Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 36. Sitzung am 19. Mai 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/1524 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts - Drucksache 016/1025 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. In Artikel 13 wird das Wort "Sinn" durch das Wort "Sinne" ersetzt.

4. Artikel 14 Nummer 40 wird wie folgt gefasst:

40. In § 271 werden die Wörter "jeder Genosse, der" durch die Wörter "jedes Mitglied, das", die Wörter "des Statuts" durch die Wörter "der Satzung", das Wort "er" durch das Wort "es" und jeweils die Wörter "des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch die Wörter "des Genossenschaftsgesetzes" ersetzt.

5. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

Erster Durchgang: Drucksache. 071/06 (PDF)