Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 97. Sitzung am 10. Mai 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/5274 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - Drucksache 016/4198 mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

I. Die Gesetzesbezeichnung wird wie folgt gefasst:

II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 08.06.07
Erster Durchgang: Drucksache. 818/06 (PDF)