Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:

Bessere Governance für den Binnenmarkt - COM (2012) 259 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 096/11 (PDF) = AE-Nr. 110116 und
Drucksache 189/11 (PDF) = AE-Nr. 110243

Europäische Kommission
Brüssel, den 8.6.2012
COM (2012) 259 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss den Ausschuss der Regionen - bessere Governance für den Binnenmarkt bessere Governance für den Binnenmarkt

Einleitung

Die Krise hat gezeigt, dass die EU handeln muss, um ihr Wirtschaftsmodell zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Dazu ist eine Mischung aus soliden öffentlichen Finanzen, tiefgreifenden Strukturreformen und gezielten Investitionen erforderlich. Mit der Strategie Europa 2020 fördert die EU nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen, und dem Binnenmarkt kommt dabei eine wichtige Rolle zu.

Der Binnenmarkt fungiert als wesentliche Antriebskraft für Wirtschaftswachstum. Um seine Vorteile auszuschöpfen, müssen jedoch die maßgeblichen Vorschriften angemessen umgesetzt und durchgesetzt werden. Obwohl die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten an diesem Ziel arbeitet, lässt die gegenwärtige Situation erkennen, dass noch viel Raum für Verbesserungen besteht. Das durchschnittliche Umsetzungsdefizit ist von 0,7 % im Jahr 2009 wieder auf 1,2 % im Februar 2012 gestiegen, und die Mitgliedstaaten brauchen immer länger (durchschnittlich 8 Monate), um Richtlinien umzusetzen, nachdem die Frist für die Umsetzung abgelaufen ist. Die Dauer von Vertragsverletzungsverfahren ist auf durchschnittlich 25,5 Monate angestiegen.1 Selbst wenn die Vorschriften korrekt umgesetzt wurden, funktionieren sie in der Praxis oft nicht sehr gut. Die Unternehmen und Bürger sind sich oft nicht darüber im Klaren, welche Rechte sie haben und stehen vielen Schwierigkeiten gegenüber, wenn sie versuchen, ihre Rechte auszuüben.2

Europa muss daran arbeiten, die bestehenden Vorschriften besser umzusetzen, da sie die Chance bieten, rasch für Wachstum und mehr Arbeitsplätze zu sorgen. Wie aus einer heute von Europäischen Kommission angenommenen Mitteilung hervorgeht, könnte z.B. das EU-BIP durch eine bessere Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie um schätzungsweise bis zu 1,8 % wachsen.3 Darüber hinaus würde den Berechnungen zufolge eine effizientere Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften die Verwaltungslasten um ein Drittel senken, was ein Einsparpotenzial von insgesamt knapp 40 Mrd. EUR birgt .4

Auf der Tagung des Europäischen Rates im März 2012 wurde die Notwendigkeit anerkannt, die Steuerung des Binnenmarkts zu verstärken und seine Umsetzung und Durchsetzung zu verbessern. Das Parlament äußerte sich ähnlich5.

Diese Mitteilung stellt daher auf eine Erneuerung der Verpflichtung ab, den Binnenmarkt zu vollenden, um wirksam für Wachstum zu sorgen. Vorgeschlagen werden insbesondere

1. Mobilisierung: Konzentration der Bemühungen auf rasche Fortschritte in den Bereichen mit dem Grössten Wachstumspotenzial

1.1. Schwerpunkt auf Schlüsselbereichen

In der aktuellen Wirtschaftskrise müssen die knappen Ressourcen auf die wichtigsten Maßnahmen gelenkt und Schritte eingeleitet werden, um das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts in Bereichen, in denen die größte Wirkung erreicht werden kann, auszuschöpfen. Die Kommission wird die Einhaltung der Bestimmungen der Verträge weiter genau überwachen und durchsetzen und hat daher beschlossen, die Schlüsselbereiche regelmäßig auf der Grundlage von Wirtschaftsindikatoren festzulegen und einer Prüfung zu unterziehen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten konkrete Maßnahmen und Ziele vereinbaren, um das Funktionieren des Binnenmarkts in diesen Bereichen schnell zu verbessern.

Ausgehend von der aktuellen Analyse der europäischen Wirtschaft sollte der Kommission zufolge 2012-2013 das Hauptaugenmerk auf maßgeblichen Dienstleistungssektoren und den netzgebundenen Wirtschaftszweigen liegen. Innerhalb des Dienstleistungssektors sollten in erster Linie Groß- und Einzelhandel, Unternehmensdienstleistungen, Baudienstleistungen sowie Dienstleistungen der finanziellen Mittlertätigkeit im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus könnten ein besseres Funktionieren des digitalen Binnenmarkts und ein stärkerer Binnenmarkt im Sektor Energie und Verkehr große Vorteile bieten. Im Anhang zu dieser Mitteilung wird detailliert dargestellt, wie diese Schlüsselbereiche ausgewählt wurden und welchen einschlägigen Rechtsvorschriften besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Die Liste der Bereiche und Vorschriften wird regelmäßig überprüft, um mögliche Anpassungen vorzunehmen.

Darüber hinaus sollte die in der Binnenmarktinitiative vorgesehene Förderung von Wachstum und Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen als Priorität betrachtet werden, und es müssen rasch Ergebnisse erzielt werden, insbesondere angesichts der horizontalen Vorteile für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts und des potenziellen Beitrags zum Wachstum.

Um in diesen Schlüsselbereichen schnell Fortschritte zu erzielen, sind besondere Anstrengungen erforderlich, damit sichergestellt wird, dass die Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden (Punkt 1.2). Darüber hinaus wird die Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters das Funktionieren des Binnenmarkts in diesen Bereichen prüfen und neue Maßnahmen auf EU- und auf einzelstaatlicher Ebene festlegen (Punkt 1.3).

1.2. Ehrgeizige Ziele zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung

In den vergangenen Jahren wurden maßgebliche Vorschriften in den vorstehend genannten Schlüsselbereichen angenommen (siehe Anhang). Nun muss daran gearbeitet werden, diese Vorschriften auch praktisch umzusetzen.

Zu diesem Zwecke sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam darauf hinwirken, eine rasche Umsetzung und wirksame Durchführung der Vorschriften zu gewährleisten.

Hinsichtlich der noch umzusetzenden Richtlinien wird die Kommission ihre Umsetzungsunterstützung verstärken. So wird sie z.B. so früh wie möglich im Umsetzungsprozess informellen Kontakt mit nationalen Beamten auf bilateraler Basis aufnehmen sowie Expertengruppen und Online-Foren für Diskussionen und den Austausch bewährter Verfahren für nationale Sachverständige einrichten. Sie wird die Konformität systematisch überprüfen und unterstützende Maßnahmen ergreifen, damit die Vorschriften in allen Mitgliedstaaten in der Praxis funktionieren.

Die Mitgliedstaaten sollten

Auch was Verordnungen anbelangt, wird die Kommission ihre Bemühungen intensivieren, um eine ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen. Darüber hinaus wird sie für seit einiger Zeit umgesetzte und durchgeführte Vorschriften eingehende Überprüfungen vornehmen, um festzustellen, wie die Vorschriften umgesetzt wurden und in der Praxis funktionieren (nicht nur in rechtlicher, sondern auch in praktischer und wirtschaftlicher Hinsicht). In diesem Zusammenhang kann sie Peer-Reviews vorschlagen.

Bestehen Schwierigkeiten, so wird die Kommission entschieden ihre Durchführungsbefugnisse einsetzen und die Mitgliedstaaten auffordern, mit ihr zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Verstöße gegen das EU-Recht rasch beendet werden. Insbesondere sollen die Mitgliedstaaten

1.3. Überwachung und Festlegung von Abhilfemaßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters

Angesichts der Schlüsselrolle, die dem Binnenmarkt bei der Stärkung des nachhaltigen Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen zukommt, schlägt die Kommission vor, das Europäische Semester zu nutzen, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu überwachen, verstärkt Druck auf Ebene der Staats- und Regierungschefs aufzubauen und Maßnahmen zur Bewältigung der verbleibenden Hindernisse auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene vorzulegen.

Zu diesem Zweck wird die Kommission einen jährlichen Bericht über die Integration des Binnenmarkts vorbereiten. Dieser Bericht wird eine Analyse des Stands der Integration des Binnenmarkts enthalten und untersuchen, wie der Binnenmarkt in der Praxis funktioniert, insbesondere in den Schlüsselbereichen und für Schlüsselakteure, einschließlich Unternehmen und Verbraucher. Soweit wie möglich wird anhand konkreter Benchmarks bewertet, wie gut der Binnenmarkt in diesen Bereichen funktioniert.

Auf dieser Grundlage wird die Kommission die wichtigsten politischen Herausforderungen ermitteln und Prioritäten für Maßnahmen für das kommende Jahr sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene festlegen.

Zu den Maßnahmen können sowohl gesetzgeberische als auch andere Initiativen gehören. Besondere Aufmerksamkeit wird der Entlastung von KMU zukommen.11 Bei Bedarf werden die Bewertungen über die bestehenden Vorschriften hinausgehen, um das Potenzial des Binnenmarkts voll auszuschöpfen, insbesondere durch die Förderung bewährter Verfahren.

Der Jahresbericht wird Teil des Jahreswachstumsberichts sein, damit er vom Rat und vom Europäischen Parlament erörtert und auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates bestätigt werden kann. Er wird zur Festlegung von länderspezifischen Empfehlungen beitragen, die auf einer tiefergehenden Analyse der Ergebnisse in jedem Mitgliedstaat im Rahmen des Europäischen Semesters gründen.

Um das volle Wachstumspotenzial des Binnenmarkts auszuschöpfen, müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission rasche Fortschritte in den Bereichen mit dem höchsten Wachstumspotenzial erzielen. Im Anhang werden die Schlüsselbereiche definiert und die in diesen Bereichen maßgeblichen Rechtsakte aufgeführt, denen besondere Aufmerksamkeit gebührt.

Die Kommission wird

Im Hinblick auf die maßgeblichen Rechtsakte für die Schlüsselbereiche mit Wachstumspotenzial sollten die Mitgliedstaaten sich verpflichten,

Die Kommission beabsichtigt, die Einhaltung dieser Verpflichtungen regelmäßig zu bewerten.

2. Wirksamkeit: Ein Besseres Funktionieren des Binnenmarktes für Unternehmen Bürger

Der Binnenmarkt hat sich im Laufe der letzten 20 Jahre umfassend weiterentwickelt. Die Art und Weise, wie der Binnenmarkt geregelt ist, muss mit dieser Entwicklung Schritt halten. In den letzten Jahren wurden wichtige Schritte eingeleitet, um die Art und Weise, in der Vorschriften auf EU-Ebene und nationaler Ebene festgelegt, umgesetzt und durchgesetzt werden, zu verbessern. 12 Es ist nun an der Zeit, die bewährten Verfahren zu konsolidieren und durchgängig umzusetzen, um zu gewährleisten, dass die Binnenmarktvorschriften in der gesamten Europäischen Union wirksam funktionieren.

2.1. Grundsätze der intelligenten Regulierung bei der Anwendung und Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften

Damit der Binnenmarkt in der Praxis funktioniert, sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU- und auf nationaler Ebene höchsten Anforderungen entsprechen. Insbesondere sollten Vorschriften so festgelegt, umgesetzt und durchgeführt werden, dass sie für die maßgeblichen Zielgruppen wirksam funktionieren. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass alle EU-Organe und die Mitgliedstaaten den bestehenden Empfehlungen folgen, um die Ziele der intelligenten Regulierung13 zu erreichen und das Ausmaß der Verwaltungslasten, insbesondere für KMU und Kleinstunternehmen, im Einklang mit dem "Think Small"-Grundsatz auf ein Minimum zu reduzieren. 14

Insbesondere sollten die zuständigen Behörden vor der Annahme von Vorschriften auf der EU-Ebene prüfen, ob die Entwürfe von Vorschriften mindestens den folgenden Anforderungen entsprechen:

Zur Einhaltung dieser Grundsätze sollten die Akteure so stark wie möglich in alle Phasen der Gesetzgebung und Umsetzung eingebunden werden. Bewährte Verfahren, die in einigen Bereichen 15 entwickelt wurden, sollten zu diesem Zweck durchgängig Anwendung finden.

Die Kommission wird ihrerseits dafür Sorge tragen, dass alle Vorschläge für Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt zu minimalen Verwaltungskosten durchzuführen und auch durchsetzbar sind. Gegebenenfalls wird sie auch Verordnungen an Stelle von Richtlinien vorschlagen, insbesondere wenn kein weiterer Ermessensspielraum bei der Umsetzung der vorgeschlagenen EU-Vorschriften notwendig ist. Auch der Rat und das Parlament sollten bei ihrer täglichen Arbeit als Mitgesetzgeber die oben genannten Grundsätze vollständig erfüllen.

Sobald einschlägige EU-Rechtsvorschriften angenommen sind, obliegt es den Mitgliedstaaten, zu gewährleisten, dass die einzelstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen mit den Grundsätzen der intelligenten Regulierung in Einklang stehen.

2.2. Intelligenterer Einsatz von IT-Tools zur Information von Unternehmen und Bürgern, damit diese von ihren Rechten und Möglichkeiten Gebrauch machen können

Für das Funktionieren des Binnenmarktes in der Praxis müssen Unternehmen und Bürger ihre Rechte und Möglichkeiten kennen und in der Lage sein, sie wirksam zu nutzen. In den letzten Jahren wurden verschiedene Instrumente und Systeme entwickelt, um diesen Bedarf zu decken. Es kann aber noch mehr erreicht werden - durch den Aufbau auf Bestehendem, durch intelligenteren Einsatz der Informationstechnologie und durch Initiativen zur besseren Netzanbindung auf nationaler und auf EU-Ebene.

Die Kommission wird dafür sorgen, dass praktische Informationen und Unterstützung in Bezug auf Rechte im Binnenmarkt über eine einzige Schnittstelle bereitgestellt werden, z.B. über das Portal "Europa für Sie". Die Mitgliedstaaten sollten sich verstärkt darum bemühen, benutzerfreundliche Informationen darüber bereitzustellen, wie die Vorschriften in der Praxis in ihrem Hoheitsgebiet anzuwenden sind, und mit der Kommission zusammenarbeiten, um die Interoperabilität zwischen den nationalen Informationen und den Informationen auf EU-Ebene zu gewährleisten. Die Kommission wird 2013 einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Zielvorgaben vorlegen, um die Bereitstellung hochwertiger Informationen über die Rechte im Binnenmarkt zu vervollständigen und die diesbezügliche Sensibilisierung auf nationaler und EU-Ebene zu verstärken.

Weiters sollten elektronische Behördendienste verfügbar sein, wenn Unternehmen und Bürger Verwaltungsformalitäten erfüllen müssen, um ihre Rechte im Binnenmarkt - insbesondere in einem grenzüberschreitenden Kontext - wahrzunehmen. 16

Wenn die Behörden in einem grenzüberschreitenden Kontext zusammenarbeiten müssen, sollte diese Zusammenarbeit schließlich durch online verfügbare Instrumente, wie z.B. das Binnenmarkt-Informationssystem, das die Kommission auf andere Bereiche auszudehnen beabsichtigt, erleichtert werden. Die neue IMI-Verordnung, die das Europäische Parlament und der Rat nach Erwartung der Kommission bald annehmen werden, wird einen großen Beitrag zur Verwaltungszusammenarbeit unter voller Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten leisten. 17

In allen neuen Rechtsvorschriften ab Januar 2013 sollte eine systematische Verpflichtung zur Information und zur Nutzung von IT-Tools bei der Kommunikation mit und zwischen den Behörden vorgesehen werden.

Gleichzeitig und um die Kosten für Ressourcen gering zu halten, wird die Kommission eine kohärente Strategie für die Weiterentwicklung der vorhandenen Instrumente ausarbeiten, um sämtliche Bedürfnisse im Bereich der Information, der elektronischen Behördendienste und der Verwaltungszusammenarbeit in zahlreichen Politikbereichen abzudecken und Doppelarbeit zu vermeiden. 18 Sie wird auch weiterhin den Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich fördern und die Fortschritte überwachen.

2.3. Schnelle und wirksame Problemlösung und Zugang zu Rechtsmitteln

Zu viele Probleme, mit denen Unternehmen und Bürger im Binnenmarkt konfrontiert sind, bleiben ungelöst oder können nur mit großem Zeit- und Kostenaufwand behoben werden. Um zu einer wirksameren Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt beizutragen, ist es notwendig, bestehende Mechanismen weiterzuentwickeln und zu stärken und bessere Synergien zwischen ihnen herzustellen. Es sollte sichergestellt werden, dass Probleme auf nationaler Ebene effizient und - wenn möglich - auf informellem Wege gelöst werden können. Gleichzeitig haben Bürger und Unternehmen immer das Recht, sich mit Beschwerden an die Kommission zu wenden. Als Hüterin der Verträge wird sie ihr Hauptaugenmerk auf die schwerwiegendsten Verstöße gegen EU-Recht richten.

Zur wirksameren Durchsetzung und besseren Reaktion auf die Bedürfnisse der Unternehmen und der Bürger fasst die Kommission insbesondere folgende Maßnahmen ins Auge:

Erstens sollte es eine leicht zugängliche Erstberatungsstelle auf nationaler Ebene geben, an die sich Bürger und Unternehmen wenden können, wenn sie Probleme dabei haben, die Rechte und Chancen, die ihnen der Binnenmarkt bietet, wahrzunehmen. Diese Erstberatung könnte durch die Weiterentwicklung der vorhandenen SOLVIT-Stellen aufgebaut werden - auf der Grundlage bewährter Verfahren, die bereits in verschiedenen Mitgliedstaaten entwickelt wurden. Unternehmen und Bürger, die sich an eine solche Beratungsstelle wenden ("SOLVIT-Stellen der zweiten Generation") sollten entweder eine schnelle und informelle Lösung für ihr Problem erhalten oder, falls dies nicht möglich ist, erfahren, an wen sie sich wenden können, wenn sie Hilfe oder Rechtsbeistand benötigen.

Zu diesem Zweck wird die Kommission bis Ende 2012 die Solvit-Empfehlung modernisieren und unterstützende Maßnahmen ergreifen.19 Darüber hinaus wird sie ihre Zusammenarbeit mit dem SOLVIT-Netz weiter verstärken, indem sie den Stellen beispielsweise Beschwerden weiterleitet und ungelöste Fälle systematischer weiterverfolgt.

Gleichzeitig sollten Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass für jedes Problem im Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften im Binnenmarkt schnelle und wirksame Problemlösungsmechanismen zur Verfügung stehen und leicht zu finden sind.

Zu diesem Zweck wird die Kommission verstärkt Anstrengungen zur Ermittlung und Überwindung verbleibender Lücken bei der informellen Lösung von Problemen unternehmen und ihre Funktion der Praxis überprüfen. Sie erwägt insbesondere, aktiv mit den Mitgliedstaaten und Beteiligten zusammenzuarbeiten, damit qualitativ hochwertige Instrumente der alternativen Streitbeilegung und Vermittlungsverfahren tatsächlich eingerichtet werden und funktionieren. 20 Es soll auch eine EU-weite Online-Plattform für grenzübergreifende Beschwerden geschaffen werden. 21 Weiters denkt sie auch über eine Initiative zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung nach.

Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts hängt wesentlich von der Wirksamkeit und Qualität der nationalen Justizsysteme ab. Die Mitgliedstaaten müssen sich verpflichten, einen raschen und wirksamen Rechtsmittelzugang zu gewährleisten, unter anderem durch die Förderung der Nutzung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.22 Die Kommission wird das e-Justice-Portal weiterentwickeln, um den Zugang zur Justiz in der gesamten EU zu verbessern. Ferner sollte eine angemessene Entschädigung verfügbar sein, wenn Unternehmen und Bürgern Schäden aufgrund von Verstößen gegen ihre Rechte in der EU entstehen.

Die nationalen Behörden sollten auch gemeinsame Marktüberwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen durchführen, z.B. gemeinsame Maßnahmen ("sweeps") zur Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften.

Die Kommission wird schließlich in ihrer Rolle als "Hüterin der Verträge" für eine effiziente und rasche Nutzung der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente (Verfahren zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens und Vertragsverletzungsverfahren) sorgen, um Hindernisse für Wachstum und Arbeitsaufnahme zu beseitigen. Sie wird sich mit Nachdruck auf systemische Probleme (z.B. eine verspätete oder inkorrekte Umsetzung) konzentrieren, die wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts haben.

2.4. Bessere Überwachung, Koordinierung und Kontrolle

Derzeit sind die Verantwortlichkeiten für das Funktionieren des Binnenmarktes in der Praxis in den Mitgliedstaaten als auch innerhalb der Kommission häufig auf eine Vielzahl von Diensten und Stellen auf verschiedenen Ebenen verteilt. Bewährte Verfahren in mehreren Mitgliedstaaten haben jedoch erkennen lassen, dass die besten Ergebnisse erzielt werden, wenn eine einzige Instanz innerhalb der nationalen Verwaltung für die Beaufsichtigung und Überwachung der Funktionsweise des Binnenmarktes auf nationaler Ebene zuständig ist.23 Daher empfiehlt die Kommission, dass diese bewährte Praxis überall zur Anwendung kommt. Insbesondere sollten solche nationalen Koordinierungseinheiten ("Binnenmarktstellen")

Diese Stellen könnten auch mit der Erstberatung in Fällen betraut werden, in denen Rechte verletzt werden (siehe oben).

Die Kommission wird ein Europäisches Netzwerk dieser nationalen Stellen einrichten, indem sie dem bestehenden Beratenden Ausschuss für den Binnenmarkt ein neues Mandat erteilt, sich mit Fragen der Integration des Binnenmarkts sowie der Governance zu beschäftigen, und indem sie auf elektronische Plattformen zurückgreift. Es ist selbstverständlich Sache der Mitgliedstaaten, über die institutionelle Form einer solchen Stelle innerhalb der vorhandenen Strukturen zu entscheiden.

Zur weiteren Verbesserung der Festlegung, Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften sollten die Mitgliedstaaten miteinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass

Die Kommission wird die Fortschritte in allen diesen Bereichen überwachen und regelmäßige Leistungsmessungen durchführen.

Schlussfolgerung

Der Binnenmarkt ist der EU-weite Motor für Wachstum, aber auch ein Gradmesser für Bemühungen um Strukturreformen in den Mitgliedstaaten. Zusätzlich zu diesem neuen Reformimpuls auf EU-Ebene ist zur Gewährleistung seiner vollen Funktionsfähigkeit ein neuer Ansatz bei der Governance erforderlich. Dies bedeutet die Bestärkung der politischen Aufsicht auf höchster Ebene, wobei jede künstliche Unterscheidung zwischen der EU-Ebene und der nationalen Ebene zu vermeiden ist und wirksamere Instrumente zur Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes für Bürger und Unternehmen entwickelt werden müssen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Schritte zur Durchführung dieser Maßnahmen einzuleiten und die in der Mitteilung vorgeschlagenen Ziele einzuhalten. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und sie dabei unterstützen.

Zusätzlich zu den anderen in dieser Mitteilung angeführten Maßnahmen wird sie einen ersten Bericht über die Integration des Binnenmarkts und die Umsetzung dieser Mitteilung als Teil des Jahreswachstumsberichts 2013 vorlegen.

Anhang
Schlüsselbereiche und Rechtsakte, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen

Der Binnenmarkt trägt zu Wachstum und Beschäftigung in Europa bei. Allerdings zeigen Analysen, dass die binnenmarktbedingten Zuwächse erheblich höher wären, wenn verbleibende Hindernisse und Grenzschranken beseitigt würden. Dabei ist die Lage von Wirtschaftszweig zu Wirtschaftszweig unterschiedlich.24 Im Interesse rascher Fortschritte schlägt die Kommission vor, sich auf Wirtschaftszweige oder Querschnittsbereiche zu konzentrieren, in denen eine weitere Marktintegration (und damit ein besser funktionierender Binnenmarkt) wahrscheinlich EU-weit die größte Wachstums- und Beschäftigungswirkung entfalten wird.

Auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Analyse wurden folgende Bereiche für 2012- 2013 als besonders wichtig ausgemacht: der Dienstleistungssektor (einschl. Einzel- und Großhandel, Unternehmensdienstleistungen, Baudienstleistungen und Finanzmittler), Verkehr, digitale Wirtschaft und Energiewesen. Die Schlüsselmaßnahmen der Binnenmarktakte sind dieser Liste hinzuzufügen, da sie als entscheidend für die Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Zuversicht ausgemacht wurden und bereichsübergreifend gewährleisten würden, dass der Binnenmarkt besser funktioniert.

In diesem Anhang wird dargelegt, wie die Kommission die Schlüsselbereiche für 2012- 2013 herausgefiltert hat. Ferner enthält er eine Liste der wichtigsten unter diese Bereiche fallenden Rechtsvorschriften, deren rechtzeitiger Umsetzung, ordnungsgemäßer Anwendung und entschlossener Durchsetzung besondere Bemühungen gelten sollten.

1. Methoden und Kriterien zur Ermittlung jener Bereiche, die für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes als besonders wichtig anzusehen sind

Um die Schlüsselbereiche zu identifizieren, hat die Kommission in einem Leistungsvergleich die Leistung der einzelnen Wirtschaftszweige in jedem EU-Mitgliedstaat mit dem theoretisch erreichbaren Leistungsstand (definiert als Niveau der jeweils besten EU-Länder) verglichen. 25 Ein derartiger Leistungsvergleich vermittelt einen ersten Eindruck davon, welches mit dem Binnenmarkt verbundene Potenzial in den einzelnen Sektoren noch nicht ausgeschöpft wurde.

Zur Bestimmung der Schlüsselsektoren wurden vier Kriterien oder "Tests" herangezogen:

Zu den Kennzahlen gehören Arbeitsproduktivität, Innovation, Beschäftigungswachstum und Nachhaltigkeit.

Die Anwendung dieser vier Prüfungen auf die 67 Wirtschaftszweige (im Sinne der "Systematik der Wirtschaftszweige in den Europäischen Gemeinschaften"26), aus denen sich die Wirtschaft der EU zusammensetzt, ergibt, dass die folgenden Bereiche bei einem besser funktionierenden Binnenmarkt das größte Wachstumspotenzial in sich bergen:

Darüber hinaus ist die Kommission der Auffassung, dass die Energiewirtschaft als strategisch wichtiger Vorleister einen Schlüsselsektor darstellt.

Die Methodik für die Identifizierung der Sektoren wird unter anderem im Rahmen des "Europäischen Semesters" regelmäßig überprüft.

2. Liste der wichtigsten Rechtsakte

In allen erwähnten Schlüsselbereichen wurden Rechtsakte zur Optimierung des Binnenmarktes erlassen oder stehen kurz vor der Annahme. Nachstehend werden die wichtigsten Rechtsakte in diesen Wirtschaftszweigen aufgeführt, d.h. Rechtsakte, die ordnungsgemäß umgesetzt, angewandt und durchgesetzt werden müssen, damit das binnenmarktbedingte Wachstumspotenzial in diesen Sektoren voll ausgeschöpft werden kann.

Die Kommission ist der Auffassung, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Kommission verstärkte Anstrengungen unternehmen müssen, damit der Binnenmarkt sein Potenzial voll ausschöpfen kann. Nachstehend erläutert die Kommission, wie sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine korrekte Umsetzung und Anwendung der Vorschriften gewährleisten möchte. Erforderlichenfalls wird die Kommission auch ihre Durchsetzungsbefugnisse in diesem Sinne nutzen.

SchlüsselbereichRechtsaktVorgeschlagene Maßnahmen
DienstleistungenRichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im BinnenmarktUm die in der einschlägigen Mitteilung genannten Mängel bei der Umsetzung oder Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie zu beheben, wird die Kommission zwei- oder mehrseitige Zusammenkünften mit den Mitgliedstaaten abhalten und länderspezifische Empfehlungen abgeben.
Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der GemeinschaftBislang haben sieben Mitgliedstaaten die Richtlinie über Postdienste noch nicht umgesetzt (Umsetzungsfrist: Ende 2012). Die meisten Mitgliedstaaten haben Gesetzesentwürfe zur informellen Prüfung vorgelegt. Die Kommission führt systematische Konformitätsprüfungen aller erlassenen Rechtsvorschriften durch. Darüber hinaus wird die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Postdienste (ERGP) ihren Erfahrungs- und Informationsaustausch fortsetzen.
Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von BerufsqualifikationenDie Kommission wird weiterhin die ordnungsgemäße Umsetzung und praktische Anwendung der Richtlinie in der Gruppe der nationalen Koordinatoren erörtern und den Erfahrungsaustausch fortsetzen. Die Gruppe wird die Entwicklungen weiter verfolgen und die Ergebnisse der Leistungskontrolle auswerten.
Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im GeschäftsverkehrDie Kommission wird verstärkt Unterstützung für die freiwillige Umsetzung vor Fristablauf am 16. März 2013 bereitstellen. Sie hat die Mitgliedstaaten bereits zwei Mal aufgefordert, die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht zu beschleunigen. Zudem wurde eine Sachverständigengruppe "Zahlungsverzug" eingerichtet, und es ist eine Informationskampagne in der gesamten Union vorgesehen.
Finanz(mittler)- tätigkeitenVorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (sog. "Eigenkapitalrichtlinie") - KOM (2011) 453, 20.7.2011Die Kommission wird die aktive Nutzung des IT-Systems "Your Question on Legislation" bei der Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten fördern. Sie wird gemeinsame Sitzungen mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde abhalten. Sie wird außerdem Workshops organisieren und die Konformität systematisch überprüfen.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (sog. "Eigenkapitalverordnung") - KOM (2011) 452, 20.7.2011Die Kommission wird die aktive Nutzung des IT-Systems "Your Question on Legislation" bei der Anwendung der Eigenkapitalverordnung durch die Mitgliedstaaten fördern. Sie wird gemeinsame Sitzungen mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zur Anwendung der Verordnung abhalten.
Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009Technische Workshops werden im Rahmen des SEPA-Rates stattfinden. Die Kommission wird die Begleitmaßnahmen der Mitgliedstaaten (z. B. Informationskampagnen) über den Zahlungsausschuss sowie über das Eurosystem, in enger Zusammenarbeit mit der EZB beobachten. Technische Fragen werden mit Marktteilnehmern (z.B. Sachverständigengruppe Zahlungsdienste) erörtert. Jährlich wird überprüft (und im Internet veröffentlicht), inwieweit staatliche Stellen neue Zahlungsmethoden anwenden.
Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)Mit dem Vorschlag über die "Omnibus-Richtlinie" (COM (2012) 217 final vom 16. Mai 2012) wird die Umsetzungsfrist bis 30.6.2013 verlängert. Die Kommission wird ein IT-Instrument zur Kontrolle und Nachbereitung der Umsetzung der Solvabilität-II- Richtlinie durch die Mitgliedstaaten entwickeln. Abhaltung eines Seminars mit den Mitgliedstaaten und EIOPA über die Umsetzung der Solvabilität-II-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten im zweiten Halbjahr 2013.
Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über VerbraucherkreditverträgeDie Kommission hat Leitlinien entwickelt, damit die Mitgliedstaaten technische Aspekte der Richtlinie einheitlicher anwenden. Umsetzungsfrist war 12.5.2010; die Kommission führt jetzt systematische Umsetzungsprüfungen durch. Zu dem für 2013 vorgesehenen Umsetzungsbericht sind eine Studie über wirtschaftliche und eine über rechtliche Aspekte in Arbeit.
VerkehrRichtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, geändert durch Richtlinie 2006/3 8/EG vom 17. Mai 2006Umsetzungsfristen für die wichtigsten Bestimmungen: 2008 und 2013. Die Kommission wird die frühzeitigen bilateralen Treffen mit den Mitgliedstaaten, die die neuen Gebührenregelungen anwenden, intensivieren. Sie wird 2013 gemeinsam mit dem zuständigen Ausschuss Leitlinien für eine einheitlichere Anwendung entwickeln.
Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der GemeinschaftUmsetzungsfristen für die wichtigsten Bestimmungen: 2006 und Oktober 2012. Der Maut-Ausschuss wird seine Arbeit intensivieren. Die Kommission wird die Anwendung auf der Grundlage von Art. 258 AEUV und 7 der Richtlinie 1999/62/EG strenger überwachen und den Erfahrungsaustausch über Sachverständigengruppen und eine besondere Website fördern.
Erstes Schienenverkehrspaket: Richtlinie 2001/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/440/EWG des Rates zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft Richtlinie 2001/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die SicherheitsbescheinigungDie Kommission wird mit allen Mitgliedstaaten in gemeinsamen Sitzungen erläutern, wie das Paket umgesetzt werden sollte.
Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung) - KOM (2010) 475, 17.9.2010Zur Unterstützung der Umsetzung wird die Kommission Durchführungsregeln im Interesse einer einheitl. Anwendung erlassen.
Viertes Schienenverkehrspaket: Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Verordnung Nr. 881/2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur und zur Änderung der Richtlinien über Sicherheit, Interoperabilität, Baumustergenehmigung und Zulassung von Eisenbahnunternehmen Gesetzgebungsvorschlag über den Zugang zum Schienenverkehrsmarkt, mit entsprechender Anpassung der geltenden Rechtsvorschriften über den Zugang zum Schienenverkehrsmarkt (erstes Eisenbahnpaket und spätere Änderungen) Überarbeitung der Verordnung über öffentliche Dienstleistungsaufträge (VO EG (Nr. ) 1370/2007)Nach Annahme des Vorschlags (geplant vor Ende 2012) wird die Kommission die Wirksamkeit der Anwendung der geplanten Maßnahmen mittels einer Studie bewerten (Senkung von Kosten und Dauer des Genehmigungsverfahrens für rollendes Material, Erleichterung des Marktzutritts). Dabei wird sie auch die Anwendung der geänderten Verordnung Nr. 1370/2007 überprüfen. Insbesondere wird sie die Auswirkungen der neuen Bestimmung über die Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von Aufträgen über öffentliche Schienenverkehrsdienstleistungen auf den Markt untersuchen. Die Kommission wird Workshops zum Informations- und Erfahrungsaustausch organisieren.
Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über FlughafenentgelteDie Kommission plant Konformitätsprüfungen im Einzelfall und wird 2013 über den Umsetzungsstand berichten.
Verordnung (EU) Nr. 691/2010 der Kommission vom 29. Juli 2010 zur Festlegung eines Leistungssystems für Flugsicherungsdienste und Netzfunktionen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2096/2005 zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen bezüglich der Erbringung von FlugsicherungsdienstenDie Kommission wird im Juni 2012 über die Umsetzung der Leistungspläne und -ziele berichten. Überwachung, Vorgabe von Anforderungen und Überprüfung der Flugsicherungsdienste und -netze mit Hilfe eines unabhängigen Leistungskontrollgremiums. Erlass einer Empfehlung der Kommission mit Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungspläne. Die Kommission wird im Juni 2013 über die Umsetzung der Leistungspläne und -ziele berichten. EU-weite Ziele für den zweiten Referenzzeitraum (2015-2019) werden 2013 festgelegt. Wie in der Verordnung über das Leistungssystem vorgesehen wird die Kommission (im Komitologieverfahren) Anfang 2013 die Verordnungen über Leistungssysteme und gemeinsame Anforderungen ändern, um die Leistungssysteme auf den gesamten Flug (von Flugsteig zu Flugsteig) auszuweiten und in allen vier Leistungsbereichen Ziele zu setzen (Kapazitäten, Kosteneffizienz, Sicherheit, Umwelt).
Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der MitgliedstaatenUmsetzungsfrist: 19. Mai 2012. Die Kommission wird die enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Einführung der zentralen Anlaufstelle (bis 1. Juni 2015 einzurichten) intensivieren. Eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten (eMS) unterstützt und koordiniert bei der Umsetzung und bei technischen Fragen (IT, Verfahren). Sie fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs unterstützt die Gruppe in technischen Fragen. Weitere Unterstützung der Mitgliedstaaten erfolgt durch das Projekt eMar des 7. Forschungs- Rahmenprogramms. Die Ergebnisse werden den MS über die eMS-Gruppe zu Umsetzungszwecken übermittelt. Innerhalb der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (TEN-T 2012) ist für November 2012 ein Pilotprojekt zur Einrichtung zentraler nationaler Anlaufstellen vorgesehen. Ein Konsortium aus 17 Mitgliedstaaten hat angekündigt, einen entsprechenden Vorschlag einzureichen.
Beschluss Nr. 661/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (Neufassung)Europäische Koordinatoren werden die Mitgliedstaaten bei der rechtzeitigen Durchführung vorrangiger Vorhaben unterstützen. Erfahrungsaustausch auf den TEN-T-Jahreskonferenzen (die nächste findet im Herbst 2012 statt).
Verordnung (EG) Nr. 680/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und EnergienetzeDer TEN-T-Ausschuss wird in jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogrammen Finanzierungsprioritäten festlegen. Ausschreibungen sind für 2012 und 2013 vorgesehen, und zur Auswahl von Projekten für die Fazilität Connecting Europe wird nach 2013 ein Verfahren eingeleitet. Die Kommission plant Informationsveranstaltungen und wird bei der Projektplanung und - durchführung helfen.
Europa 2020 - Initiative zu Projektanleihen, in deren Rahmen die (o. a.) Verordnung (EG) Nr. 680/2007 geändert werden soll.Mit einer Änderung des Jahresarbeitsprogramms 2012 von TEN-T im dritten Quartal dieses Jahres sollen Mittel für ein Bürgschaftsinstrument aufgebracht werden, um die Pilotphase der Projektanleihen zu finanzieren. Die Kommission wird mit der EIB entsprechende Pilotprojekte auswählen. Für einen Zwischenbericht sollen Mitte 2013 Studien durchgeführt werden.
Digitaler BinnenmarktRichtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der InformationsgesellschaftEine eingehende Bewertung der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie findet statt (Abschlussbericht August 2012). Die Kommission wird auf die Ergebnisse reagieren. Gleichzeitig wird die durch die Richtlinie eingesetzte Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten ihre Arbeit zur Förderung der Ausweitung des legalen grenzüberschreitenden Angebots von Produkten und Dienstleistungen fortsetzen.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr - COM (2012) 11, 25.1.2012 Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des RatesNach Erlass der Verordnung wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Anwendung vor Ort unterstützen. Die Kommission unterstützt die Umsetzung verstärkt durch Treffen von Sachverständigen der Mitgliedstaaten und durch die Ausarbeitung von Leitlinien zur korrekten Anwendung der Informationspflichten gemäß der Richtlinie 2011/83/EU im digitalen Bereich bei der Rechtsdurchsetzung.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht - KOM (2011) 635, 11.10.2011Nach Erlass der Verordnung wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Anwendung vor Ort unterstützen.
EnergieRichtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EGUmsetzungsfrist: 3. März 2011. Die bereits notifizierten Maßnahmen werden eingehend analysiert. Bislang haben 13 Mitgliedstaaten die Richtlinie jedoch noch nicht vollständig umgesetzt, worauf die Kommission reagieren wird. Die Kommission wird die ordnungsgemäße Umsetzung und praktische Anwendung der Richtlinie weiter mit den nationalen Behörden erörtern, u. a. in der Gruppe der nationalen Energie- Regulierungsbehörden.
Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EGUmsetzungsfrist: 3. März 2011. Die bereits notifizierten Maßnahmen werden eingehend analysiert. Bislang haben 12 Mitgliedstaaten die Richtlinie jedoch noch nicht vollständig umgesetzt, worauf die Kommission reagieren wird. Die Kommission wird die ordnungsgemäße Umsetzung und praktische Anwendung der Richtlinie weiter mit den nationalen Behörden erörtern, u. a. in der Gruppe der nationalen Energie-Regulierungsbehörden.
Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des RatesDie Richtlinie ist in allen Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Beschwerden, die derzeit geprüft werden und auf Konformitätsprobleme hindeuten. Die Anwendung der Richtlinie wird mit den Mitgliedstaaten sowohl bilateral als auch im Rahmen konzertierter Aktionen regelmäßig erörtert. Die Kommission arbeitet an einem Bericht über die Fortschritte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre nationalen Zielvorgaben, der aber auch allgemeinere Fragen behandeln wird. Die vorgeschlagene Richtlinie über Energieeffizienz sollt bestimmte Vorschriften der Richtlinie 2006/32/EG weiter spezifizieren und so die Anwendung erleichtern.
Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)Umsetzungsfristen: 9. Juli 2012 und 9. Januar 2013 üe nach Bestimmung). Die Kommission wird die Umsetzung nach Fristablauf systematisch kontrollieren. Mit Leitfäden, bilateralen Treffen und Sachverständigengruppen soll die Umsetzung und Anwendung unterstützt werden.

Von der Europäischen Kommission auf der Grundlage der Binnenmarktakte I vorgeschlagene Maßnahmen, die Parlament und Rat als Priorität behandeln wollen und bei denen die Kommission verstärkte Unterstützung bei der Umsetzung/Anwendung leisten wird: