Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 184. Sitzung am 14. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/9953 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften - Drucksache 17/9692 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 06.07.12
Erster Durchgang: Drucksache. 220/12 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 3a eingefügt:

"3a. In § 5a wird nach Absatz 8 folgender Absatz 8a eingefügt:

2. Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:

"4a. Nach § 7g wird folgender § 7h eingefügt:

" § 7h Kosten

3. Nummer 7 wird wie folgt geändert: