Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zur Zerstörung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der EU und insbesondere in Südeuropa als Herausforderung: Reaktionen mit Hilfe von Instrumenten der EU-Agrarpolitik (2008/2219(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft ein Wirtschaftszweig ist, der sehr stark von Naturereignissen abhängig ist und zugleich ein großes Potential an Interventionsmöglichkeiten bietet,

B. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft das beste Mittel ist, um die Bodenzerstörung zu verhindern, und daher eine fundierte Strategie zur Förderung der Erhaltung dieser Tätigkeit notwendig ist,

C. in der Erwägung, dass die Landbevölkerung in der Europäischen Union eine wichtige Rolle bei der Eindämmung der Versteppung spielt und dass die Erzeuger in der Union wesentlich zur Erhaltung der Pflanzendecke in Regionen, die von anhaltenden Dürren heimgesucht werden, beitragen, sowie in der Erwägung, dass insbesondere Dauerkulturen, Wiesen und Wälder sich äußerst vorteilhaft auf den Wasserrückhalt auswirken,

D. in der Erwägung, dass besonders in Südeuropa, aber auch in anderen Regionen der EU-Mitgliedstaaten, die landwirtschaftlich genutzten Böden wachsender Umweltzerstörung ausgesetzt sind, die auf schädliche Wechselbeziehungen zwischen menschlichen Tätigkeiten und Witterungsbedingungen zurückzuführen ist,

E. in der Erwägung, dass auch die zu intensive Kultivierung von Flächen zur Erosion der Böden beitragen kann, die dann keinen Ertrag mehr bringen,

F. in der Erwägung, dass die Versteppung gegenwärtig als eine der schwersten Bedrohungen zu betrachten ist, die zur Bodenzerstörung in den Mittelmeerländern führen,

G. in der Erwägung, dass der Boden die Grundlage für die Produktion von menschlicher Nahrung, Futtermitteln, Textilien und Brennstoffen ist und eine wichtige Rolle bei der Abscheidung von CO₂ spielt, dass der Boden heute jedoch mehr denn je irreversiblen Schäden durch Wind- und Laminarerosion, Verschmutzung, Versalzung, Versiegelung, den Verlust organischer Stoffe und den Rückgang der biologischen Vielfalt in den Böden ausgesetzt ist;

H. in der Erwägung, dass zu den bereits erfassten negativen Auswirkungen hydrogeologische Störungen, das Eindringen von Meereswasser in das Grundwasser in Küstengebieten, die Versalzung der Böden, der Schwund landwirtschaftlich genutzter Flächen, der Rückgang der biologischen Vielfalt sowie die größere Anfälligkeit gegenüber Bränden, Pflanzenkrankheiten und Tierseuchen zählen,

I. in der Erwägung, dass diese Änderungen bei den Wechselbeziehungen zwischen der natürlichanthropogenen Umwelt und der für produktive Zwecke genutzten Umwelt erhebliche Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierzucht, die Ausrichtung auf den Anbau bestimmter Kulturpflanzen auf den Böden und das Angebot an Lebensmitteln haben, was mit deutlichen Folgen für die Lebensmittelsicherheit und - wegen der Aufgabe von Betrieben - für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Gefüge der betroffenen Gebiete einhergeht und auch hydrogeologische Auswirkungen mit sich bringt,

J. in der Erwägung, dass die Bewässerung auch zur Erhaltung der Bodenfeuchtigkeit und zum Auffüllen der Grundwasserleiter dient und dass diese Faktoren bei der Planung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) berücksichtigt werden sollten,

K. in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre den Preisanstieg für landwirtschaftliche Rohstoffe noch verschärfen, dass aber gleichzeitig eine kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleistet sein muss,

L. in der Erwägung, dass bei land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten Möglichkeiten der Verbesserung der CO₂-Gesamtbilanz bestehen, wodurch ein Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen geleistet werden könnte,

M. unter Hinweis auf das oben genannte Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung, dessen Ziel die Bekämpfung der Verschlechterung der Bodenqualität von Anbauflächen und der Trockenheit ist, sowie auf die Unterstützung dieses Übereinkommens durch das Europäische Parlament,

N. in der Erwägung, dass die Wasser-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG1) als grundlegendes Instrument den Regelungsrahmen für den Schutz der Böden darstellt, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Regionen, die nachhaltige Nutzung von Wasser und den Schutz der verfügbaren Wasserressourcen fördert und gleichzeitig zur Milderung der Auswirkungen von Hochwasser und Dürre beiträgt,

O. in der Erwägung, dass ein integrierter und multidisziplinärer Ansatz verfolgt werden muss, damit nicht erst im Ernstfall nach Lösungen gesucht wird, was weitere negative Auswirkungen und schädliche Kettenreaktionen auslösen könnte,

P. in der Erwägung, dass die Situation eingehend beobachtet werden sollte, damit bestehende Phänomene und das Entstehen neuer Risikosituationen erfasst werden können, indem Satellitenbeobachtungssysteme und geobiochemische (kartografische) Methoden hierfür gezielt zum Einsatz kommen,

Q. in der Erwägung, dass extreme Witterungsbedingungen immer häufiger auftreten und sich dabei Dürreperioden und starke Niederschläge abwechseln, wodurch die Lithosphäre zusehends beeinträchtigt wird, insbesondere in Gebieten in Nord- und Südeuropa, in denen die Böden aufgrund ihrer Struktur stärker gefährdet sind,

R. in der Erwägung, dass weltweit ein Anstieg der Nachfrage nach Lebensmitteln und der Lebensmittelpreise zu verzeichnen war,