Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge

Bundesministerium für Gesundheit Berlin, 3. Juli 2019
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge - BR-Drucksache 645/18(B) HTML PDF - übersende ich Ihnen die beigefügte Stellungnahme der Bundesregierung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Gebhart

Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge BR-Drucksache 645/18(B) HTML PDF

Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Einwände gegen die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrags auf eine Betriebsrente im Ansatz nachvollziehbar. Innerhalb der Bundesregierung gibt es auch bereits Überlegungen, die Betriebsrentnerinnen und - rentner zu entlasten. Es liegen verschiedene Vorschläge zur Umsetzung vor. Der politische Diskurs, ob und wie eine Entlastung umgesetzt werden kann, ist bislang noch nicht abgeschlossen. Strittig bleibt insbesondere auch die Frage, wie die aus der Entlastung der Betriebsrentner resultierenden Mindereinnahmen für die GKV finanziert werden könnte.

Zu der Bitte des Bundesrates, die am 6. Juni 2018 eingesetzte Rentenkommission "Verlässlicher Generationenvertrag" ergänzend mit der Prüfung zu beauftragen, wie die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge weiter gesteigert werden kann, wird wie folgt Stellung genommen:

Im Auftrag zur Einsetzung der Kommission ist vorgesehen, dass diese für die Zeit ab 2025 untersuchen soll, in welcher Weise Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen müssen, um auch für die Zukunft weiterhin einen nachhaltigen und verlässlichen Generationenvertrag zu vereinbaren. Sie soll dabei den Beitrag der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung - betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge - und ihr Zusammenspiel mit der gesetzlichen Rentenversicherung in den Blick nehmen. Dabei wird auch die Frage eine Rolle spielen, wie die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge weiter gesteigert werden kann.

* siehe Drucksache 645/18(B) HTML PDF