Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/12697 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 15.05.09
Initiativgesetz des Bundestages