Beschluss des Bundesrates
Drittes Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 10. Mai 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Darüber hinaus hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat begrüßt das Dritte Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes.

Neben der durch dieses Gesetz vollzogenen Anpassung des Fahrpersonalgesetzes an die am 11. April 2007 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird gleichzeitig die Ermächtigungsnorm für die dringend erforderliche Änderung der Fahrpersonalverordnung geschaffen.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nunmehr umgehend den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung und weiterer fahrpersonalrechtlicher Vorschriften vorzulegen.

Solange neben dem Fahrpersonalgesetz nicht auch die Fahrpersonalverordnung an die neue Rechtslage angepasst wird, kann der Rechtsanwender von den in Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 aufgeführten Abweichungsmöglichkeiten keinen Gebrauch machen. Ebenso herrscht in der Transportbranche bei den Fahrzeugsegmenten von mehr als 2,8 t bis 3,5 t einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger und bei der Personenbeförderung im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge hinsichtlich der Anwendung der "neuen" Lenk- und Ruhezeitbestimmungen erhebliche Rechtsunsicherheit. Diese Regelungslücke würde mit der Änderung der Fahrpersonalverordnung geschlossen.