Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu dem Aktionsplan der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen (2008/215(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. März 2009 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 065/06(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Kommission den Haushaltsplan gemäß Artikel 274 des EG-Vertrags in eigener Verantwortung entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausführt,

B. in der Erwägung, dass der Grundsatz einer effizienten internen Kontrolle zu den Haushaltsgrundsätzen gehört, die in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (Haushaltsordnung)2 in der durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 vom 13. Dezember 20063 geänderten Fassung festgelegt wurden, wie auch die Kommission in dem Aktionsplan für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen ("Aktionsplan") vorgeschlagen hat,

C. in der Erwägung, dass die Kommission ihr tatsächliches Engagement für Transparenz und wirtschaftliche Haushaltsführung am eindruckvollsten dadurch zum Ausdruck bringen kann, dass sie alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel für die Initiativen zur Verbesserung der Qualität der Haushaltsführung einsetzt und diese Initiativen mit allen Kräften unterstützt, um vom Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (ERH) eine positive Zuverlässigkeitserklärung (DAS4) zu erhalten,

D. in der Erwägung, dass in Ziffer 5 der Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 8. November 2005 der Verwirklichung eines integrierten internen Kontrollrahmens sowie einfachen und leicht anzuwendenden Kontrollvorschriften wesentliche Bedeutung beigemessen wurde und die Kommission darum ersucht wurde, die Kontrollkosten nach Ausgabenbereichen zu bewerten,

E. in der Erwägung, dass die Kommission im Januar 2006 zur Unterstützung des strategischen Ziels, eine positive Zuverlässigkeitserklärung des ERH zu erhalten, den Aktionsplan annahm, der sich auf Empfehlungen des ERH5, die Entschließung des Parlaments vom 12. April 2005 zur Entlastung für das Haushaltsjahr 20036 und die Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 8. November 2005 stützt,

F. in der Erwägung, dass mit diesem Aktionsplan die seinerzeit bei den Kontrollstrukturen der Kommission verzeichneten "Defizite" aufgezeigt und 16 Bereiche für Maßnahmen festgelegt wurden, die bis Ende 2007 durchgeführt werden sollten, wobei berücksichtigt werden sollte, dass eine Verbesserung der Haushaltsführung in der Europäischen Union durch eine aufmerksame Überwachung der Kontrollen in der Kommission und den Mitgliedstaaten unterstützt werden muss,

G. in der Erwägung, dass der ERH in Ziffer 2.29 in Kapitel 2 (betreffend das interne Kontrollsystem der Kommission) seines Jahresberichts für 2007 darauf hinweist, dass der zusammenfassende Bericht der Kommission für 2007 eine zuversichtliche Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der bisherigen Maßnahmen liefere, es gleichzeitig jedoch heiße, dass Nachweise für die Wirksamkeit der Maßnahmen gemessen am Rückgang der Fehlerquote in den zugrunde liegenden Vorgängen voraussichtlich noch eine Weile auf sich warten ließen,

H. in der Erwägung, dass gemäß der Antwort der Kommission auf Ziffer 2.30 des Jahresberichts des ERH für 2007 "die Umsetzung der Maßnahmen ... kontinuierlich [erfolgt] und ... tatkräftig voran getrieben [wird]. Die Maßnahmen wirken sich zwangsläufig erst nach ihrer Umsetzung in den Jahren 2006 und 2007 aus. Der erste Bericht über die Wirkung der Maßnahmen wird Anfang 2009 vorgelegt.",

Maßnahmen 4, 10 und 10N: Fehlerindex oder hinnehmbares Fehlerrisiko - Analyse des bestehenden Gleichgewichts zwischen operativen Ausgaben und Kosten des Kontrollsystems

Maßnahmen 1, 3, 3N, 5, 10, 10a, 11N, 13 und 15: Erforderliche Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

Maßnahmen 5 und 13: Förderung der Verwendung von jährlichen Zusammenfassungen und Erklärungen zur Mittelverwaltung

Maßnahme 11N: Entwicklung einer Fehlertypologie und Zusammenhang mit Einziehungen und finanziellen Berichtigungen

Maßnahme 8N: Zusammenarbeit mit den obersten nationalen Rechnungskontrollbehörden und Nutzung ihrer Tätigkeit zur Zuverlässigkeitsgewähr