Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 9. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/8736 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des BVL-Gesetzes - Drucksache 18/8335 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 4 § 4 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "vor Witterungseinflüssen geschützt aufzubewahren" durch die Wörter "so aufzubewahren, dass sie vor Witterungseinflüssen geschützt sind sowie Menschen nicht unbefugt und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können" ersetzt.

2. Nummer 7 wird wie folgt geändert:

3. In Nummer 8 werden in den Buchstaben a, b und c Doppelbuchstabe aa jeweils nach dem Wort "Folgeprodukte" die Wörter "sowie die in § 3 Absatz 1 Satz 5 bezeichneten verendeten Tiere" eingefügt.

4. In Nummer 9 Buchstabe a werden nach den Wörtern "der Besitzer von tierischen Nebenprodukten oder Folgeprodukten" die Wörter "oder der nach § 7 Absatz 3 Meldepflichtige" eingefügt.

Fristablauf: 08.07.16
Erster Durchgang: Drucksache. 118/16 (PDF)