Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung

925. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2014

A

Begründung:

Die Regelung liefe ins Leere, da es den § 14 Absatz 7 weder in der aktuell gültigen noch in der jetzt vorliegenden Fassung der Verordnung gibt.

Die im Referentenentwurf der Änderungsverordnung als § 14 Absatz 7 vorgesehene Regelung findet sich jetzt in § 14 Absatz 6 Nummer 2 (vgl. Artikel 1 Nummer 5).

Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b ist entsprechend anzupassen.

B

C