Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu einer Überarbeitung der Fernsehrichtlinie des Rates 89/552/EWG vom 3. Oktober 1989 in der Fassung der Änderungsrichtlinie vom 19. Juni 1997 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit
("Fernsehrichtlinie")

Der Bundesrat hat in seiner 788. Sitzung am 23. Mai 2003 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zu einer Überarbeitung der Fernsehrichtlinie des Rates 89/552/EWG vom 3. Oktober 1989 in der Fassung der Änderungsrichtlinie vom 19. Juni 1997 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit ("Fernsehrichtlinie")

Anlässlich der bevorstehenden Überarbeitung der Fernsehrichtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit vom 3. Oktober 1989 in der Fassung der Änderungsrichtlinie 97/36/EG vom 19. Juni 1997 nimmt der Bundesrat unbeschadet der noch andauernden Diskussion über die mögliche Umgestaltung der Richtlinie in einen kohärenten europäischen Rechtsrahmen zur Verbreitung audiovisueller Inhalte mit abgestufter Regelungsdichte für die einzelnen Dienste, wonach nicht nur Fernsehen und Fernsehtext, sondern auch Mediendienste erfasst werden und unbeschadet der noch andauernden Diskussion über die Fortentwicklung der in der Richtlinie in den Artikeln 4 bis 6 vorgesehenen Regelungen zur Förderung europäischer audiovisueller Werke wie folgt Stellung: