Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.