Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. März 2007 zu der Integration der neuen Mitgliedstaaten in die GAP (2006/2042(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307330 - vom 23. April 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 29. März 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Erweiterung von 2004 die landwirtschaftliche Nutzfläche (um etwa 27 %), die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe (um etwa 60 %) und die Zahl der im Landwirtschaftssektor Beschäftigten (um etwa 57 %) in der Europäischen Union erheblich vergrößert hat und somit ihr landwirtschaftliches Produktionspotential und die Bedeutung der Landwirtschaft erhöht hat; in der Erwägung, dass mit zunehmenden Hektarerträgen bei der Lebens- und Futtermittelerzeugung genügend Flächen für die Biomasseerzeugung frei werden und dies zu einer weiteren Differenzierung der europäischen landwirtschaftlichen und ländlichen Struktur beigetragen hat; in der Erwägung, dass sich dieser Prozess mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens noch deutlicher abgezeichnet und verstärkt hat,

B. in der Erwägung, dass sich die Landwirtschaft in den meisten neuen Mitgliedstaaten erheblich von der in den 15 alten Mitgliedstaaten unterscheidet, was den Umfang und die Struktur der Produktion sowie die Größe der Betriebe betrifft, und insgesamt weniger leistungsfähig als die der alten Mitgliedstaaten, technisch weniger entwickelt sowie vertikal und horizontal weniger integriert ist,

C. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft in den meisten der neuen Mitgliedstaaten eine wichtigere wirtschaftliche und soziale Rolle als in den 15 alten Mitgliedstaaten spielt, da der Beitrag des Sektors zum Bruttonationaleinkommen und der Anteil der in diesem Sektor Beschäftigten über dem Durchschnitt der Europäischen Union liegen,

D. in der Erwägung, dass die Subsistenzlandwirtschaft und die Semisubsistenzlandwirtschaft in bestimmten neuen Mitgliedstaaten von großer sozialer, kultureller und ökologischer Bedeutung sind,

E. in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten erfolgreich und reibungslos in den Binnenmarkt integriert worden sind und beträchtlich zum gemeinschaftlichen Agrar- und Nahrungsmittelhandel beitragen; in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten die Veterinär-, Pflanzenschutz- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften sowie die gemeinsame Marktorganisation und sonstige horizontale Regelungen ordnungsgemäß eingeführt und umgesetzt haben, sodass es nicht notwendig war, spezielle Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden,

F. in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten hohe soziale und wirtschaftliche Kosten auf sich nehmen mussten, um die Anpassung an die Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und deren Umsetzung sowie die Anpassung an das von Wettbewerb geprägte Umfeld in der Europäischen Union zu vollziehen; in der Erwägung, dass die Heranführungshilfen die Kosten für den Anpassungs- und Umsetzungsprozess vor dem Beitritt nur teilweise gedeckt haben; in der Erwägung, dass der Beitritt zur Europäischen Union die allgemeinen Wirtschafts- und Wettbewerbsprobleme der neuen Mitgliedstaaten offenbart hat und es der GAP nicht gelungen ist, zur vollen Lösung dieser Probleme beizutragen,

G. in der Erwägung, dass die GAP eine beträchtliche Entwicklung und erhebliche Veränderungen in der Landwirtschaft der neuen Mitgliedstaaten ausgelöst hat, wobei einige Probleme und Spannungen entstanden sind, die im Wesentlichen darauf zurückzuführen sind, dass die GAP-Regelungen die Entwicklung eines ausgewogenen und nachhaltigen Landwirtschaftssektors nicht hinreichend unterstützen, insbesondere was die Viehwirtschaft, den Gartenbau und die vor- und nachgeordnete Integration betrifft,

H. in der Erwägung, dass die Beitrittsakte eine lange Einführungsphase (neun Jahre) mit einem niedrigen Anfangsniveau (25 % des in der Europäischen Union geltenden Niveaus) für die Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten vorsieht, obwohl die Binnenmarktregeln und die Bestimmungen hinsichtlich des Beitrags zum Haushalt vollständig in den neuen Mitgliedstaaten Anwendung finden; ferner in der Erwägung, dass die Kosten- und Einkommensniveaus in den neuen Mitgliedstaaten dieses Maß an Differenzierung nicht rechtfertigen, was zu ungleichen Bedingungen für die Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten im Wettbewerb führt,

I. in der Erwägung, dass die Probleme, die in den neuen Mitgliedstaaten angegangen werden sollten, vor allem jene sind, die Strukturmaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich machen; in der Erwägung, dass die GAP-Maßnahmen zur Stützung der Einkommen und zur Sicherstellung der Preise erheblich zu einer solchen Stärkung beigetragen haben,

J. in der Erwägung, dass die Kommission und der Rat verspätet und zögerlich Verständnis für die speziellen Probleme der neuen Mitgliedstaaten aufgebracht und die erforderliche Hilfe angeboten haben (z.B. bei Problemen auf dem Obst- und Gemüsemarkt, insbesondere im Hinblick auf Beerenobst, Kirschen und Äpfel, bei dem ungerechtfertigten von Russland und der Ukraine verhängten Einfuhrverbot für polnische Waren, bei der Modifizierung und vorgeschlagenen Abschaffung der Maisinterventionsregelungen und bei den Honigeinfuhren aus Drittländern),

K. in der Erwägung, dass die bei weitem zu geringen Besitzanteile der Erzeuger an der lebensmittelverarbeitenden Industrie in den neuen Mitgliedstaaten und der Missbrauch der beherrschenden Stellung der Handelsketten die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und ihre Kooperation und Integration schwerwiegend einschränken,

L. in der Erwägung, dass sich acht von zehn der neuen Mitgliedstaaten die Regelung für die einheitliche Flächenzahlungen (SAPS) für Direktzahlungen entschieden haben,

M. in der Erwägung, dass der Bedarf an gemeinschaftlicher Hilfe bei der ländlichen Entwicklung in den neuen Mitgliedstaaten beträchtlich größer als die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Zeitraum 2004-2006 war und zugleich die Durchführungsbestimmungen für die Programme der ländlichen Entwicklung die dynamische Nutzung der gemeinschaftlichen Zuweisungen beschränkt haben, sowie in der Erwägung, dass diese Faktoren die Wirkung des zweiten Pfeilers der GAP in den neuen Mitgliedstaaten beträchtlich eingeengt haben und dies auch in der Zeit des neuen Finanzrahmens weiterhin der Fall sein dürfte,

Reibungslose Integration, Vorteile für beide Seiten

Durchführung der GAP in den neuen Mitgliedstaaten

Zukunft der GAP in der erweiterten Europäischen Union