Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "InvestEU" - COM (2020) 403 final; Ratsdok. 8411/20

992. Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Verordnungsvorschlag bestimmt nunmehr unter anderem Sozial- und Studentenwohnungen als Teil des Politikbereichs "Soziale Investitionen und Kompetenzen" und sieht deren Förderung als förderfähige Bereiche für EU-Finanzierungen und EU-Investitionen im Rahmen der sozialen Infrastruktur vor (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d des Verordnungsvorschlags).

Obwohl die EU keine Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau und die Wohnraumförderung hat - diese liegt allein bei den Mitgliedstaaten - definiert der Verordnungsvorschlag bei dieser Gelegenheit in Anhang II, Nummer 12 Buchstabe d, Doppelbuchstabe ii, Fußnote 3, was "Sozialwohnungen" sind.

Diese Regelungen beinhalten die Gefahr, dass sich Investoren der sozialen Wohnraumförderung zukünftig nicht mehr über die Landesförderinstitute oder Ähnlichem, sondern nur noch - gegebenenfalls bedingungs- und auflagenfrei und beihilfenrechtlich erlaubt - auf der Grundlage von InvestEU fördern lassen werden. Dies entspräche nicht der Sach-, Rechts- und Interessenlage in Deutschland, bei dem die soziale Wohnraumförderung regelmäßig mit langfristigen Mietpreis- und Belegungsbindungen einhergeht.

Der Verordnungsvorschlag widerspricht daher der Stellungnahme des Bundesrates in BR-Drucksache 028/20(B), Ziffer

B