Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksachen 18/12076, 18/12141 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes - Drucksache 18/11163 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 19.05.17
Initiativgesetz des Bundestages

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 11 wird folgender Artikel 12 eingefügt:

"Artikel 12
Einschränkung von Grundrechten

Das Grundrecht der Freizügigkeit ( Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe von Artikel 2 Nummer 3 dieses Gesetzes eingeschränkt."

4. Der bisherige Artikel 12 wird Artikel 13.