Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zur Gleichbehandlung und zum gleichen Zugang von Männern und Frauen zu den darstellenden Künsten (2008/2182(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Ungleichbehandlung von Frauen und Männern hinsichtlich der Beschäftigungsmöglichkeiten und Chancen in den darstellenden Künsten in hohem Maße gegeben ist und fortbesteht,

B. in der Erwägung, dass die Mechanismen, die zu dieser Ungleichbehandlung von Frauen und Männern führen, gründlich untersucht werden müssen,

C. in der Erwägung, dass der Grundsatz der Gleichheit von Männern und Frauen auf alle Akteure des Bereichs der darstellenden Künste in allen Disziplinen, allen Strukturen (Produktion, Ausstrahlung und Lehre) und allen Tätigkeitsbereichen (künstlerisch, technisch, administrativ) angewendet werden muss,

D. in der Erwägung, dass Männer und Frauen die verschiedenen Berufe in den darstellenden Künsten nicht in gleichem Umfang ausüben und dass zu dieser ersten Form der Ungleichbehandlung auch noch die Unterschiede bei den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und den Einkünften hinzukommen,

E. in der Erwägung, dass Ungleichbehandlung beim Zugang zu Entscheidungsfunktionen, zu Produktionsmitteln und zu Vertriebsnetzen in allen Disziplinen der darstellenden Künste in unterschiedlichem Ausmaß festzustellen ist,

F. in der Erwägung, dass das Gleichheitsziel in den Berufen der darstellenden Künste die systematische Einführung einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter voraussetzt,

G. in der Erwägung, dass Talent allein nicht die künstlerische Qualität einer Produktion oder den Erfolg eines Berufswegs ausmacht und dass eine bessere Berücksichtigung der Vertretung von Männern und Frauen in den Berufen der darstellenden Künste dem gesamten Sektor neue Dynamik verleihen kann,

H. in der Erwägung, dass folglich die derzeitige Situation der Geschlechtertrennung geändert werden muss, die in den darstellenden Künsten immer noch fortbesteht, und zwar nicht nur durch Modernisierung und Demokratisierung des Sektors, sondern auch durch die Setzung realistischer Gleichheitsziele, die die soziale Gerechtigkeit fördern,

I. in der Erwägung, dass Fähigkeiten und Talente aufgrund der festgestellten Ungleichbehandlung ungenutzt bleiben und der künstlerischen Dynamik, der Ausstrahlung und der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Tätigkeitsbereichs abträglich sind,

J. in der Erwägung, dass bestehende Vorurteile allzu oft zu diskriminierenden Verhaltensweisen gegenüber Frauen beim Auswahl- und Ernennungsprozess sowie in den Arbeitsbeziehungen führen und Frauen trotz höherem Ausbildungsgrad, Weiterbildungsinteresse und stärkerer Vernetzung häufig ein niedrigeres Einkommen als Männer haben,

K. in der Erwägung, dass Gleichheitshemmnisse zwischen Frauen und Männern in diesem Tätigkeitsbereich besonders hartnäckig sind und die Annahme eines spezifischen Ansatzes für die Verringerung der festgestellten Ungleichbehandlung rechtfertigen, wobei auch die Hebelwirkung zu berücksichtigen ist, die dies auf die Gesellschaft insgesamt haben kann,

L. in der Erwägung, dass es bei der sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern große Lücken gibt und dadurch vor allem bei Frauen eine schlechtere Einkommenssituation entsteht,