Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 115. Sitzung am 2. Juli 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/5412 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten - Drucksache 18/4901 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 Nummer 5 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 wird aufgehoben

4. Der bisherige Artikel 5 wird Artikel 4 und wie folgt geändert:

5. Der bisherige Artikel 6 wird Artikel 5 und Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

,(3) § 1 des Batteriegesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 24.07.15
Erster Durchgang: Drucksache. 127/15 (PDF)