Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 179. Sitzung am 23. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/8919 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende - Drucksache 18/7555 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 15.07.16
Erster Durchgang: Drucksache. 543/15 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 4 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

"1. § 17 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 7 Nummer 2 Satz 8 wird aufgehoben.