Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zu einer gemeinschaftlichen Strategie für ein umfassendes Klimaschutzabkommen in Kopenhagen und zur angemessenen Finanzierung der Klimaschutzpolitik

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 11. März 2009 angenommen.

Stellungnahmen des Bundesrates: Drucksachen 102/08(B) HTML PDF und 103/08(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über ein umfassendes internationales Übereinkommen über den Klimawandel, das mit dem Ziel der Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf weniger als 2 °C vereinbar ist, im Dezember 2009 in Kopenhagen abgeschlossen werden sollen,

B. in der Erwägung, dass jüngsten Studien zufolge ein Potenzial für eine Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen um 40 % bis 2030 besteht und dass die Windenergie, die Solarenergie und andere nachhaltige erneuerbare Energieträger zu Kosten, die weniger als ein halbes Prozent des globalen BNP betragen, fast ein Drittel des gesamten weltweiten Energiebedarfs decken könnten; in der Erwägung, dass Energieeffizienz-Maßnahmen die Treibhausgasemissionen um mehr als ein Viertel verringern könnten und die Entwaldung fast vollständig gestoppt werden könnte;

C. in der Erwägung, dass eine zunehmende Zahl von Wissenschaftlern anerkennt, das die Vermeidung eines gefährlichen Klimawandels eine Stabilisierung des Wertes der Treibhausgase in der Atmosphäre auf 350 ppmv (CO₂-Äquivalent) erfordert, ein wesentlich niedrigerer Wert als ursprünglich empfohlen,

D. in der Erwägung, dass die Europäische Union anlässlich der Frühjahrstagung des Rates 2009 ihre Verhandlungsposition beschließen wird,

E. in der Erwägung, dass die Europäische Union danach strebt, eine Führungsrolle bei der Bekämpfung der globalen Erwärmung zu übernehmen, und den Verhandlungsprozess im Rahmen der UNFCCC uneingeschränkt unterstützt,

F. in der Erwägung, dass die Europäische Union das vorgenannte Klima- und Energiepaket angenommen hat, das aus gesetzgeberischen Maßnahmen zur Durchsetzung einer einseitigen Verringerung der Treibhausgasemissionen - gemessen am Stand von 1990 - um 20 % bis zum Jahr 2020 besteht und die Verpflichtung beinhaltet, eine Verringerung um 30 % festzulegen, wenn ein ausreichend ambitioniertes internationales Übereinkommen in Kopenhagen erzielt wird,

G. in der Erwägung, dass die Emissionen in den Entwicklungsländern rasch zunehmen und diese sie ohne beträchtliche technische und finanzielle Unterstützung nicht verringern können,

H. in der Erwägung, dass die Entwaldung und die Zerstörung der Wälder weltweit für etwa 20 % der Kohlendioxid-Emissionen (CO₂-Emissionen) verantwortlich sind, und auch eine erhebliche Bedrohung im Zusammenhang mit dem Klimawandel darstellen, da sie die wesentliche Funktion der Wälder als Kohlenstoffsenken beeinträchtigen; in der Erwägung, dass die Entwaldung mit der erschreckenden Geschwindigkeit von jährlich 13 Millionen Hektar erfolgt, wobei der Großteil in tropischen Regionen in Entwicklungsländern abgeholzt wird,

I. in der Erwägung, dass das EU-System für den Handel mit Emissionsberechtigungen (ETS) als Beispiel für die Entwicklung des Emissionshandels in anderen Industrieländern und -regionen dienen könnte,

J. in der Erwägung, dass weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels zur Hälfte in kostengünstigen Maßnahmen zum allseitigen Vorteil, z. B. Verbesserung der Energieeffizienz, bestehen könnten,

K. in der Erwägung, dass die Versteigerung von Emissionszertifikaten in der Zukunft zu beträchtlichen Einnahmen führen kann, die zur Finanzierung von Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern genutzt werden könnten,

L. in der Erwägung, dass es von der umfassenden, transparenten und kontinuierlichen Bereitstellung von Informationen über die Verfügbarkeit und die Beantragung von Mitteln abhängt, ob die Finanzierung von sinnvollen Projekten in Entwicklungsländern, insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bewerkstelligt werden kann; in der Erwägung, dass dies der internationalen Gemeinschaft obliegt, wobei die Europäische Union eine Führungsrolle einnehmen und mit gutem Beispiel vorangehen sollte;

M. in der Erwägung, dass sich die erforderlichen Neuinvestitionen zur Verringerung der Emissionen jüngsten Schätzungen zufolge weltweit bis 2020 auf 175 Mrd. Euro belaufen, von denen mehr als die Hälfte in den Entwicklungsländern investiert werden sollte,

N. in der Erwägung, dass Schätzungen der Kommission zufolge die Einschränkung der Entwaldung auf die Hälfte bis 2020 jährlich 15 bis 25 Mrd. Euro kosten wird und ein völliger Stopp der Entwaldung sogar noch höhere Ausgaben erfordert,

O. in der Erwägung, dass in zahlreichen Studien internationaler Organisationen die Kosten der Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern auf einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag jährlich geschätzt wurde,