Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 25. April 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/13272 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts - Drucksache 17/11468 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 17.05.13
Erster Durchgang: Drucksache. 474/12 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Artikel 1 Nummer 9, 18 und 33 sowie in Nummer 34 § 245a Absatz 2 des Baugesetzbuchs tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Artikel 1 Nummer 25 und 28 tritt am ... [einsetzen: Datum desjenigen Tages des sechsten auf den Monat der Verkündung folgenden Kalendermonats, dessen Zahl mit der des Tages der Verkündung übereinstimmt, oder, wenn es einen solchen Kalendertag nicht gibt, Datum des ersten Tages des darauf folgenden Monats] in Kraft."