Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nach Billigung des Verhandlungsrahmens durch den Rat am 3. Oktober 2005 eröffnet wurden und dass die Aufnahme dieser Verhandlungen der Beginn eines langen und ergebnisoffenen Prozesses ist,

B. in der Erwägung, dass die Türkei sich selbst zur Durchführung von Reformen, zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen und zu einer allmählichen Annäherung an die Europäische Union verpflichtet hat, und in der Erwägung, dass diese Anstrengungen als eine Chance zur weiteren Modernisierung für die Türkei selbst gesehen werden sollten,

C. in der Erwägung, dass eine vollständige Einhaltung aller Kopenhagener Kriterien sowie die Fähigkeit der Union zur Integration gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2006 auch weiterhin die Grundlage für den Beitritt zur Europäischen Union bilden, die eine auf gemeinsamen Werten beruhende Gemeinschaft ist,

D. in der Erwägung, dass die Kommission zu dem Schluss gekommen ist, dass das Jahr 2008 durch starke politische Spannungen gekennzeichnet war und dass die türkische Regierung trotz ihres starken Mandats kein kohärentes und umfassendes Programm für politische Reformen vorgelegt hat,

E. in der Erwägung, dass die Türkei die Bestimmungen aus dem Assoziierungsabkommen EG-Türkei und dem dazugehörigen Zusatzprotokoll noch nicht umgesetzt hat,

F. in der Erwägung, dass im Jahr 2008 vier Verhandlungskapitel eröffnet wurden,

I. Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten

Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft

Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen

II. Größerer Wohlstand

Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands

III. Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen

IV. Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei

Zusammenarbeit in internationalen und globalen Angelegenheiten