Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 30. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/11706 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Drucksachen 18/10937, 18/11289 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 12.05.17
Erster Durchgang: Drucksache. 801/16 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Dem Artikel 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:

"3. In § 30b Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter " § 30a Abs. 3 Satz 2 und 3" durch die Wörter " § 30a Absatz 3 Satz 3 und 4" ersetzt."