Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei schweren Nutzfahrzeugen durch automatische Reifendrucküberwachung und Umfeldüberwachung

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit Schreiben vom 27. Mai 2010 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates* wie folgt Stellung genommen:

In der Entschließung des Bundesrates sieht der Bundesrat eine Möglichkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Ausstattung von schweren Nutzfahrzeugen und deren Anhängern mit automatischen Reifendrucküberwachungssystemen. Weiterhin sieht der Bundesrat in Ergänzung zu den künftigen Sicherheitsassistenten auch eine verpflichtende Ausstattung mit aktiven Umfeldüberwachungssystemen für geboten. Die Bundesregierung wurde gebeten, bei der Europäischen Union darauf hinzuwirken, derartige Systeme möglichst bald EU-weit verpflichtend vorzuschreiben.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) konnte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bundesrates auf keine Änderung des Vorschlages für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (KOM (2008) 316 endg.; Ratsdok. 10099/08) mehr hinwirken. Dafür war der Rechtsetzungsprozess bereits zu weit fortgeschritten. Die Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates ist bereits am 13.07.2009 verkündet worden.

Die maßgeblichen Vorschriften zur Auskleidung der o. g. Sicherheitsverordnung werden bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE) in Genf im Rahmen des geänderten Übereinkommens von 1958 (ECE-Übereinkommen) von den Vertragsparteien und akkreditierten Verbänden erarbeitet. Deutschland hatte den Vorsitz für die Erarbeitung der Vorschriften hinsichtlich der Reifendrucküberwachungssysteme. Der anfänglich bestehende Auftrag, Vorschriften für alle Fahrzeugklassen auszuarbeiten, wurde dem notwendigen Zeitrahmen und dem Pflichtansatz der Sicherheitsverordnung geschuldet und auf die Personenkraftfahrzeuge bis 3,5t Gesamtmasse reduziert. Die Vorschriften sind mittlerweile fertig gestellt und im Verfahren der Inkraftsetzung. Die Initiative des BMVBS, nach der Erarbeitung der Vorschriften für die leichten Fahrzeuge, die Arbeitsgruppe weiterhin für die Erweiterung für schwere Fahrzeuge aufrecht zu halten, fand bei den Vertragsstaaten keine Mehrheit.

Vorschriften für aktive Umfeldüberwachungssysteme zu erarbeiten und diese dann verpflichtend im Typgenehmigungsverfahren aufzunehmen, steht bei der Europäischen Kommission für das laufende Jahr nicht in der Vorhabenliste. Die Kommission hat die Initiative des Bundesrates lediglich zur Kenntnis genommen.