Beschluss des Bundesrates
Steuervereinfachungsgesetz 2011

A

Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. Juni 2011 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, 106 Absatz 3 und 108 Absatz 5 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.

B

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat stellt fest, dass der seit 1975 nicht angehobene Behinderten-Pauschbetrag einer Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bedarf. Der Bundesrat bedauert, dass der Bund den Vorschlag der Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 zur Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen bei gleichzeitiger Abschaffung des Einzelnachweises zusätzlicher außergewöhnlicher Belastungen nicht im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 aufgegriffen hat.

Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Behinderten-Pauschbeträge in ihrer Wirkung und Höhe zu überprüfen und diese im Rahmen eines geeigneten Gesetzgebungsverfahrens, das Steuervereinfachungsvorschläge gesetzlich und möglichst für die öffentlichen Haushalte kostenneutral umsetzt, entsprechend der allgemeinen Entwicklung der Preise zu ändern.