Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. März 2007 zu der Zukunft des Profifußballs in Europa (2006/2130(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307330 - vom 23. April 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 29. März 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Kommission im Helsinki-Bericht die Notwendigkeit einer Partnerschaft zwischen den Führungsgremien des Fußballs und den öffentlichen Behörden im Interesse eines verantwortungsvollen Managements des Fußballsports, das die für den Profisport charakteristische Selbstverwaltung umfassend respektiert, unterstrichen hat,

B. in der Erwägung, dass der europäische Sport und insbesondere der Fußball ein unveräußerlicher Teil der europäischen Identität, Kultur und Bürgerschaft darstellt und das europäische Fußballmodell, das durch offene Sportwettbewerbe im Rahmen einer Pyramidenstruktur gekennzeichnet ist, in der mehrere Hunderttausend Amateurclubs und Millionen Freiwilliger und Spieler die Grundlage für die führenden Proficlubs bilden, das Ergebnis einer langen demokratischen Tradition sowie der Förderung lokaler Talente in der Gesellschaft insgesamt ist;

C. in der Erwägung, dass der Fußball eine wichtige gesellschaftliche und erzieherische Rolle spielt und ein wirksames Instrument für die soziale Integration und den multikulturellen Dialog ist und eine aktive Rolle bei der Bekämpfung von Diskriminierung, Intoleranz, Rassismus und Gewalt übernehmen muss, da viele der auf eine solche Einstellung zurückzuführenden Vorfälle immer noch in Stadien und deren Nähe stattfinden, und in der Erwägung, dass Profifußballclubs und -ligen ferner eine bedeutende soziale und kulturelle Rolle in ihren lokalen und nationalen Gemeinschaften spielen,

D. in der Erwägung, dass der Profifußball sowohl eine wirtschaftliche als auch eine nicht wirtschaftliche Dimension aufweist,

E. in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Aspekte des Profifußballs dem Gemeinschaftsrecht unterliegen und dass in der Rechtsprechung die Besonderheit des Sportes und die soziale und erzieherische Rolle des Fußballs in Europa anerkannt werden,

F. in der Erwägung, dass es daher Aufgabe der nationalen und europäischen Gremien in Politik und Sport ist, durch Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens, der die grundlegenden Prinzipien der Besonderheit des Profifußballs, die Autonomie seiner Gremien und die Subsidiarität, beachtet, dafür zu sorgen, dass die Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf den Profifußball seine sozialen und kulturellen Funktionen nicht beeinträchtigt,

G. in der Erwägung, dass in Anbetracht der zunehmenden Bedeutung des Sports in verschiedenen europäischen Politikbereichen (Freizügigkeit, Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Wettbewerb, Gesundheit und audiovisuelle Politik) beschlossen wurde, den Sport als Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union in den Verfassungsvertrag aufzunehmen (Artikel 17 und III-182), und in der Erwägung, dass der Verfassungsvertrag nicht von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde und dass die Erklärung von Nizza über den Sport in der Europäischen Union alleine nicht ausreicht, um die aktuellen Probleme zu bewältigen, die über die nationalen Grenzen hinausgehen und daher europäische Lösungen erforderlich machen,

H. in der Erwägung, dass die zunehmende Professionalisierung und Kommerzialisierung des Sports im Allgemeinen und des Fußballs im Besonderen das EG-Recht in diesem Bereich relevanter gemacht haben, was sich in der wachsenden Zahl von beim Gerichtshof und bei der Kommission anhängiger Klagen bzw. Verfahren widerspiegelt:

I. in der Erwägung, dass diese Rechtsunsicherheit auch zur Folge hat, dass unklar ist, wie weit die Autonomie der Selbstregulierungseinrichtungen wie z.B. der UEFA, der nationalen Verbände und der nationalen Ligen reicht und inwiefern sie bei der Ausübung ihres Selbstregulierungsrechts und ihrer Regulierungsaufgaben an gewisse Grundsätze des Gemeinschaftsrechts wie Freizügigkeit, Nichtdiskriminierung und Wettbewerbsregeln gebunden sind,

J. in der Erwägung, dass diese Rechtsunsicherheit nicht nur unter ökonomischen Gesichtspunkten, sondern insbesondere auch im Hinblick auf die gesellschaftliche, kulturelle und erzieherische Funktion des Fußballs problematisch ist und dass sie gleichzeitig das Interesse der Fans mindert, die Bemühungen um bessere Unterstützung beeinträchtigt sowie den Grundsatz des "Fairplay" aushöhlt,

K. in der Erwägung, dass beschlossen wurde, den Sport als Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union in den Verfassungsvertrag aufzunehmen (Artikel 17 und III-182), um der Europäischen Union Befugnisse zur Entwicklung seiner europäischen Dimension zu übertragen,

L. in der Erwägung, dass der Profifußball nicht wie ein typischer Wirtschaftssektor funktioniert, und in der Erwägung, dass Profifußballvereine aufgrund der Wechselbeziehung zwischen den Spielgegnern sowie der Notwendigkeit, im Interesse eines nicht voraussagbaren Spielausgangs für eine ausgewogene Spielstärke zu sorgen, nicht unter denselben Marktbedingungen wie andere Wirtschaftsbranchen tätig sein können, und in der Erwägung, dass sich seine verschiedenen Akteure, einschließlich der Fans, Spieler, Vereine, Ligen und Verbände, nicht als Verbraucher oder Unternehmen im üblichen Sinne verhalten,

M. in der Erwägung, dass die Zukunft des Profifußballs in Europa durch die zunehmende Konzentration von Vermögen und sportlicher Macht bedroht ist,

N. in der Erwägung, dass die wachsende Bedeutung der Einkünfte aus der Vermarktung von Übertragungsrechten den ausgewogenen Wettbewerb zwischen Vereinen aus verschiedenen Ländern insofern unterminieren könnte, als diese Einkünfte weitgehend von der Größe der nationalen Fernsehmärkte bestimmt werden,

O. in der Erwägung, dass die internationale Dimension des Profifußballs seit vielen Jahrzehnten ständig zunimmt und der Profifußball gleichermaßen von verschiedenen internationalen Regelungen und Rechtsvorschriften betroffen ist,

P. in der Erwägung, dass unterschiedliches nationales Recht und unterschiedliche Lizenzkriterien in Europa ungleiche wirtschaftliche und rechtliche Wettbewerbsbedingungen schaffen und dass diese Situation den fairen sportlichen Wettbewerb zwischen Mannschaften in europäischen Ligen und somit auch zwischen Nationalmannschaften ernsthaft behindert,

Q. in der Erwägung, dass die Präsenz von Frauen im Sport im Allgemeinen nach wie vor weit geringer als die der Männer ist, und in der Erwägung, dass Frauen in den Entscheidungsgremien des Sports immer noch unterrepräsentiert sind und dass Fälle von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts bei der Bezahlung der Profisportlerinnen fortbestehen,

R. in der Erwägung, dass das Bosman-Urteil aus dem Jahr 1995 sich zwar positiv auf die Verträge und die Mobilität der Fußballspieler in Europa ausgewirkt hat, - obwohl eine Reihe von beschäftigungsbezogenen und sozialen Problemen noch nicht gelöst sind -, aber auch einige negative Auswirkungen für den Sport mit sich brachte, unter anderem verbesserte Möglichkeiten für die reichsten Fußballvereine, die besten Spieler unter Vertrag zu nehmen, eine noch engere Verknüpfung zwischen Finanzmacht und sportlichem Erfolg, eine inflationäre Gehälterspirale und geringere Chancen für junge lokale Talente, ihre Fähigkeiten auf höchstem Niveau unter Beweis zu stellen, sowie geringere Solidarität zwischen dem Profi- und dem Amateursport,

S. in der Erwägung, dass viele kriminelle Handlungen (Spielmanipulation, Korruption usw.) das Ergebnis der Spirale von Ausgaben, Gehälterinflation und der daraus folgenden Finanzkrisen vieler Vereine sind,

T. in der Erwägung, dass die Kommission in formellen Entscheidungen die Vereinbarkeit der zentralen Vermarktung von Medienrechten mit EU-Wettbewerbsrecht bestätigt hat,

Allgemeiner Hintergrund

Lenkungsstruktur

Bekämpfung krimineller Handlungen

Soziale, kulturelle und erzieherische Rolle des Fußballs

Beschäftigung und soziale Fragen

Bekämpfung der Gewalt, des Rassismus und anderer Formen der Diskriminierung

Wettbewerbsrecht und Binnenmarkt

Vermarktung von Fernsehrechten und Wettbewerbsrecht

Doping