Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005 Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich

KOM (2005) 171 endg.; Ratsdok. 8630/05

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Agrarausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest und der Vorschlag zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich werden grundsätzlich begrüßt.

Verbesserungsbedarf gibt es aber hinsichtlich der Finanzhilfe bei geringpathogener Geflügelinfluenza (LPAI). Die beabsichtigte Festlegung auf 30 % der Kosten, die dem Mitgliedstaat im Rahmen der Entschädigung von Tiereigentümern für das Töten von Tieren, die Vernichtung tierischer Erzeugnisse, das Reinigen und Desinfizieren von Betrieben und Ausrüstungen, die Vernichtung kontaminierter Futtermittel und Ausrüstungen, soweit diese nicht desinfiziert werden können, nach Feststellung von geringpathogener Geflügelinfluenza entstanden sind, wird als zu gering erachtet. Der Kommission dürften durch eine 50 %ige Beteiligung nach den eigenen Kostenfolgeabschätzungen keine zusätzlichen Kosten entstehen, weil sie davon ausgeht, dass durch die Verhinderung von hochpathogener Geflügelinfluenza (HPAI-Ausbrüchen) auf Grund der verstärkten Maßnahmen hinsichtlich der LPAI-Befunde die zusätzlichen Ausgaben hierfür insgesamt zu Einsparungen führen, da große Seuchengeschehen nicht kofinanziert werden müssen.

Es muss zudem klargestellt sein, dass auch eine Kofinanzierung bei den Kosten für die vorgeschriebenen jährlichen Überwachungsprogramme erfolgt.

Eventuelle Beschränkungen für den Handel mit Geflügel und Geflügelprodukten nach einer Impfung sind nur ansatzweise erkennbar.

Für die Umsetzung der Richtlinienvorgaben ist ferner das angekündigte Diagnosehandbuch erforderlich.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich in den weiteren Beratungen dafür einzusetzen, dass

B

Der Gesundheitsausschuss und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.