Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich

Punkt 34 der 912. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013

Der Bundesrat möge anstelle von Ziffer 5 in Drucksache 348/1/13 die folgende Ziffer beschließen:

Unter anderem die wirtschaftliche Rezession in Europa, die höheren Anteile an erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz führen zu einem Überschuss von Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS). Die aus diesem Überangebot resultierenden Preise für Emissionszertifikate von derzeit unter vier Euro pro Tonne CO₂eq bieten keine Anreize für langfristige Investitionen in kohlenstoffarme Technologien. Daher ist eine zeitnahe Reform des EU-ETS notwendig, um hinreichend Planungssicherheit für langfristige Investitionen in kohlenstoffarme Technologien herbeizuführen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Bundesrat möge sich auf allen Ebenen für die Stärkung des Emissionshandels einsetzen. Deshalb möge er den Beschluss der Sonderkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Vorbereitung des Energiegipfels am 21. März 2013 begrüßen, wonach eine zeitnahe Reform des EU-ETS erforderlich ist.

Eine Stärkung des europäischen Emissionshandels muss zeitnah erfolgen, um damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Stabilisierung des Strompreises zu leisten.