalition auf Bundesebene, dass die konventionellen Kraftwerke einschließlich der Kohle als Teil des nationalen Energiemix auf absehbare Zeit unverzichtbar und zur ausreichenden Deckung der Residuallast erforderlich sind. Nur so ist ein reibungsloser Übergang in ein Zeitalter ohne fossile Energieerzeugung möglich. Er bedauert, dass es nicht gelungen ist, die Braunkohlegewinnung dem Steinkohlebergbau gleichzustellen und diese deshalb keine Aufnahme in den Anhang 3 der EU-Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen gefunden hat.

Der Bundesrat befürchtet, dass angekündigte Ziele der Reform, wie Bezahlbarkeit der Energie, Versorgungssicherheit mit Energie mit der Novelle nur schwierig erreicht werden können. Auch wird bedauert, dass mit der Novelle die Planungssicherheit für Investitionen in die Energiewirtschaft und in energieintensive Industrien nicht verbessert wurde.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, frühzeitig mit der Fortentwicklung des EEG zu beginnen und sich dabei von folgenden Kriterien leiten zu lassen: