Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

899. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2012

A

Begründung:

Der Verzicht auf die Erhöhung der allgemeinen Mindestversicherungssumme für die Berufshaftpflichtversicherung in der Berufsordnung für Steuerberater in Kombination mit dem Verweis auf das Angemessenheitskriterium in § 67 Satz 1 StBerG kann zu erhöhter Rechtsunsicherheit führen. Es besteht das Risiko, dass die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nicht greift, wenn eine bestehende Versicherung beispielsweise von einem Gericht in einem Haftungsprozess als nicht angemessen und somit als unzureichend definiert werden würde. In einem solchen Falle würde die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen entfallen und die gesamtschuldnerische Haftung der Partner eintreten. Eine Mindestversicherungssumme, wie dies im Gesetzentwurf auch für die Berufsgruppe der Rechts- und Patentanwälte vorgesehen ist, könnte hier Klarheit bringen.

B