Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Ausschuss der Kommission nach Artikel 18 und 19 der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen)

Der Bundesrat hat in seiner 845. Sitzung am 13. Juni 2008 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) im Ausschuss der Kommission nach Artikel 18 und 19 der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen einen Vertreter des Freistaates Bayern, Regierung von Niederbayern - Gewerbeaufsichtsamt (TOAR Heinz Schaumberg).