Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 180. Sitzung am 24. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/8916 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie - Drucksachen 18/4713, 18/4949 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 4 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

In Anlage 1 Nummer 3 und 4 des Umweltschadensgesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2565) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter "Absatz 2 Nummer 2" durch die Wörter "Absatz 2 Nummer 2 bis 4" ersetzt."
Fristablauf: 21.07.16
Erster Durchgang: Drucksache. 143/15 (PDF)