Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung

Punkt 19b) der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat stellt fest, dass die Entwicklung der Tierproduktion sowohl in Deutschland als auch weltweit zu immer größeren Tierproduktionsanlagen führt. Dies hat in jüngster Vergangenheit eine kritische öffentliche Diskussion über die Tierhaltung, die Einhaltung des Tierschutzes und die Fleischproduktion ausgelöst. Bei den Genehmigungsverfahren für neue Anlagen zur Tierhaltung bewirkt diese Diskussion gepaart mit der persönlichen Betroffenheit von Anwohnern einen massiven Druck auf die Genehmigungsbehörden und Investoren. Zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Tierproduktion als wichtigen Teil der landwirtschaftlichen Wertschöpfung und Garant für den Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sind zügige und rechtssichere Genehmigungsverfahren unverzichtbar.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, inwieweit die derzeitigen Kriterien bei der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen ausreichen, um den Schutz der Anwohner, der Umweltmedien sowie des Klimas umfassend zu gewährleisten und dabei den Anforderungen an eine tiergerechte, nachhaltige Landwirtschaft gerecht werden.

In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung darüber hinaus zu prüfen, ob zu der derzeit überwiegend praktizierten Sicherung der Schutzgüter über den Weg der Mindestabstände die Begrenzung von Tierplatzzahlen bei Tierhaltungsanlagen ein geeigneter Lösungsansatz zum erforderlichen Schutz von Mensch und Umwelt vor nachteiligen Wirkungen durch Emissionen aus Tierhaltungsanlagen sowie zur Verbesserung des Tierschutzes ist.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die aus der Prüfung resultierenden Vorgaben auf europäischer Ebene einzubringen und sich dort für eine europaweit einheitliche Einführung einzusetzen.