Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko (2008/2289(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich sowohl Mexiko als auch die Europäische Union zu bestimmten Grundwerten und gemeinsamen Grundsätzen bekennen und dass zwischen beiden Seiten historische und kulturelle Bindungen bestehen,

B. in der Erwägung, dass die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte, auf die sich die Demokratieklausel bezieht, ein wesentliches Element der strategischen Partnerschaft und des Globalen Abkommens ist, das von beiden Seiten umgesetzt werden muss,

C. in der Erwägung, dass Mexiko sowohl auf internationaler Ebene als auch auf regionaler Ebene sein politisches Gewicht konsolidiert, wie seine kürzliche Ernennung zum nichtständigen Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (für den Zeitraum 2009 bis 2010) bzw. die Übernahme des Vorsitzes im Pro-Tempore-Sekretariat der Rio-Gruppe (Zeitraum 2008 bis 2010) belegen,

D. in der Erwägung, dass die Europäische Union den Beitrag Mexikos zum multilateralen System anerkennen muss, da der Multilateralismus eines der Grundprinzipien ist, zu dessen Förderung auf internationaler Ebene sich beide Seiten, Mexiko und die Europäische Union, verpflichtet haben,

E. in der Erwägung, dass Mexiko in strategisch wichtigen Sektoren Strukturreformen eingeleitet und mittlerweile in der Reihe der Wirtschaftsmächte weltweit die zehnte Position erreicht hat, Mitglied der G-20 und der G-5 (Brasilien, China, Indien, Südafrika und Mexiko) und darüber hinaus das einzige lateinamerikanische Land ist, das der OECD angehört,

F. in der Erwägung, dass Mexiko mehr als 100 Millionen Einwohner hat und ein ausgesprochen junges Land ist, da 45 % der Bevölkerung jünger als 20 Jahre sind, und dass ihm als "Brücke" zwischen Nord- und Südamerika und zwischen Karibik und Pazifik eine wichtige geostrategische Position zukommt,

G. in der Erwägung, dass sich das Globalabkommen auf drei Säulen stützt: den politischen Dialog, den schrittweisen Aufbau einer Freihandelszone und die Zusammenarbeit, und dass sich seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2000 die Beziehungen zwischen beiden Seiten in diesen drei Bereichen - Politik, Handel und Zusammenarbeit - vertieft und gefestigt haben,

H. in der Erwägung, dass die Europäische Union und Mexiko anlässlich des Gipfeltreffens in Lima auf die positive Entwicklung der Handels- und Investitionsströme im Rahmen des Globalabkommens hingewiesen haben,

I. in der Erwägung, dass die Europäische Union und Mexiko sowohl im bilateralen Bereich als auch im Rahmen des Globalabkommens ihre Kontakte auf allen Ebenen und mit allen Institutionen, besonders im Bereich der parlamentarischen Zusammenarbeit im Rahmen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Mexiko und der EuroLat verstärkt haben,

J. in der Erwägung, dass der Vorschlag für eine strategische Partnerschaft mit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zusammenfällt und dass diese Krise das wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht der bilateralen Beziehungen beeinflussen kann,

K. in der Erwägung, dass die Vertiefung der Beziehungen zwischen Mexiko und der Europäischen Union die Einigung zwischen der Europäischen Union und ihren lateinamerikanischen Partnern über regionale und globale Fragen begünstigen und ein gemeinsames Eintreten für ihre gemeinsamen Werte und Interessen in den internationalen und regionalen Gremien ermöglichen könnte,

L. in der Erwägung, dass diese strategische Partnerschaft eine qualitative Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko auf zweierlei Ebenen bewirken sollte: auf multilateraler Ebene die Koordinierung zwischen beiden Seiten in globalen Fragen und auf bilateraler Ebene den Ausbau ihrer besonderen Beziehungen und Initiativen,

M. in der Erwägung, dass die Prozesse der politischen und wirtschaftlichen Integration, das zunehmende Voranschreiten der wirtschaftlichen Globalisierung und die sehr bedeutsame Diskussion über Demokratie, Menschenrechte, Umwelt usw. die Prioritäten auf der Tagesordnung beider Regionen verändert haben,

N. in der Erwägung, dass Mexiko aufgrund seiner strategischen Lage und seines Netzwerks von Handelsabkommen für die europäischen Ausfuhren große strategische Bedeutung erlangt hat und die Europäische Union die zweitwichtigste Quelle ausländischer Direktinvestitionen in Mexiko ist,

O. in der Erwägung, dass die Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und Mexiko in den bilateralen Beziehungen der Europäischen Union eine wichtige Rolle spielt, da ihr Geltungsbereich sehr umfassend ist (Waren, Dienstleistungen, Beschaffungswesen, Wettbewerb, Rechte des geistigen Eigentums, Investitionen und damit zusammenhängende Zahlungen),

P. in der Erwägung, dass die Auswanderung von Mexikanern u. a. in die Europäische Union für Mexiko wegen der großen Zahl der mexikanischen Einwanderer in der Europäischen Union, von denen viele hoch qualifiziert sind, eines der wichtigsten und sensibelsten Themen ist,