Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ausschuss der Kommission für das Programm "Unternehmerische Initiative und Innovation" (EIP-Verwaltungsausschuss))

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um den Ausschuss der Kommission für das Programm "Unternehmerische Initiative und Innovation" (EIP-Verwaltungsausschuss)* ergänzt worden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für das Gremium eine Ländervertreterin oder einen Ländervertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.


* vgl. Drucksache 275/05 (PDF) = AE-Nr. 050984 (Beschl 1639/2006/EG v. 24.10.2006, ABl. L 310 v. 09.11.2006, S. 15)