Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012-2016 COM (2012) 305 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Beschäftigungsausschuss und der Wirtschafts- und Finanzausschuss werden an den Beratungen beteiligt.

Hinweis: vgl.
Drucksache 190/11 (PDF) = AE-Nr. 110246,
Drucksache 146/12 (PDF) = AE-Nr. 120198 und AE-Nr. 110438

Europäische Kommission
Brüssel, den 30.5.2012
COM (2012) 305 final
{SWD(2012) 305 final}

Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012-2016

Der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission,2 unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments3 unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:

Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Die Präsidentin/Der Präsident