Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 115. Sitzung am 2. Juli 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/5419 -den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre - Drucksache 18/4630 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

Dem Artikel 1 Nummer 2 § 6a Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt:

"Die Anzeige soll mindestens einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann die Bundesregierung die Aufnahme der Tätigkeit bis zur Dauer von höchstens einem Monat vorläufig untersagen."
Fristablauf: 24.07.15
Erster Durchgang: Drucksache. 052/15 (PDF)