Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes

811. Sitzung (27.05.2005):

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 12. Mai 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung - Drucksache 015/5488 - den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ die GRÜNEN eingebrachten

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes - Drucksache 015/5314 -

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
,a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem nach Anlage 1 oder Anlage 2 Nr. 1 bis 3 bis zum 17. März 1990, in denen eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt wurde als

ist den Pflichtbeitragszeiten als Verdienst höchstens der jeweilige Betrag der Anlage 5 zugrunde zu legen."