Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Stärkung der Reaktion der Europäischen Union auf Katastrophen und Krisen in Drittländern"

KOM (2005) 153 endg.; Ratsdok. 8382/05
Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 29. April 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 25. April 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

1. Einleitung

Bei dieser Mitteilung handelt es sich um die Reaktion der Kommission auf den EU-Aktionsplan, den der luxemburgische Vorsitz dem Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" am 31. Januar 2005 infolge der Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004 vorgelegt hat.

Europa hat auf die durch den Tsunami ausgelöste Katastrophe unverzüglich und großzügig reagiert. Die Europäische Gemeinschaft hat bei diesen Anstrengungen eine wichtige Rolle gespielt. Zum einen zeigte ihre Reaktion, dass die Union durch die Gemeinschaft und bilaterale Programme auf umfangreiche kollektive Ressourcen sowie auf ihre neuen militärischen Fähigkeiten zurückgreifen kann, zum anderen legte sie die operative und politische Komplexität des Schutzes vor und der Reaktion auf Katastrophen und Krisen an den Tag.

Der Aktionsplan des Vorsitzes bezieht sich auf drei Hauptaspekte:

Der Kommissionspräsident reagierte auf den EU-Aktionsplan bei der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" mit einem Bericht über die Finanzhilfe der Kommission für die Tsunamigeschädigten Regionen und einem Plan für den längerfristigen Ausbau der Fähigkeit der Union, künftigen Katastrophen und politischen Krisen vorzubauen und darauf zu reagieren. Die vorliegende Mitteilung stützt sich auf diesen Plan.

Die Mitteilung enthält zwei Anhänge. Der erste ist ein aktualisierter Bericht über die Maßnahmen der Kommission zur Deckung des Bedarfs in den Tsunamigeschädigten Regionen im Indischen Ozean. Darin werden das mit 103 Mio. EUR ausgestattete Programm für humanitäre Unterstützung und das mit 350 Mio. EUR dotierte Programm für den langfristigen Wiederaufbau sowie eine Reihe flankierender Maßnahmen beschrieben, darunter Handelszugeständnisse und die Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank.

Im zweiten Anhang wird die Palette der Instrumente und Programme der Gemeinschaft dargestellt, die zur Frühwarnung und zum Katastrophenschutz weltweit beitragen.

2. GEWÄHRLEISTUNG einer kohärenten und effizienten Reaktion

Die Gemeinschaft hat eine Reihe unterschiedlicher Instrumente für ihre außenpolitische Tätigkeit entwickelt, die unterschiedlichen Politiken und Aufgaben zugeordnet sind: Ziele in den Bereichen humanitäre Hilfe, Stabilisierung, Wiederaufbau und nachhaltige Entwicklung sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit und Grundrechte. Die Reaktion der Gemeinschaft auf den Tsunami hat veranschaulicht, welche Vielfalt an Instrumenten ihr zur Verfügung steht, um auf Katastrophen und Krisen einzugehen. Sie hat gezeigt, dass neben den einschlägigen außenpolitischen Instrumenten viele interne politische Instrumente in koordinierter Weise mobilisiert werden können, um die Reaktion insgesamt zu verstärken. Darunter fällt nicht nur das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz, sondern auch Programme in den Bereichen Forschung, Informationsgesellschaft und Justiz, Freiheit und Sicherheit sowie Fischerei. Die Stärke der Reaktion der Gemeinschaft liegt in ihrer Fähigkeit, die im Rahmen ihrer internen Politikfelder geschaffenen Fähigkeiten in Maßnahmen einzubinden, die im Rahmen ihrer speziellen Instrumente für Außenbeziehungen durchgeführt werden.

Eine weitere Dimension steuern die militärischen und zivilen Fähigkeiten bei, deren Entwicklung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Gange ist.

Diese Vielfalt der Fähigkeiten ist eine der Stärken der Union. Die doppelte Herausforderung besteht darin, eine effiziente, rasche und flexible Reaktion auf Notsituationen zu gewährleisten und diese Ressourcen auf kohärente Weise zu mobilisieren und weiterzuentwickeln und auf ihre jeweiligen Stärken zu bauen.

Den in dieser Mitteilung vorgestellten Maßnahmen ist das Ziel gemeinsam, bei Katastrophen und Krisen zum einen die Effizienz, Kohärenz und Koordinierung zwischen den verschiedenen außenpolitischen Instrumenten der Union zu fördern und zum anderen deren unterschiedlichen Aufgabenzuschnitt zu erhalten, insbesondere den so genannten "humanitären Raum"1. Diese Maßnahmen sollen der Kommission ermöglichen,

Die EU hat bereits zahlreiche wichtige Foren eingerichtet, in denen Fragen der politischen und operativen Kohärenz bei Katastrophen und Krisen behandelt werden können oder die Modelle anbieten, um diese Arbeit voranzutreiben. Darunter fallen die jährliche Aussprache im Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" über die Wirksamkeit des außenpolitischen Handelns der EU, das Programm zur Umsetzung der "Barcelona-Verpflichtungen"2 über die Harmonisierung der Strategien und Verfahren für die Außenhilfe, die laufenden Überlegungen der Kommission und der Mitgliedstaaten über die Qualität der humanitären Hilfe der EU und die strategischen Planungsszenarien, die von der zivilmilitärischen Zelle ausgearbeitet werden sollen. Die Kommission wird sich an diesen Foren und an den einschlägigen internationalen Gremien wie dem OECD-Entwicklungshilfeausschuss und den "International Meetings on Good Humanitarian Donorship" uneingeschränkt beteiligen

3. Stärkung der Reaktionsfähigkeit der EU - Verbesserung der bestehenden Instrumente, ihrer Effizienz und ihrer allgemeinen Kohärenz

Die wichtigsten Instrumente für unmittelbare Reaktionen der EU auf Katastrophen sind weiterhin die humanitäre Hilfe der Gemeinschaft gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates und die im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz mobilisierten Fähigkeiten der Mitgliedstaaten. Die militärischen Mittel der EU können die Erbringung der Hilfe im Rahmen dieser beiden Mechanismen ergänzen und stärken. Darüber hinaus werden derzeit strategische Planungsszenarien für die so genannten humanitären Petersberg-Aufgaben entworfen, die sowohl auf die zivilen als auch auf die militärischen Mittel zurückgreifen.

Eng auf diese Instrumente folgt die kurz- und mittelfristige Katastrophen- und Krisenhilfe der EG im Rahmen des Krisenreaktionsmechanismus3 und seiner wichtigsten Außenhilfeprogramme. Die genaue Abfolge dieser Hilfe hängt vor der Art des Ereignisses ab, wobei jederzeit eine breite Palette verschiedenster ziviler und militärischer Akteure vor Ort anwesend sein kann.

Im folgenden Abschnitt werden Maßnahmen zur Stärkung bestehender Instrumente der Gemeinschaft sowie ihre Verbindungen und ihre Kohärenz mit der Reaktion der EU und der internationalen Gemeinschaft insgesamt dargestellt.

3.1. Humanitäre Hilfe

Das einzige Ziel der humanitären Hilfe der Gemeinschaft besteht in der Vermeidung und der Linderung menschlichen Leids. Die humanitären Maßnahmen der Gemeinschaft werden allein von den Bedürfnissen der Opfer bestimmt und sind nicht von politischen Erwägungen geleitet oder diesen untergeordnet. Sie werden entsprechend dem humanitären Völkerrecht durchgeführt und richten sich nach den humanitären Grundsätzen der Neutralität, Unparteilichkeit und Nichtdiskriminierung. Diese etablierten Grundsätze sind nun auch in der Verfassung verankert. Für die Wirksamkeit der Hilfe und die Sicherheit und den Schutz der Helfer wie der Opfer sind diese Überlegungen von entscheidender operativer Bedeutung.

Der Tsunami hat gezeigt, wie wertvoll militärischlogistische Mittel für die Ergänzung und Unterstützung humanitärer Organisationen sind, wenn deren Rettungs- und Hilfekapazitäten überfordert oder unzureichend sind. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass jede humanitäre Operation, die sich militärischer Mittel bedient, ihren zivilen und unparteilichen Charakter wahrt. Dies ist von besonderer Bedeutung in komplexen Notsituationen4, in denen es unbedingt erforderlich ist, eine Verwechslung der Aufgaben der militärischen und humanitären Akteure zu vermeiden. Aus diesem Grund und um die Neutralität des "humanitären Raums" zu wahren, misst die Kommission der Einhaltung der VN-Leitlinien für den Einsatz von Militär- und Zivilschutzmitteln bei humanitären Maßnahmen5 in Konflikt- und sonstigen Situationen große Bedeutung bei. Diese international vereinbarten Leitlinien sehen die Mobilisierung von Militärschutzmitteln für humanitäre und Nothilfemaßnahmen auf Ersuchen von und in enger Zusammenarbeit mit den zivilen Akteuren der humanitären Hilfe vor. Die Leitlinien sind außerdem zentrale operative Elemente bei der Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Helfer und der Opfer.

Die Kommission erkennt die führende Rolle der Vereinten Nationen bei der Koordinierung internationaler humanitärer Hilfemaßnahmen an und unterstützt sie.

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit der zivilmilitärischen Zelle dafür sorgen, dass sich diese Grundsätze und Leitlinien in den strategischen Planungsszenarien, die die zivilmilitärische Zelle des Rates ausarbeitet, angemessen widerspiegeln.

3.1.1. Verstärkung der Notfallvorsorge

Die humanitäre Hilfe der Gemeinschaft wird in erster Linie über die spezialisierten Einrichtungen der Vereinten Nationen, die Einrichtungen des Roten Kreuzes und die europäischen NRO weitergeleitet. Viele dieser Organisationen haben ein internationales Mandat und sind als führende Organisationen in ihren jeweiligen Spezialbereichen anerkannt6.

Dank der Partnerschaften des Amtes der Europäischen Gemeinschaft für humanitäre Hilfe (ECHO) mit diesen Organisationen verfügt die Gemeinschaft über fest etablierte Kapazitäten für eine rasche Reaktion auf plötzlich eintretende Katastrophen. Durch die Präsenz von ECHO in rund 70 Ländern in der ganzen Welt, seine Konzentration auf anfällige Länder und seine raschen Finanzierungsverfahren, die es ermöglichen, Finanzierungsbeschlüsse über Nothilfe bereits in den ersten Stunden einer Krise zu fassen, steht die Gemeinschaft bei plötzlichen Katastrophen an vorderster Front der Geber.

Die Kommission wird daran arbeiten, die Erbringungskapazitäten der wichtigsten Partner durch die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen zu verbessern, insbesondere durch die Vorpositionierung lebenswichtiger Nothilfegüter. Die Kommission gewährt UNICEF bereits Finanzhilfe für die Vorpositionierung grundlegender Versorgungsgüter an regionalen Knotenpunkten und für die Ausarbeitung von Katastrophenplänen für 16 gefährdete Länder; ein ähnliches Programm besteht auch mit der WHO. Derzeit führt die Kommission Gespräche über die Einbeziehung des Internationalen Verbands des Roten Kreuzes und weiterer internationaler Nichtregierungsorganisationen in diese Programme. Darüber hinaus prüft sie, ob die Stärkung der logistischen Kapazitäten ihrer Durchführungspartner - vor allem im Luftverkehr - durchführbar ist, um den raschen Einsatz von Helfern und Hilfe auszubauen.

3.1.2. Ausbau der Kapazitäten für die rasche Analyse und Bewertung

Bei größeren Katastrophen sind eine gute Koordinierung und eine verlässliche und rasche Bedarfsbewertung Schlüsselfaktoren für die Wirksamkeit der humanitären Hilfe. Die Kommission wird daher ihre Bewertungskapazitäten erweitern, indem sie auf ihr bestehendes Netz von 69 Experten für humanitäre Hilfe und 250 lokalen Mitarbeitern zurückgreift, die weltweit in regionalen Büros tätig sind. Diese Experten sind auf zentrale Bereiche der Nothilfe und humanitären Hilfe (wie Gesundheit, Wasser und Abwasserentsorgung, Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Unterkünften und Wohnraum) spezialisiert und können schon innerhalb von 24 Stunden an jeglichem Katastrophenort eingesetzt werden. Das Netz wird die Interoperabilität zwischen den Bewertungskapazitäten der EU und denen der Vereinten Nationen und des Roten Kreuzes verbessern. Es wird die Vereinten Nationen bei ihrer Führungsrolle in der Koordinierung der Katastrophenabwehr unterstützen.

Folgende konkrete Maßnahmen werden ergriffen:

Finanzmittel sind vorhanden und die Aufstockung auf vorerst 100 Experten wurde eingeleitet. Sobald diese vor Ort sind, wird ECHO die Leistungsfähigkeit des Netzes erneut bewerten, bevor eine weitere Aufstockung vorgenommen wird.

3.1.3. Ausbau der Kapazitäten der Vereinten Nationen für rasche Lagebewertungen und Stärkung der Interoperabilität der Teams

Die führende Koordinierungsrolle von OCHA bei Katastrophen wird von der EU anerkannt und der im Anschluss an den Tsunami vorgelegte Aktionsplan der EU weist zu Recht darauf hin, dass eine "Interoperabilität" mit den Vereinten Nationen wünschenswert ist. Neben den oben genannten Maßnahmen leistet die Kommission direkte Unterstützung für die Koordinierungskapazitäten von OCHA durch Finanzierungen und die technische Mitarbeit seitens der Gemeinsamen

Forschungsstelle der EG. Darüber hinaus finanziert sie auch die Erstellung des Handbuchs von OCHA über die Umsetzung der Leitlinien für den Einsatz militärischer Mittel bei humanitären Maßnahmen mit.

3.1.4. Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe

In dem EU-Aktionsplan wird dazu aufgerufen, über ein Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe nachzudenken. Dies entspricht den Bestimmungen der Verfassung in Bezug auf ein solches Freiwilligenkorps9.

Die Kommission hat eine Studie über die bestehenden Freiwilligensysteme für humanitäre Hilfe (z.B. UN-Freiwillige, Freiwillige des Roten Kreuzes) eingeleitet, um gemeinsame Merkmale und bewährte Vorgehensweisen zu ermitteln. Sie wird Empfehlungen zur möglichen Gemeinschaftsunterstützung für die Ausbildung von Freiwilligen und zur Erstellung einer EU-Liste von Freiwilligen abgeben, die humanitären Organisationen auf Abruf zur Verfügung stehen.

3.1.5 Verbesserung der Kohärenz der humanitären Maßnahmen der EU

Eine verstärkte Koordinierung der humanitären Hilfe der Gemeinschaft und der bilateralen Hilfe der Mitgliedstaaten für die Katastrophen- und Krisenabwehr wäre für alle Seiten von Vorteil. Ein Schlüsselelement für Entscheidungsprozesse in rasch veränderlichen Situationen ist ein standardisierter Informationsfluss in Echtzeit. Daher schlägt die Kommission die folgenden konkreten Maßnahmen vor, die rasch umgesetzt werden könnten:

3.2. Verfahren für den Katastrophenschutz

Das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz erleichtert die Mobilisierung spezialisierter Ressourcen der Mitgliedstaaten für die Katastrophenhilfe innerhalb und außerhalb der EU. Maßnahmen außerhalb der EU können entweder autonom durchgeführt werden oder als Beitrag zu einer Intervention einer internationalen Organisation10. Die Koordinierung der Maßnahmen außerhalb der EU wird von der Kommission und dem EU-Ratsvorsitz gewährleistet, die in enger Abstimmung zusammenarbeiten.

Maßnahmen zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit des Gemeinschaftsverfahrens müssen dieser dualen Rolle Rechnung tragen. Diese Maßnahmen werden in der Mitteilung der Kommission über die Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz11 näher ausgeführt. Beim Ausbau der Anwendung des Verfahrens in Drittländen müssen darüber hinaus die Mandate anderer internationaler Organisationen und die bestehenden internationalen Koordinierungsmechanismen gebührend berücksichtigt werden.

Unmittelbar soll in erster Linie das Verfahren verbessert und die Wirkung seiner Hilfe innerhalb des geltenden Rechtsrahmens maximiert werden. Dazu schlägt die Kommission vor,

Langfristig können ehrgeizigere und strukturelle Reformen des Katastrophenschutzverfahrens ins Auge gefasst werden, die mit umfangreicheren Finanzmitteln gekoppelt werden, wie sie die Kommission im Rahmen der neuen

Finanziellen Vorausschau vorschlägt12. Im Ergebnis steht dann eine solidere Katastrophenschutzfähigkeit auf EU-Ebene, die Folgendes erfordert:

3.3. Rehabilitation, Wiederaufbau und Entwicklungshilfe

Wie bei der humanitären Hilfe und beim Zivilschutz hängt auch die Wirksamkeit der mittelfristigen Katastrophen-, Krisenbewältigungs- und Wiederaufbauhilfe der EU davon ab, dass in einem frühen Stadium solide Bedarfsbewertungen vorgenommen werden können und dass flexible Kapazitäten für eine rechtzeitige Erbringung der Hilfe vorhanden sind.

Vor diesem Hintergrund will die Kommission Bewertungs- und Planungsteams für den Wiederaufbau aufstellen, denen Länderreferenten und sektorale Experten aus der Kommission und ihren 130 Delegationen angehören sollen. Die Teams könnten kurzfristig für Missionen von bis zu einem Monat mobilisiert werden und externe Experten heranziehen, die auf Abruf bereit stehen. Die Mitgliedstaaten würden zur Beteiligung ermuntert.

Die Bewertungsteams könnten je nach Art der Krise und des Umfangs der von der Gemeinschaft geplanten Intervention eine Reihe unterschiedlicher Funktionen erfüllen, z.B.:

Zur Aufstellung dieser Teams werden eine Reihe praktischer Schritte unternommen:

Für die Planung ihrer Reaktion auf Katastrophen und Krisen hält es die Kommission für äußerst sinnvoll, zusammen mit den Mitgliedstaaten und dem Generalsekretariat des Rates eine gemeinsame maßgebende Analyse der Lage vor Ort zu entwickeln, auf die sich Beschlüsse über die jeweiligen Prioritäten der Gemeinschaft, der GASP und der bilateralen Hilfeprogramme stützen könnten. Als ersten Schritt sucht sie nach Gelegenheiten für gemeinsame Bewertungen mit den Kollegen aus dem Generalsekretariat des Rates.

Darüber hinaus werden Maßnahmen ergriffen, um die Durchführungskapazitäten der Delegationen kurzfristig zu verstärken.

3.4. Stärkung der Verbindungen zwischen den Gemeinschaftsprogrammen und den zivilen und militärischen Fähigkeiten der EU

Die zivilmilitärische Planungszelle wird erheblichen Einfluss auf die Krisenreaktionsmaßnahmen der EU haben. Angesichts der umfangreichen Erfahrung der Kommission bei der Abwicklung von Nothilfe- und Konfliktnachsorgemaßnahmen sowie des Spektrums und Wirkungsgrads der für Krisensituationen bereitstehenden Gemeinschaftsressourcen ist es wichtig, dass die Kommission uneingeschränkt an der Arbeit der Zelle mitwirkt.

Aus diesem Grund wird die Kommission Verbindungsbeamte für die zivilmilitärische Zelle benennen. Ihre primären Funktionen werden die Förderung der der Kohärenz zwischen den Planungseckdaten für die Maßnahmen der EG und der GASP sowie die Konzipierung möglicher praktischer Vorkehrungen für die Nutzung militärischer Mittel zur Unterstützung ziviler Gemeinschaftsprogramme und die Gewährleistung der gebührenden Einbeziehung der oben genannten Erwägungen zu humanitären Maßnahmen und zur Wahrung des "humanitären Raums" sein. Die Verbindungsbeamten würden Sachwissen über humanitäre Hilfe und Katastrophenabwehr sowie die Abwicklung von Wiederaufbauhilfe einbringen. Sie würden vollständig in die tägliche Arbeit der Planungszelle einbezogen und den Kommissionsdienststellen laufend Bericht erstatten.

3.5. Solide Finanzverwaltung

Im Zuge der künftigen Überprüfungen der Haushaltsordnung werden Vorschläge unterbreitet werden, wie sich die Erfordernisse einer flexiblen und raschen Krisen - und Katastrophenhilfe am besten mit den Anforderungen einer soliden Finanzverwaltung und eines adäquaten öffentlichen Auftragswesens vereinbaren lassen. Darüber hinaus wird die Kommission ihre Kontroll- und Follow-up-Mechanismen weiterentwickeln, um für eine solide und wirksame finanzielle Verwaltung der Krisen- und Katastrophenhilfe der Gemeinschaft zu sorgen. Vor diesem Hintergrund werden die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit anderen Gebern verstärkt.

4. ANGEMESSENE Mittel für ehrgeizige Ziele - wesentliche strukturelle Massnahmen

4.1. Struktur zur Verbesserung der Planung, Koordinierung und Kohärenz

Auf der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" am 31. Januar kündigte der Kommissionspräsident die Einrichtung einer schlanken, aber wirksamen Struktur an, um innerhalb der Kommissionsdienststellen die Echtzeitkoordinierung bei der Bewältigung von Krisensituationen außerhalb der Europäischen Union zu verbessern. Dadurch würden auch der Informationsfluss zu den Entscheidungsträgern verbessert und verstärkt, die Maximierung von Synergien und Komplementarität zwischen den verschiedenen eingesetzten Gemeinschaftsinstrumenten für die Krisen- und Katastrophenbekämpfung angestrebt und die Arbeit der geografisch zuständigen Dienststellen unterstützt. Außerdem würde das Funktionieren der Kommunikationskanäle zu den Mitgliedsstaaten und zum Ratssekretariat verbessert. Ferner wird das Sachwissen der Kommission in Bezug auf die Formulierung der Politik im Bereich der Katastrophen- und Krisenbekämpfung in Drittländern durch diese Struktur gefestigt und erweitert13.

Außerdem wird die Kommission eine engere Koordinierung mit dem Generalsekretariat des Rates anstreben, indem sie sich um Folgendes bemüht:

Um den Umlauf von Informationen über die Nothilfe der Gemeinschaft und die bilaterale Nothilfe zu verbessern, wird die Kommission:

4.2. Logistik und Beschaffungswesen

Um komplexe Katastrophen- oder Krisenbewältigungsmissionen durchführen zu können, braucht die EU mehr Kapazitäten in den Bereichen Logistik und Telekommunikation, Sicherheit, Beschaffung sowie administrative und finanzielle Unterstützung.

Diese Kapazitäten sind jedoch nicht nur in Krisensituationen erforderlich. Bei wichtigen von der Gemeinschaft finanzierten Programmen, beispielsweise im Bereich der Wahlbeobachtung (auf die acht bis zehn groß angelegte Missionen im Jahr entfallen), stellen sich eine ähnlicher Bedarf und ähnliche Herausforderungen.

Mit den Programmen der Gemeinschaft wurden verschiedenste, in ihrer Flexibilität und Wirksamkeit unterschiedliche Antworten auf diese Bedürfnisse gefunden. Bei Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) werden alle diese Aufgaben dem jeweiligen Missionsleiter oder EU-Sonderbeauftragten übertragen, die im eigenen Namen handeln. Der Missionsleiter übernimmt somit zusätzlich zu seinen in erster Linie politischen Aufgaben die Verantwortung für die gesamte Logistik, Finanzverwaltung und Beschaffung. Angeleitet und beaufsichtigt wird er dabei von der Kommission, bei der die finanzielle Gesamtverantwortung verbleibt.

Nach Auffassung der Kommission sind die derzeitigen Regelungen langfristig nicht nachhaltig und nicht in der Lage, die geplante Bedeutungszunahme komplexer EU-Missionen zu unterstützen. Deshalb hat der Kommissionspräsident angekündigt, dass die Arbeiten an einer gemeinsamen Logistik- und Verwaltungsstruktur für Außenbeziehungen vorangetrieben werden.

Diese Struktur wird die zeitgerechte Verwaltung der Missionen, die Logistik und die Beschaffungsmaßnahmen übernehmen, die auf den in Absatz 4.1 erwähnten Massnahmen aufbauen. Angesichts des beträchtlichen Personalbedarfs einer solchen Struktur wird die Kommission alle Optionen prüfen, die ihr im Rahmen der neuen Haushaltsordnung zur Verfügung stehen, u.a. auch die Einrichtung eines Amtes oder einer Exekutivagentur der Kommission14. Sie wird eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen, in der sie diese Optionen mit der einer Beibehaltung dieser Aufgaben in den bestehenden Kommissionsdienststellen vergleicht. Die Kommission plant, der Haushaltsbehörde noch vor Jahresende einen Vorschlag zu unterbreiten.

Im Zuge dieser Arbeiten wird die Kommission ihre Gespräche mit dem Generalsekretariat des Rates fortsetzen und eine Reihe von zuvor vereinbarten Interimsmaßnahmen einführen, mit denen die Beschaffung für GASP-Missionen beschleunigt werden soll.

4.3. Aufbau von Durchführungskapazitäten und Vorbereitung auf das Instrument für Stabilität

Mit ihrem Vorschlag zur Einführung eines Instruments für Stabilität15 strebt die Kommission eine Bündelung der gemeinschaftlichen Katastrophen- und Krisenbewältigungsmaßnahmen an. Sie geht dabei von dem Gedanken aus, dass die finanziellen Mittel in einem einzigen integrierten Instrument zusammengefasst werden sollten. Folgerichtig wird sie die Fachkompetenzen im eigenen Hause, die mit Blick auf die Ziele des Instruments hilfreich sein können, schrittweise zusammenführen und die erforderlichen Durchführungskapazitäten schaffen. Gleichzeitig wird sie für eine allmähliche Aufstockung des Personals des Krisenreaktionsmechanismus sorgen, damit Projektfindungs- und -durchführungsverfahren entwickelt und getestet werden können, die für das künftige Instrument geeignet sind.

5. VERSTÄRKUNG der Präventivmassnahmen, der Frühwarnung und der Katastrophenvorsorge

5.1. Hintergrund

Neben dem Ausbau der Krisenreaktionsfähigkeiten bedarf es einer Strategie für die Katastrophenprävention und -vorsorge sowie die Frühwarnung. Der Tsunami im Indischen Ozean hat die Notwendigkeit effizienter Frühwarnsysteme eindringlich vor Augen geführt, jedoch auch gezeigt, dass es sich hier um ein in politischer und technologischer Hinsicht kompliziertes Problem handelt.

Die Gemeinschaft verfügt über ein breites Spektrum von politischen Maßnahmen und Finanzierungsinstrumenten, die zum Aufbau von Frühwarn- und Alarmsystemen herangezogen werden können. Im Rahmen ihrer Programme für humanitäre Hilfe, Entwicklung, Regionalbeihilfen und Forschung leistet sie bereits einen Beitrag zu den Frühwarnsystemen im Indischen Ozean, im Atlantik und im Mittelmeer. Ferner prüft sie die Möglichkeit der Einrichtung einer AKP-EG-Fazilität für Naturkatastrophen (ein Überblick über diese Initiativen findet sich in Anhang II). Es geht nunmehr darum, einen geeigneten politischen Rahmen festzulegen, damit diese unterschiedlichen Initiativen besser aufeinander abgestimmt werden können. Die Kommission hat deshalb eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet, der die betreffenden politischen Verantwortungsträger angehören und führt nachstehend aus, wie eine entsprechende Strategie im Wesentlichen aussehen könnte.

Im Rat finden ebenfalls auf vielen Ebenen Beratungen statt; allerdings gibt es keine Gruppe, in der gleichzeitig die politischen, entwicklungspolitischen und technologischen Aspekte von Frühwarnung und Katastrophenvorsorge geprüft werden.

Der Rat könnte prüfen, wie eine strategische Debatte über diese Fragen in Gang gesetzt werden kann und wie sich die Politik der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet besser abstimmen lässt.

5.2. Internationale politische Rahmenbedingungen

Die Kommission hat bei der Vorbereitung der diesjährigen Weltkonferenz für Katastrophenvorsorge in Kobe eine wichtige Rolle gespielt und betrachtet die Erklärung und den Aktionsrahmen 2005-2015 von Hyogo als Ausgangsbasis für ihre Strategie. Dementsprechend legt sie den Schwerpunkt insbesondere auf:

Außerdem wird die Kommission die präventive Umweltarbeit intensivieren, um Umwelt- und Naturkatastrophen zu bekämpfen.

5.3. EG-Unterstützung für Katastrophenvorsorge und Frühwarnsysteme

Dem internationalen Konsens folgend wird die Gemeinschaft bei der Frühwarnung auf ein Konzept setzen, das auf unterschiedliche Katastrophen ausgerichtet ist, und sich auf allen Stufen - von der Gefahrenerkundung bis zu Gegenmaßnahmen - engagieren. Generell will die Kommission regionale und subregionale Organisationen auffordern, sich am Aufbau von Frühwarn- und Alarmsystemen zu beteiligen. Sie wird neben anderen nationalen Entwicklungsprioritäten Anträge auf Förderung nationaler Systeme prüfen.

Hierbei wird sie auf die folgenden Mittel zurückgreifen:

Normen aufzustellen, die es den öffentlichen Behörden ermöglichen, Warnungen über das Mobilfunknetz auszusprechen.

Voraussetzung für den Erfolg der Frühwarnsysteme ist, dass die Forschung und Technologie auf dem Gebiet der Gefahrenerkundung mit den Warnsystemen und den Entscheidungsverfahren der nationalen Behörden und der internationalen Gemeinschaft verbunden werden. Eine der Lehren aus dem Tsunami ist, dass die Informationssysteme, Datenbanken, satellitengestützten und terrestrischen Messnetze erheblich verbessert werden müssen. Was die wissenschaftlichtechnologischen Aspekte dieser Arbeit betrifft, so wird die Kommission ihre Programme in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft im Rahmen der folgenden Gremien ausarbeiten:

6. Schutz und Hilfe für EU-Bürger

Der Tsunami hat vor Augen geführt, dass die Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten müssen, wenn es darum geht, EU-Bürgern, die von einer schweren Krise betroffen sind, beizustehen. Die Kommission unterstützt die Arbeit der Gruppe "Konsularische Angelegenheiten" zur Verbesserung der konsularischen Zusammenarbeit und der Arbeitsgruppe "Polizeiliche Zusammenarbeit", die ein abgestimmtes EU-Verfahren für die Identifizierung von Katastrophenopfern ausarbeiten soll. Sie ist bereit, sich über ihr Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" daran zu beteiligen. Das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz könnte ebenfalls einen Beitrag leisten.

Außerdem sollten die vorbereitenden Arbeiten für die Einführung des in der Verfassung vorgesehenen Europäischen Auswärtigen Dienstes zum Anlass genommen werden, stärker institutionalisierte Formen der konsularischen Zusammenarbeit zu prüfen.

7. Schlussfolgerung

Der Rat, das Europäische Parlament, der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden ersucht, die Stärke und den Umfang der Fähigkeiten der Gemeinschaft, auf Katastrophen und Krisen zu reagieren und ihnen vorzubauen, zur Kenntnis zu nehmen. Sie werden ferner ersucht, die in dieser Mitteilung genannten Maßnahmen zur Stärkung dieser Fähigkeiten zu billigen und in Zusammenarbeit mit der Kommission für die politische und operative Kohärenz des auswärtigen Handelns der EU in diesem Bereich zu sorgen.

Hinweis: vgl.
Drucksache 676/00 = AE-Nr. 002954,
Drucksache 431/01 = AE-Nr. 011717,
Drucksache 807/04 (PDF) = AE-Nr. 043260 und AE-Nr. 050215
1 D.h. die notwendigen operativen Bedingungen für eine neutrale, unparteiliche und nichtdiskriminierende Erbringung humanitärer Hilfe und für die Gewährleistung eines freien und direkten Zugangs zu den Katastrophenopfern.
2 Der Rat hat die Verpflichtungen von Barcelona am 14. März 2002 angenommen. Diese stützen sich auf international vereinbarte bewährte Praktiken, die u.a. von der Task Force des OECD-Entwicklungshilfeausschusses für Geberpraktiken entwickelt wurden und Teil der von den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft vereinbarten Harmonisierung der Politik und der Verfahren der Außenhilfe sind.
3 Verordnung (EG) Nr. 381/2001 des Rates vom 26. Februar 2001 zur Schaffung eines Krisenreaktionsmechanismus.
4 Der Begriff "komplexe Notsituation" bezieht sich auf humanitäre Krisen in Konfliktgebieten.
5 Osloer Leitlinien von 1994 für den Einsatz von Militär- und Zivilschutzmitteln bei der Katastrophenhilfe und Leitlinien für den Einsatz von Militär- und Zivilschutzmitteln zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen der Vereinten Nationen in komplexen Notsituationen.
6 z.B. UNHCR für Flüchtlinge, UNICEF für Kinder, IKRK für den Schutz von Zivilpersonen und Häftlingen sowie für die Anwendung des humanitären Völkerrechts, UNOCHA für die Koordinierung der humanitären Hilfe usw.
7 UN Disaster Assessment and Coordination teams - Katastrophenabschätzungs- und Koordinierungsteams der Vereinten Nationen
8 Field Assessment and Coordination Teams - Teams für die Bewertung und Koordinierung vor Ort.
9 Artikel III-321 Absatz 5 der Verfassung.
10 Entscheidung des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen (2001/792/EG, Euratom).
11 KOM (2005) 137 vom 20.4.2005.
12 Siehe Vorschlag der Kommission zur Schaffung eines Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstruments für Katastrophenfälle - KOM (2005) 113 vom 6.4.2005 - und ihren Vorschlag zur Schaffung eines Instruments für Stabilität - KOM (2004) 630 vom 29.9.2004.
13 Vgl. Abschnitt 3.3 der Mitteilung der Kommission über die Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz - KOM (2005) 137 vom 20.4.2005. Dies steht in vollem Einklang mit dem geplanten ARGUS-System der Kommission, das alle spezialisierten Frühwarnsysteme innerhalb der Kommission miteinander verbindet.
14 Artikel 54 der Haushaltsordnung.
15 KOM (2004) 630 vom 29.9.2004.

Anhang I
Fortschrittsbericht über die Maßnahmen der Kommission als Reaktion auf die Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004

1. Einleitung

1.1. Als Reaktion auf die Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004 nahm der Rat am 31. Januar 2005 einen EU-Aktionsplan an. Der Rat rief den Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" auf, am 25./26. April Bilanz über die Fortschritte zu ziehen. Mit dieser Mitteilung wird dem Rat über die Fortschritte berichtet, die die Kommission mit ihrer humanitären Hilfe und Wiederaufbauhilfe sowie durch eine Reihe flankierender Unterstützungsmaßnahmen bei der Umsetzung ihres Beitrags zu dem EU-Aktionsplan gemacht hat.

1.2. Der Tsunami war eine der schlimmsten Naturkatastrophen der Geschichte. Weite Teile der Inseln Sri Lanka und der Malediven sowie Küstenabschnitte Indonesiens, Indiens und Thailands wurden schlichtweg verwüstet. Nach drei Monaten wird das wirkliche Ausmaß der Tragödie deutlich: Rund 300 000 Tote und eine Million Obdachlose.

1.3. In der außergewöhnlichen Reaktion auf den Tsunami jedoch zeigte sich die Menschlichkeit von ihrer besten Seite. Die Bevölkerung vor Ort eilte beherzt herbei, um Nachbarn und Touristen gleichermaßen zur Hilfe zu kommen. Die internationale Gemeinschaft und auch die EU halfen den Ländern schnell mit logistischer und humanitärer Hilfe sowie längerfristiger Wiederaufbauhilfe. Die Geber haben rund 5,4 Mrd. EUR zugesagt. Dabei ist die EU mit rund 1,5 Mrd. EUR der größte Geber. Mit rund 1,9 Mrd. EUR wurden auch direkt an NRO umfangreiche private Spenden geleistet. Nach Bekanntwerden der Tsunami-Katastrophe am 26. Dezember 2004 handelte die Kommission als eine der ersten Organisationen, aktivierte unverzüglich das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz und fasste sofort einen Finanzierungsbeschluss über humanitäre Hilfe. Die operative Zentrale des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz - das Überwachungs- und Informationszentrum - richtete an alle teilnehmenden Länder ein erstes Hilfeersuchen, auf das die Mitgliedstaaten großzügig antworteten. Alle europäischen Mitgliedstaaten haben in der einen oder anderen Weise zu den unmittelbaren Hilfeanstrengungen beigetragen, wobei 16 Mitgliedstaaten sowie Bulgarien und Rumänien ihre Hilfe über das Gemeinschaftsverfahren abwickelten.

1.4. ECHO und seine Partner (Rotes Kreuz, VN und NRO) haben geholfen, mit ihren humanitären Soforthilfemechanismen eine noch schlimmere Tragödie zu vermeiden. Allerdings ist es für eine umfassende Bewertung der Antwort der Kommission in der Soforthilfephase noch zu früh. Das umfangreiche Wiederaufbaupaket ist inzwischen programmiert und wird, falls es die Mitgliedstaaten billigen, ab Mitte des Jahres greifen.

1.5. Doch die eigentliche Herausforderung steht noch an und einige Risiken sind bereits klar, nämlich schlechte Koordinierung der mittlerweile Hunderten von Organisationen vor Ort und begrenzte Aufnahmekapazitäten angesichts der zahlreichen Hilfeprojekte und Hilfeleistungen in Konfliktgebieten wie Aceh und im Norden und Osten Sri Lankas. Die EG ergreift Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie in dieser problematischen Lage effizient und effektiv langfristige Wiederaufbauhilfe leisten kann, doch die anstehenden Aufgaben sind anspruchsvoll und die EG muss sich langfristig engagieren.

2. HUMANITÄRE Hilfe

2.1. Die Kommission hat noch am Tag der Katastrophe reagiert und im Rahmen des Verfahrens für Maßnahmen der obersten Dringlichkeitsstufe 3 Mio. EUR für humanitäre Hilfe genehmigt. Damit war sie der erste Geber, der reagiert hat. Bis Mitte Februar wurden für die Unterstützung Indonesiens, Sri Lankas, der Malediven, Indiens und Thailands 103 Mio. EUR gebunden, die nicht nur für kurzfristige Soforthilfe, sondern auch für Rehabilitationsmaßnahmen im kleineren Maßstab eingesetzt werden sollen, um die Lebensgrundlage wiederherzustellen.

2.2. Mit der Dringlichkeitszuweisung von ECHO an die IFRK konnte unverzüglich ein Dringlichkeitseinsatz mit Notunterkünften und anderen Unterstützungsformen, Familienausrüstungen und Kits mit medizinischem Material eingeleitet werden, der den Bedarf von 500 000 Begünstigten deckte, die ihre Wohnorte verlassen mussten und von dem Erdbeben und dem Tsunami schwer in Mitleidenschaft gezogen wurden Mit Unterstützung von ECHO entsandte die WHO "Health Action in Crises"-Teams und erweiterte das WFP seine Logistikkapazitäten für die Verteilung von Nahrungsmitteln und anderen Gütern durch den Ausbau der Lager, der Überland- und Lufttransporte und der Humanressourcen. Insgesamt wurden regionalen Projekten 20,6 Mio. EUR zugewiesen.

2.3. In Bezug auf die Koordinierung hat die Kommission erkannt, dass die Vielzahl der an Soforthilfe- und Wiederaufbauanstrengungen beteiligten humanitären Organisationen ein mögliches Problem darstellt und mehrere Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen ergriffen, die mit der Aufgabe betraut sind, die internationalen humanitären Hilfeanstrengungen zu koordinieren. Erstens hat die Kommission über 50 % ihrer humanitären Hilfe zur Unterstützung der konsolidierten Appelle der Vereinten Nationen bereitgestellt; zweitens hat die Kommission den unmittelbar für die Koordinierung der humanitären Hilfe zuständigen UN-Einrichtungen über 6 Mio. EUR zur Verfügung gestellt und drittens hat ECHO die Einrichtung von humanitären Informationszentren durch OCHA finanziert und an den Koordinierungssitzungen insgesamt und für einzelne Sektoren aktiv teilgenommen sowie seine Partner zur Teilnahme aufgefordert.

2.4. Infolge des Tsunami hat ECHO seine Experten mit Stützpunkt in Bangkok und Indien sofort eingesetzt. Seither hat das Amt seine Kapazitäten für die Bewertung vor Ort und die Überwachung in Südostasien ausgebaut. Im Januar wurde je ein Büro in Banda Aceh und Colombo eröffnet, die jeweils mit zwei Experten besetzt sind. Darüber hinaus wurden die Büros in Jakarta, Bangkok und New Delhi um vier Experten aufgestockt. Zwei weitere Experten wurden in der ersten Phase der Krise aus Regionalbüros in Afrika und Lateinamerika herangezogen. Insgesamt wurden rund 20 Experten als Reaktion auf den Tsunami mobilisiert.

3. VERBINDUNG zwischen Soforthilfe, REHABILITATION UND Entwicklungshilfe

3.1. Es kommt entscheidend darauf an, dass zwischen der ersten humanitären Reaktion und den Phasen der Rehabilitation und des Wiederaufbaus ein nahtloser Übergang hergestellt wird. Diese Politik, eine Verbindung zwischen Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklungshilfe herzustellen ("Linking Recovery, Rehabilitation and Development" - LRRD), ist ein zentrales Element der Reaktion der EU auf Notsituationen.

3.2. Das LRRD-Konzept wurde wie oben beschrieben in die Einsätze von ECHO eingebettet. Kurzfristige Rehabilitationsmaßnahmen dauern bis Ende 2006, so dass die Entwicklungshilfe der EG auf den Ergebnissen der humanitären Hilfe aufbauen kann.

3.3. Umfangreiche EG-Mittel werden in die langfristige Wiederherstellung der Gemeinschaften und die Unterstützung des Lebensunterhalts fließen und die Arbeit von ECHO in der Soforthilfe- und der Rehabilitationsphase ablösen. Auf Sri Lanka und den Malediven werden spezifische Projekte finanziert, die diese LRRD-Verbindung unmittelbar erleichtern. Der LRRD dient ferner die Unterstützung von Projekten auf Ebene der Gemeinschaften durch den Treuhandfonds, an dem sich die EG beteiligt. Die langfristigen Auswirkungen der Tsunami-Katastrophe werden in der nächsten Generation der Länderstrategiepapiere aufgegriffen, die derzeit ausgearbeitet werden.

3.4. Schließlich führen die Kommissionsvertreter vor Ort auch einen Dialog mit NRO-Partnern, um sicherzustellen, dass die LRRD-Verbindung in aus deren Eigenmitteln finanzierten langfristigeren Projekten gewährleistet wird.

4. REHABILITATION und Wiederaufbauhilfe

4.1. Die Soforthilfephase wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Opfer haben Unterkünfte und Unterstützung erhalten und die Angst vor Gesundheitsgefahren konnte gebannt werden. Die Herausforderung besteht nun darin, die betroffenen Gebiete wiederaufzubauen und die Gemeinschaften ihr Leben wieder aufnehmen zu lassen. Dabei sollte die nachhaltige Entwicklung dieser Regionen gefördert werden.

4.2. Die Lehren aus früheren Reaktionen auf Katastrophen wie bei den Erdbeben in Gujarat und Hanshin-Awaji, insbesondere die Notwendigkeit einer umsichtigen Planung und der Verfolgung der Lageentwicklung (z.B. Natur, Klima, Politik o.a.), die Betonung der Führungs- und Koordinierungsrolle der Regierung, die Einbindung der lokalen Gemeinschaften und flexible Durchführungsverfahren, wurden in diese Antwort einbezogen.

4.3. Auf der Geberkonferenz im Januar 2005 in Jakarta sagte der Kommissionspräsident 350 Mio. EUR für die Unterstützung des längerfristigen Wiederaufbaus zu. Diese Hilfe wurde inzwischen programmiert und den Mitgliedstaaten liegt der Vorschlag für das Tsunami-Richtprogramm zur Genehmigung vor, während die nötigen Änderungen am Haushalt 2005 in Vorbereitung sind. Die Projekte wurden bereits ausgewählt und werden im Rahmen des Krisenreaktionsmechanismus nach und nach eingeleitet.

4.4. Die Wiederaufbauhilfe der EG konzentriert sich auf die am schlimmsten betroffenen und bedürftigsten Länder, nämlich Indonesien, Sri Lanka und die Malediven, wobei zusätzliche Mittel für regionale Maßnahmen etwa im Umweltbereich (Küstengebiete) und zur Einrichtung von Frühwarnsystemen bereitgestellt werden. Die übrigen Länder (Indien, Thailand und Malaysia) wollen den Wiederaufbau selber in die Hand nehmen. Indien und Thailand haben jedoch etwas humanitäre Hilfe erhalten und alle diese Länder können in den Genuss von Regionalhilfe wie des mit 15 Mio. EUR dotierten Pro-Eco-Tsunami-Programms kommen und werden die verschiedenen flankierenden Maßnahmen in Anspruch nehmen können.

4.5. Die mit der Weltbank und anderen durchgeführte Bedarfsanalyse bildete die Grundlage für die Zuweisung von Hilfe an die und innerhalb der Länder, um sicherzustellen, dass die Zuweisungen fair und gleichmäßig sowie nach klarem Bedarf und Aufnahmefähigkeit verteilt werden. Die Zuweisungen aus dem EG-Haushalt belaufen sich vorläufig auf 200 Mio. EUR für Indonesien, 95 Mio. EUR für Sri Lanka und 16 Mio. EUR für die Malediven. Der Restbetrag der 350 Mio. EUR wird vorläufig für das Pro-Eco-Tsunami-Programm (15 Mio. EUR), Projekte des Krisenreaktionsmechanismus (12 Mio. EUR) und eine regionale und horizontale Fazilität (12 Mio. EUR) bereitgestellt.

4.6. Die von der Kommission geförderten Programme und Projekte stützen sich auf die nationalen Wiederaufbaupläne der betreffenden Regierungen. Sie sind jedoch auch darauf angelegt sicherzustellen, dass die Hilfe an alle Teile der betroffenen Bevölkerung gerecht verteilt wird. Angesichts des Ausmaßes der Tsunami-Schäden konzentrieren sich die Programme auf drei Bereiche: i) Wiederaufbau der geschädigten Gebiete einschließlich Instandsetzung der Häuser und Infrastruktur der Gemeinden wie Schulen und Krankenhäuser, so dass die betroffenen Gemeinden erneut funktionsfähig sind, sowie Unterstützung der Gesundheits- und Bildungssysteme; ii) Wiederaufnahme der Erwirtschaftung des Lebensunterhalts, damit die Einzelnen und ihre Familien ihren Lebensunterhalt wieder selber bestreiten und ein selbständiges Leben führen können sowie iii) Instandsetzung größerer Infrastruktur, besonders von Straßen, damit die Wirtschaft der Küstengebiete wieder reibungslos funktionieren kann. Dabei wird Umweltbelangen gebührend Rechung getragen.

4.7. Hauptbegünstigte dieser Wiederaufbauhilfe sind die betroffenen Gemeinden vor Ort und die Provinzen, in denen sich diese Küstengemeinden befinden. Die Zielgruppe umfasst Fischer, lokale Unternehmen und die allgemeine Bevölkerung, wobei der Schwerpunkt auf den am stärksten Benachteiligten/Ausgegrenzten und besonders auf Frauen und Kindern liegt. Da der Tourismussektor besonders gelitten hat, bei der Erholung der Wirtschaft der Küstengebiete jedoch eine entscheidende Rolle spielt, sind Maßnahmen in diesem Sektor förderfähig. Aus den nationalen Haushalten und durch andere Geber wie die Vereinigten Staaten und die Weltbank werden breiter angelegte Projekte finanziert, mit denen die Wiederbelebung des Tourismus gefördert werden soll (z.B. durch Werbekampagnen).

4.8. Angesichts der hohen Anzahl von Gebern (70) und beteiligten NRO (über 300) und der hohen Beträge (rund 5,4 Mrd. EUR öffentliche Hilfe und 1,9 Mrd. EUR private Spenden) steht die Region vor einer nie da gewesenen Koordinierungsherausforderung. Daher wird die Koordinierung der Anstrengungen der Regierungen, der Geber und der NRO über Erfolg oder Misserfolg der gesamten Wiederaufbaubemühungen entscheiden.

4.9. Die Kommission leistet an zahlreichen Fronten einen Beitrag zur Verbesserung der Koordinierung. Erstens hat sie bei der Auswahl ihrer Aktionen immer die Erleichterung der Koordinierung im Blick gehabt - alle Programme fußen auf den eigenen Aktionsplänen der Regierungen und die Kommission wickelt den Großteil ihrer Mittel über Treuhandfonds ab, die durch eine Bündelung der Gebermittel einen großen Beitrag zu den Koordinierungsbemühungen leisten. Zweitens beteiligt sich die Kommission aktiv an den nationalen Koordinierungsmechanismen und unterstützt in einigen Fällen, wie in Aceh, die Verbesserung der Anhörung der lokalen Gemeinschaften zu den Wiederaufbauplänen. Drittens führen die Kommissionsvertreter in den Ländern mit den großen internationalen NRO, die selbst über umfassende Mittel verfügen, Gespräche über ihre Beteiligung an den Koordinierungs- und Treuhandmechanismen.

4.10. Viertens führt die Kommission entsprechend der Forderung des Rates nach einer Koordinierung des Wiederaufbaus von Anfang an möglichst viele Maßnahmen auf EU-Ebene durch, um so ein Schaufenster für die EU-Koordinierung zu schaffen und die Sichtbarkeit der Union ausreichend zu gewährleisten. Die Kommission hat ein virtuelles Netz errichtet, damit die Öffentlichkeit die Zusagen und Finanzierungsbeschlüsse der Kommission und der Mitgliedstaaten über die Rehabilitations- und Wiederaufbauhilfe für die Tsunamigeschädigten Länder verfolgen kann. In Aceh wird ein "Europahaus" zur Koordinierung und Förderung gemeinsamer Aktionen der EU-Mitgliedstaaten und der Kommission eingerichtet. Weil die EU-Mittel in Indonesien und Sri Lanka den Löwenanteil an den Treuhandfonds stellen, wird eine angemessene Vertretung der Europäischen Kommission/EU in deren Leitungsgremien gefordert.

4.11. Mit dem Rückgriff auf Treuhandfonds soll nicht nur die Koordinierung erleichtert, sondern auch die Wirksamkeit der Maßnahmen der Kommission (ein Verfahrenspaket für alle teilnehmenden Geber) maximiert werden, während der EU gleichzeitig durch den Zusammenschluss mit anderen EU-Gebern gegenüber den Regierungen mehr politischer Einfluss auf den Wiederaufbauprozess gegeben wird. Durch die Schaffung von Kommunikationskanälen zwischen der Zentralregierung und den Behörden in diesen Konfliktprovinzen könnte der Treuhandfonds erheblich zur Vertrauensbildung beitragen und helfen, die chronischen Konflikte in diesen Regionen zu lösen.

4.12. Die mit den Treuhandfonds einhergehende Effizienz und Koordinierung wird außerdem helfen, dem großen Problem der begrenzten Aufnahmefähigkeit zu begegnen, zumal auf schlecht entwickelte lokale Verwaltungsstrukturen hohe Hilfesummen zukommen. Ferner widmet sich die Kommission durch einen längeren Zeithorizont (Mittelbindungen für zwei Jahre und eine längere Auszahlungsfrist), die Stärkung der Verwaltungen (zur Beschleunigung des Kapazitätenaufbaus) und durch die Ausklammerung der Gebiete, in denen andere Geber tätig sind, dem Kapazitätsproblem.

4.13. Die Tsunamigeschädigten Gebiete in Indonesien und Sri Lanka waren und sind weiterhin Konfliktgebiete. Werden die Bedürfnisse der Nachkonfliktsituation missachtet, kann es zu verschärften Spannungen kommen. Wenngleich die Lösung dieser Konflikte unter die ausschließliche Zuständigkeit der Länder selbst fällt, versucht die EU auf politischer Ebene in beiden Ländern zu helfen, etwa durch den EU-Prozess des gemeinsamen Vorsitzes in Sri Lanka. Ferner leistet die Kommission im Rahmen des Krisenreaktionsmechanismus (der die Vermittlungsbemühungen in Aceh finanziert) und im Rahmen ihrer anderen nationalen Programme neben ihrer Tsunami-Maßnahmen zusätzliche Hilfe wie etwa für den Wiederaufbau in kriegsgeschädigten Gebieten im Nordosten Sri Lankas. Schließlich sorgt die Kommission dafür, dass ihre Hilfereaktion auf Konflikte eingeht. So werden die "Tsunamigeschädigten" Regionen möglichst weit definiert, und die Einbeziehung von lokalen Gemeinschaften und Provinzen in die Treuhandfonds öffnet Kommunikationskanäle und schafft Vertrauen zwischen den Parteien.

4.14. Auf allen Ebenen wird die Rechenschaft für die Verwendung der Hilfegelder sichergestellt. ECHO verlangt Rechenschaft mittels seiner Partnerschaftsvereinbarungen mit NRO. Für häufiges Monitoring der humanitären Projekte ist gesorgt und der Audit-Plan 2005 von ECHO schließt alle Tsunami-Projekte ein. Eine gebührende Sorgfalt sowie das Monitoring und die Rechnungsprüfung der Treuhandfonds (in der Regel durch die Weltbank) und der direkten Projekte werden für eine solide und wirksame Verwaltung der Wiederaufbaumittel sorgen.

5. Partnerschaften

5.1. Der vom Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" am 31. Januar 2005 angenommene EU-Aktionsplan maß den Initiativen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Errichtung von Partnerschaften zwischen Regionen, Städten und öffentliche oder privaten Unternehmen besondere Aufmerksamkeit bei. Die Kommission unterstützt, wo immer dies möglich ist, solche Initiativen, besonders im Hinblick auf Partnerschaften zwischen Krankenhäusern, um den Regierungen bei der Wiederherstellung der wichtigsten Versorgungsleistungen in allgemeinen Kliniken, Krankenhäusern, Labors und kleineren chirurgischen Stationen zu helfen. Dies wird nach der Bewertung durch die WHO in Koordinierung mit dem EU-Vorsitz die Bereitstellung der Hilfe erleichtern. Das von der Kommission am 17. März 2005 genehmigte Pro-Eco-Tsunami-Programm für Asien geht in dieselbe Stoßrichtung und fördert Projekte im Rahmen von Partnerschaften zwischen nichtstaatlichen Akteuren, nationalen, regionalen und lokalen Behörden der Mitgliedstaaten und der betroffenen Länder in Bereichen wie Verwaltung der Küstengebiete, Umweltplanung in Städten, Verkehr, Wasserwirtschaft und Abwasserentsorgung.

5.2. Am 18. März hat ECHO mit über 30 NRO und internationalen Organisationen Zuschussvereinbarungen unterzeichnet, um der von dem Tsunami betroffenen Bevölkerung Hilfe zukommen zu lassen. ECHO konnte dank seiner langjährigen Beziehung zu seinen NRO-Partnern die erfahrensten und effektivsten aussuchen, damit diese die Soforthilfereaktion der Kommission unverzüglich umsetzen.

6. flankierende Massnahmen

6.1. Nach der durch den Tsunami angerichteten Zerstörung begannen die Kommission und die EIB rasch mit der Einrichtung einer langfristigen Darlehensfazilität zur Unterstützung der Finanzierung der Wiederaufbaumaßnahmen und unternahmen gemeinsame Missionen in die betroffene Region. Unter Berücksichtigung der ungeheuer hohen und unerwarteten Beträge, die weltweit von öffentlichen und privaten Gebern bereitgestellt wurden, wird der Großteil des Wiederaufbaubedarfs bei der Infrastruktur der betreffenden Länder aus den verfügbaren Zuschüssen und aus Darlehen zu äußerst günstigen Bedingungen gedeckt. Dies wurde während der gemeinsamen Missionen bestätigt. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die EIB aufgefordert werden sollte, aus den verbleibenden Mitteln im Rahmen ihres laufenden Mandats für Asien und Lateinamerika (ALA) Darlehen für Projekte in Tsunamigeschädigten Ländern zu vergeben. Das ALA-Mandat bezieht sich auf alle betroffenen Länder außer den Malediven. Daher beabsichtigt die Kommission, dem Rat eine Änderung seines derzeit geltenden Beschlusses vorzuschlagen, wonach die Malediven in den Kreis der förderfähigen Länder aufgenommen werden sollen. Die Kommission wird erforderlichenfalls neben den EIB-Darlehen Zuschüsse zu den gemeinsam ausgewählten Projekten bereitstellen.

6.2. Die Kommission hat damit begonnen, eine Reihe handelsbezogener Maßnahmen in Kraft zu setzen, die den Zugang der betroffenen Länder zum EU-Markt verbessern sollen. Dank dieser Maßnahmen könnten sie ihre Ausfuhren in Einklang mit den WTO-Verpflichtungen ohne Diskriminierung ausweiten. Insbesondere hat die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zusammengearbeitet, um das Inkrafttreten des neuen Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU zu beschleunigen, so dass seine Vorteile bereits zu einem früheren Stadium zur Geltung kommen. Durch Zollzugeständnisse erschließt die neue Regelung den Tsunamigeschädigten Ländern ein neues Handelsvolumen in Höhe von rund 3 Mrd. EUR. Ferner hat die Kommission ihre Bereitschaft bekundet, die Fälle von Unternehmen zu überprüfen, die von Handelsschutzmaßnahmen der EU betroffen sind, wenn sie unmittelbar von dem Tsunami in Mitleidenschaft gezogen wurden.

6.3. Wie im Aktionsplan angekündigt, hat die Kommission am 16. März 2005 eine Mitteilung angenommen, um die präferenziellen Ursprungsregeln zu vereinfachen und entwicklungsfreundlicher zu gestalten. Im Rahmen der noch anzunehmenden neuen Regeln könnten die Entwicklungsländer und auch die Tsunamigeschädigten Länder besser von den Zollpräferenzen profitieren, die die EU ihnen anbietet. Ferner arbeitet die Kommission derzeit an Maßnahmen, die den Tsunamigeschädigten Ländern kurzfristig helfen können, den Zugang ihrer Waren zum EU-Markt zu verbessern.

6.4. Um dem Fischereisektor in den betroffenen Ländern zu helfen, hat die Kommission zwei Initiativen vorgeschlagen. Im Rahmen der ersten Initiative wurde den Gebern ein Team von Fischereiexperten zur Verfügung gestellt, das den zuständigen Behörden in den betroffenen Ländern helfen soll. Der zweite, vom Rat am 16. März 2005 angenommene Vorschlag bezieht sich auf die Lockerung der Regelungen für den Transfer außer Dienst gestellter Fischereifahrzeuge der EU in die betroffenen Länder. Die Kommission ist nun dabei, zusammen mit der FAO und den betreffenden Ländern zu überprüfen, ob die Schiffe, die bereitgestellt werden können, den örtlichen Anforderungen und Bedingungen entsprechen. Ziel ist es, die Fischereiindustrie auf einem nachhaltigen und verantwortbaren Niveau wieder zu beleben.

6.5. Im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit wurde die Vorbereitung von Maßnahmen eingeleitet, die die Koordinierung im Hinblick auf die Identifizierung von Katastrophenopfern und die konsularische und diplomatische Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten stärken. Die im Rahmen des AENEAS-Programms eingereichten Vorschläge werden derzeit bewertet und Pilotprojekte im Bereich Menschenhandel können Unterstützung erhalten.

6.6. Die Kommission hat eng mit der WHO zusammengearbeitet und der Organisation eine breite Palette an Sachwissen der EU im Gesundheitsbereich zur Verfügung gestellt. So wurden Spezialisten für Interventionsepidemiologie in die betroffenen Regionen entsandt und die Kommission hat sich aktiv an der Umsetzung der Reaktionspläne im Rahmen des "Global Outbreak and Response Network" der WHO beteiligt. Auf EU-Ebene hat die Kommission als Reaktion auf die Auswirkungen des Tsunami rasch das Frühwarn- und Reaktionssystem des Gemeinschaftsnetzes für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten aktiviert. Mit diesem System sollen die Behörden der Mitgliedstaaten und Ärzte Informationen über erhöhte Risiken des Einschleppens übertragbarer Krankheiten austauschen.

7. KATASTROPHENSCHUTZ IN Asien

7.1. Über ECHO unterstützt die Europäische Kommission die Bewertung, Evaluierung und Stärkung von Frühwarnsystemen und Katastrophenvorsorge in den Tsunamigeschädigten Ländern. Entsprechend der Zusage auf der Weltkonferenz über Katastrophenvorbeugung in Kobe ist ein Beitrag in Höhe von 2 Mio. EUR zur UNOCHA/UNISDR (Internationale Strategie zur Katastrophenvorbeugung) geplant, um den Initiativen der Vereinten Nationen auf diesem Gebiet eine eindeutige Führungsrolle zuzusprechen. Ähnlich hat die Kommission in den Tagen unmittelbar nach dem Tsunami eng mit UNOCHA und anderen Partnern zusammengearbeitet (etwa der Europäischen Weltraumbehörde), um ein Informationssystem über die Auswirkungen des Tsunami zu errichten. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission koordinierte die Einrichtung dieses Systems, das den wichtigsten der an den Hilfeeinsätzen beteiligten Akteuren Satellitendaten, Karten und Bewertungen für das gesamte betroffene Gebiet zur Verfügung stellte.

7.2. Mit seinem Katastrophenschutzprogramm unterstützt ECHO weiterhin Katastrophenschutzprojekte in den Gemeinden, was die Unterstützung auf die Bevölkerung ausgerichteter Frühwarnsysteme in den Gemeinden, Sensibilisierungsmaßnahmen, Aufklärungsmaßnahmen und kleinräumige Linderungsmaßnahmen in Asien einschließt. Das globale Katastrophenwarnsystem wird als Teil dieser Anstrengungen weiterentwickelt, um Tsunami-Katastrophen zu bewältigen.

7.3. Dem Katastrophenschutz wird im politischen Dialog zwischen der EU und den für Katastrophen anfälligen Ländern in Asien besondere Aufmerksamkeit beigemessen. Im Hinblick auf die Einrichtung von Frühwarnsystemen für den Indischen Ozean wurde neben der von ECHO bereitgestellten Unterstützung zur Förderung regionaler Ansätze im Rahmen des globalen Kontexts der Vereinten Nationen die Möglichkeit vorgesehen, auf die Reservemittel des Tsunami-Richtprogramms 2005-2006 zurückzugreifen. Ferner sollen die Maßnahmen auf den Aufbau der Kapazitäten der lokalen Gemeinschaften in Bezug auf Kommunikationsinfrastruktur und Planung der Notfallkommunikation abzielen. Außerdem sollten Konzepte zur Risikoverringerung systematisch in die Formulierung und Umsetzung von Wiederaufbauprogrammen einbezogen werden.

7.4 Das enorme Risiko, das von unvorhersehbaren Ausbrüchen der Geflügelpest ausgeht, kann bei keiner Katastrophenschutzinitiative in der Region außer Acht gelassen werden. Zusätzlich zu den Wiederaufbaubemühungen nach dem Tsunami muss der Überwachung der Geflügelpest daher gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen in Bezug auf den derzeitigen massiven Ausbruch der Geflügelpest in Südostasien ergriffen, der bereits einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden im Umfang von 8-12 Mrd. EUR und den Tod von rund 50 Personen verursacht hat. Derzeit ist die Geflügelpest in einigen Ländern Südostasiens (darunter Thailand und Indonesien) offenbar eine endemische Krankheit. Die Kommission hat bereits für ein gewisses Maß an technischer und finanzieller Nothilfe für die betroffenen Länder gesorgt. Im Anschluss an eine internationale Konferenz in Vietnam im Februar 2005 und einen Aufruf der FAO und der WHO an die Geber wird derzeit die Möglichkeit einer weiteren Unterstützung geprüft.

8. TRANSPARENZ und solide Finanzverwaltung

8.1. Die Kommission ist entschlossen, ihre Verpflichtungen mit größter Effizienz und Transparenz uneingeschränkt zu erfüllen.

8.2. Die EU ist für den Wiederaufbau nach dem Tsunami die größte Gebergruppe und sollte nach Möglichkeit dafür sorgen, dass die mobilisierte Hilfe vollständig für den geplanten Zweck eingesetzt wird. Erstens hat die Europäische Kommission ein virtuelles Netz eingerichtet, damit die Öffentlichkeit die Zusagen und Finanzierungsbeschlüsse der Kommission und der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Tsunami verfolgen kann. Das Netz ist auf folgender Web-Seite der Kommission zugänglich: http://europa.eu.int/comm/world/tsunami/index.htm (vgl. Abschnitt 4). Obwohl bis Anfang März alle Anlaufstellen benannt wurden, muss die Weitergabe von Daten der Mitgliedstaaten über Zusagen und Finanzierungsbeschlüsse beschleunigt werden. Für die humanitäre Hilfe wird das bestehende virtuelle Netz (14-Punkte-System) benutzt.

8.3. Zweitens wird in Aceh ein "Europahaus" eingerichtet, das die gemeinsamen Aktionen der EU-Mitgliedstaaten und der Kommission koordinieren soll. Die Kommission setzt auf die uneingeschränkte Mitarbeit der Mitgliedstaaten, um dies zum Nutzen der Lokalbevölkerung zum Erfolg zu bringen.

8.4. Drittens soll eine ausreichende Sichtbarkeit und ein Monitoring des Mitteleinsatzes auch durch eine angemessene Vertretung der Europäischen Kommission/EU in den Leitungsgremien der Treuhandfonds gewährleistet werden, die in Indonesien und Sri Lanka eingerichtet werden. Die Kontroll- und Auditmechanismen, die in dem von der Kommission und der Weltbank geschlossenen Rahmenabkommen über die Treuhandfonds und die Kofinanzierung vorgesehen sind, bieten gute Garantien für eine solide, effiziente und transparente Verwaltung der Gemeinschaftsmittel.

8.5. Die Kommission verfügt über strikte Verfahren für die Gewährleistung einer soliden finanziellen Verwaltung der Gemeinschaftshilfe. Dazu zählen eine rigorose Auswahl der Durchführungspartner, ein systematisches Monitoring laufender Projekte durch Experten vor Ort, eine Rechnungsprüfung und eine externe Expost-Evaluierung. Diese Verfahren werden auch auf die Hilfe im Zusammenhang mit dem Tsunami angewandt.

8.6. Mit der Verwaltung des vorgeschlagenen Programms kommen auf die örtlichen Delegationen der Europäischen Kommission in Sri Lanka und Indonesien erhebliche Anfragen zu. Deshalb wird die Delegation in Sri Lanka zu einer vollwertigen Delegation aufgewertet. Die Delegation in Indonesien wird eine Außenstelle in Aceh innerhalb des vorgeschlagenen "Europahauses" einrichten.

Anhang II
Gemeinschaftsprogramme für Frühwarnung und Katastrophenschutz

1. INDISCHER Ozean

ECHO hat die Arbeit des Sekretariats der internationalen Strategie für Katastrophenvorbeugung bei der Bewertung und Stärkung von Frühwarnsystemen im Indischen Ozean mit 2 Mio. EUR unterstützt. Die Kommission verfolgt mit Interesse die Arbeit des IOC am Aufbau eines Tsunami-Frühwarnsystems im Indischen Ozean gemäß dem auf der Konferenz von Kobe erteilten Mandat. Sollten durchführbare Projekte vorgelegt werden, die in der Region konsensfähig sind, könnte sie einen Beitrag zur Finanzierung dieses Systems in Betracht ziehen.

ECHO trägt in den nächsten beiden Jahren mit rund 9,7 Mio. EUR zu Katastrophenschutzprojekten der Gemeinschaften in Süd- und Südostasien bei.

2. Afrika, KARIBISCHER RAUM und Pazifischer Ozean

Die Karibikstaaten sind besonders anfällig für Tropenstürme und wurden auch schon von Tsunamis heimgesucht. Die Kommission steuert im Rahmen ihrer Mittel für Entwicklungszusammenarbeit 13,2 Mio. EUR zu einem regionalen radargestützten Frühwarnsystem bei und arbeitet an einem mit 3 Mio. EUR ausgestatteten Projekt zur Stärkung der regionalen Kapazitäten zur Katastrophenbewältigung. Mit 39 Mio. EUR finanziert sie ein Programm zur Stärkung des Küstenschutzes in Guyana. ECHO wird seine langjährige Arbeit zur Unterstützung des Katastrophenschutzes auf Gemeinschaftsebene in der Region fortsetzen und ausbauen.

Im Pazifischen Ozean hat die Kommission alle verfügbaren Mittelreserven ("B-Dotierung") für Katastrophenvorbeugung und -schutz vorgesehen. Ferner bemüht sie sich insbesondere um die Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen und anderen Gebern bei der Vorbeugung gegen die Risiken von Wirbelstürmen.

In einem breiteren Rahmen erörtert die Kommission derzeit die Initiative des AKP-Sekretariats zur Einrichtung einer Naturkatastrophenfazilität im Rahmen des Cotonou-Abkommens. Ihr Schwerpunkt wäre die Stärkung der nationalen Kapazitäten für die Verwaltung von Frühwarnsystemen und die Gewährleistung einer rechtzeitigen Warnung der Bevölkerung im Ernstfall.

3. MITTELMEERRAUM und Atlantischer Ozean

Während in den Mittelmeeranrainerländern Warnsysteme für Überschwemmungen und Erdbeben bereits relativ gut etabliert sind, wird derzeit in Bezug auf die Frühwarnung, Katastrophenvorbereitung und Notfallplanung für Tsunamis wenig getan. Die Kommission wird ihr Programm für Katastrophenschutzlehrgänge um Übungen erweitern, die Tsunami-Risiken einschließen.

Mit dem mit 2 Mio. EUR ausgestatteten Euromed-Projekt Bridge soll ein System zur Linderung, Vorbeugung und Bewältigung natürlicher und vom Menschen verursachter Katastrophen auf beiden Seiten des Mittelmeers geschaffen werden.

4. Forschung und Entwicklung und Wissenschaftliche Zusammenarbeit

Im Rahmen des sechsten und siebten Forschungsrahmenprogramms werden weiterhin Expertentagungen zu Konsultationszwecken finanziert (Forschungspriorität "Globaler Wandel und Ökosystem"). Bei den letzten Veranstaltungen ging es um die Feststellung des Ist-Zustands und von Lücken und Forschungsbedarf im Zusammenhang mit Frühwarnsystemen. Die von der Gemeinschaft finanzierte Forschung trägt ferner zu einer besseren wissenschaftlichen Untersuchung von Tsunamis bei, die die Tiefseeüberwachung, die sozioökonomischen Auswirkungen von Tsunamis und ihre Folgen für Gesundheit und Bodennutzung einschließt.

Im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme für die Technologien der Informationsgesellschaft wurden 40 Mio. EUR für Projekte im Zusammenhang mit dem Einbau von Insitu-Sensoren zur Risikoüberwachung sowie mit der Kommunikation im Bereich der öffentlichen Sicherheit bereitgestellt, darunter Warnmechanismen für Behörden und gefährdete Bürger unter Nutzung aller geeigneten Medien. Derzeit wird ein besonderer Aufruf formuliert, um für Europa und den Indischen Ozean relevante Tsunami-Warn- und -Alarmsysteme zu entwickeln und zu erproben. Diese Forschungstätigkeit unterstützt den oben genannten künftigen Ausbau der Infrastruktur.

Über das Forschungsinfrastrukturprogramm der Gemeinschaft wurde ein globales Hochgeschwindigkeitstelekommunikationsnetz eingerichtet, um die internationalen Forschungseinrichtungen und andere öffentliche Stellen zu vernetzen. Diese Ressourcen werden von der Europäischen Weltraumagentur und UNOSAT bereits uneingeschränkt genutzt, unter anderem infolge des Tsunami im Indischen Ozean (jährliche Mittelausstattung rund 60 Mio. EUR). Die Kommission ist bereit, diese Ressource auf andere Einrichtungen auszudehnen, um beispielsweise ein Frühwarnsystem im Indischen Ozean zu fördern.

Die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) ist eine Initiative der EG und der Europäischen Weltraumagentur, die satellitengestützte und terrestrische Informationsdienste anbietet. Sie wird weiterhin einen großen Beitrag zu humanitären und Katastrophenhilfeprogrammen haben.

Um die europäische Katastrophenschutzpolitik und -forschung mit Informations- und Kommunikationstechnologie zu unterstützen, sind zusätzliche Fördermaßnahmen und FuE-Maßnahmen vorgesehen, darunter: