Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 25. April 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/13245 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats - Drucksachen 17/12602, 17/12997 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drucksache. 096/13 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe c wird Absatz 3a wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 6 eingefügt:

"Artikel 6
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

§ 4 des Versicherungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1996 (BGBl. I S. 22), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2431) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

4. Der bisherige Artikel 6 wird Artikel 7.