Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken

C(2017) 2404 final

Siehe Drucksache 315/16(B) HTML PDF

Brüssel, 02.05.2017
{COM (2016) 381final}.

Frau Malu DREYER
Präsidentin des Bundesrat
Leipziger Straße 3 - 4
D - 10117 Berlin

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat flir seine Stellungnahme zur Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen, Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken

Die neue europäische Agendaflir Kompetenzen ist in erster Linie auf eine Anhebung des Kompetenzniveaus ausgerichtet, um Beschäfligungsfähigkeit und Wettbenterbsfähigkeit zu verbessern und faires, inklusives und nachhaltiges Wachstum zu"fördern. Die Agenda fördert die aufivärts gerichtete soziale Konvergenz und die Nachhaltigkeit des europäischen Sozialmodells und leistet so einen Beitrag zur ersten politischen Priorität der Kommission, "Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen" Sie zielt darauf ab. Lösungen für drei dringliche Herausforderungen zu finden. denen Europa gegenüber steht, so den unzureichenden Kompetenzen angesichts der Anforderungen unserer Gesellschaft und Wirtschaft, der unzureichenden Transparenz von Fertigkeiten und Qualifikationen und der Schwierigkeit, die am Arbeitsmarkt benötigten Kompetenzen zu antizipieren und vorherzusagen.

Die Annahme der neuen europäischen Agendafiir Kompetenzen durch die Kommission dient der Verwirklichung der Zusage in ihrem Arbeitsprogramm 2016. die Entwicklung von Kompetenzen und die Transparenz von Qualifikationen zu verbessern, die berufliche Bildung und Hochschulbildung zu fordern und das volle Potenzial digitaler Arbeitsplätze auszuschöpfen.

Mit dieser Initiative legte die Kommission ihre Auffassung zur strategischen Bedeutung von Kompetenzenflir die Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit dar.

Die Kommission stellte zehn Maßnahmen vor, um Fortschritte in den folgenden drei Schwerpunktbereichen zu erzielen:

Die Kommission hat die Ansichten, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme geäußert hat, zur Kenntnis genommen. Was die fachlicheren Aspekte der Stellungnahme angeht, verweist die Kommission auf den Anhang.

Die Kommission möchte außerdem auf die Antworten verweisen, die bereits im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Bundesrates zum Vorschlag der Kommissionfiiir eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen "für lebenslanges Lernen {COM (2016) 383 final} [C(2017) 22] und der Stellungnahme des Bundesrats zum Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie {COM (20]6) 382_final} [C(201 7) 384] gegeben wurden.

Die Kommission hofft, dass die in der Mitteilung des Bundesrates aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und freut sich auf den weiteren politischen Dialog.

Mit freundlichen Grüßen
Frans Timmermans Marianne Thyssen
Erster Vizepräsident Mitglied der Kommission

Anhang

Die Kommission hat die in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochenen Punkte sorgfältig geprüft und möchte, thematisch zusammengefasst, folgende Anmerkungen machen.

I. Allgemeines

Die Kommission begrüßt, dass die in der Mitteilung zur neuen europäischen Agenda für Kompetenzen genannten Themen auch auf nationaler Ebene auf der Tagesordnung stehen.

Die Kommission ist sich voll und ganz bewusst, dass die Zuständigkeit für die allgemeine und berufliche Bildung bei den Mitgliedstaaten liegt (Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und bestätigt, dass sich aus der Mitteilung keine verbindlichen Maßnahmen ergeben. Vorschläge für Rechtsvorschriften werden derzeit und künftig nach den einschlägigen Verfahren und unter uneingeschränkter Achtung der Befugnisse und Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments und des Rates erörtert. In diesen Organen spielt Deutschland eine aktive Rolle.

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat der Tatsache kritisch gegenübersteht, dass die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (EMPL) die federführende Dienststelle für die neue europäische Agenda für Kompetenzen ist. Wie dem Bundesrat sicherlich bekannt ist, fällt in der derzeitigen Kommission die Kompetenzentwicklung in den Zuständigkeitsbereich des Kommissionsmitglieds für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität. Bei der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen handelt es sich jedoch um eine Initiative des Kommissionskollegiums, an deren Ausarbeitung alle Kommissionsdienststellen, darunter auch die Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur und die Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologie, mitgewirkt haben, auf die einige Schlüsselmaßnahmen der Agenda zurückgehen.

Die Kommission nimmt die Auffassung des Bundesrates zur Kenntnis, dass es einer stärker geschlechtersensiblen Ausrichtung bedarf und versichert dem Bundesrat, dass die Kommission der geschlechterspezifischen Dimension auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der Agenda durch die Mitgliedstaaten einen hohen Stellenwert einräumt.

Die Kommission stimmt dem Bundesrat darin zu, dass die Rolle der Bildung über die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt und die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit hinausgeht. Die neue europäische Agenda für Kompetenzen steht nicht im Widerspruch zu diesem Grundsatz. Sie stimmt mit anderen einschlägigen Maßnahmen auf europäischer Ebene überein - wie z.B. dem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - in denen die verschiedenen Aspekte der Bildung behandelt werden.

II. Einführung einer Kompetenzgarantie

In Bezug auf die Kompetenzgarantie verweist die Kommission auf ihre ausführliche Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie {COM (2016) 382 final) [C(2017) 384].

Die Kommission möchte den Sinn und Zweck dieser vorgeschlagenen Empfehlung herausstellen: Sie soll auf die unhaltbare Lage von 64 Millionen gering qualifizierten Erwachsenen, die im Hinblick auf den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen benachteiligt sind, aufmerksam machen und den Erfahrungsaustausch in Bezug auf die vielen in Mitgliedstaaten laufenden ausgezeichneten Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Erwachsene fördern. Sie zeigt Schritte auf die es ermöglichen, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf eine größere Zahl von Erwachsenen mit geringen Kompetenzen und Qualifikationen auszuweiten. In der vorgeschlagenen Empfehlung heißt es klar, dass die Mitgliedstaaten sie " im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten" anwenden und die Zielgruppe(n) benennen sollten, die sie erreichen möchten.

Der Vorschlag wurde als Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 für Weiterbildungspfade verabschiedet (2016/C 484/01).

III. Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Die Kommission ist der Ansicht, dass die allgemeine und berufliche Bildung jeden Menschen mit Schlüsselkompetenzen ausstatten sollte, die den Weg ebnen für Selbstverwirklichung und persönliche Entwicklung, soziale Eingliederung, aktive Teilhabe an der Gesellschaft und Beschäftigung. Die vorgeschlagene Initiative auf EU-Ebene soll die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Kompetenzentwicklung im Rahmen des lebenslangen Lernens unter strikter Beachtung der ausschließlichen Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Entwicklung von Lehrplänen und die Bewertung von Schlüsselkompetenzen weiter unterstützen.

IV. Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga und Berufsausbildung

Die Kommission begrüßt in Bezug auf die Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga die positive Haltung des Bundesrats zur Ausrichtung der neuen europäischen Agenda fiel. Kompetenzen auf die Förderung der Berufsausbildung und beruflichen Bildung und teilt die Auffassung, dass das deutsche duale Ausbildungssystem ein vorbildliches Beispiel darstellt.

Der ganzheitliche Ansatz gegenüber Schulbildung und Berufsausbildung ist kennzeichnend für das deutsche System, und die Kommission fördert EU-weit offene und flexible Bildungswege. Mit einer Bandbreite von Konzepten kann vielfältigen Bedürfnissen besser entsprochen werden, indem unterschiedliche nationale Gegebenheiten und die jeweiligen persönlichen Umstände der Lernenden Berücksichtigung finden. Daher wird die Kommission weiter europäische Instrumente entwickeln und Rahmen konzipieren, die die Mitgliedstaaten im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten nutzen können, wenn sie dies wünschen.

Diese Entwicklungen werden bei der Ausarbeitung der Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsprogramms der Kommission für 2017 berücksichtigt, so insbesondere in Bezug auf den Vorschlag für einen Qualitätsrahmen für die Ausbildung und den Vorschlag zur Verbesserung der Mobilität von Auszubildenden. Was die Berufsausbildung angeht, wird die Kommission, wie in der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen dargelegt, die Sozialpartner bei der Umsetzung der Erkenntnisse aus ihren gemeinsamen Projekten unterstützen. Die Kommission beabsichtigt 2017 ferner, im Rahmen der Legislativarbeit eine umfassende Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessenträger im Bildungs- und Beschäftigungsbereich durchzuführen. Sie möchte dem Bundesrat versichern, dass jeder Vorschlag zur Änderung der Rolle des Beratenden Ausschusses für die Berufsbildung mit den Mitgliedstaaten eingehend erörtert werden würde.

Die Kommission ist sich der Schwierigkeiten in Bezug auf die langfristige Mobilität von Auszubildenden bewusst. Sie prüft derzeit im Rahmen eines vom Europäischen Parlament unterstützten Pilotprojekts, welches die Hindernisse für die langfristige Mobilität sind und welche Vorteile sie hat. Wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 und in der Mitteilung "Investieren in Europas Jugend" vom Dezember 2016 angekündigt, beabsichtigt die Kommission, im Rahmen des existierenden "Erasmus+" -Programms eine neue einschlägige Mobilitätsmaßnahme mit dem Namen " ErasmusPro " vorzuschlagen, um langfristige Auslandsaufenthalte für Menschen in Ausbildung und neue Hochschulabsolventen zu fördern, insbesondere durch Praktika in Unternehmen im Ausland. Deutschland gehört zu den Ländern, die die langfristige Mobilität im Rahmen der beruflichen Bildung über das Programm "Erasmus+" bereits am stärksten nutzen.

V. Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Auffassung der Kornmission teilt, dass nationale Koalitionen und Partnerschaften einen bedeutenden Beitrag zur Deckung des Nachholbedarfs bei digitalen Kompetenzen leisten können. Wie in der Stellungnahme dargelegt, sind nationale, regionale und lokale Akteure am besten in der Lage, die sich aus der Digitalisierung ergebenden Herausforderungen im Ausbildungsbereich zu meistern. Maßnahmen auf europäischer Ebene, einschließlich gemeinsamer Maßnahmen der Mitgliedstaaten, müssen Initiativen auf nationaler Ebene in vollem Umfang Rechnung tragen und auf gewonnenen Erfahrungen aufbauen.

Was den Einsatz von EU-Mitteln angeht, ist es wichtig, dass sowohl die Mittel als auch die betreffenden Projekte den größtmöglichen Nutzen im Hinblick auf die Entwicklung digitaler Kompetenzen entfalten. Bei der zeitlichen Planung für die Entwicklung nationaler Strategien und Ziele handelt es sich mehr um ehrgeizige Ziele als um Vorgaben. Die Dienststellen der Kommission haben mögliche Indikatoren mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten erörtert. Es steht den Mitgliedstaaten frei, diese oder andere Indikatoren zur Messung der auf einzelstaatlicher Ebene erzielten Fortschritte heranzuziehen. Was Deutschland betrifft, so hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass in jüngster Zeit mehrere neue und ergänzende Initiativen vorgestellt wurden, die an der Schnittstelle zwischen digitalen Kompetenzen und Bildung angesiedelt sind und voll und ganz mit den Zielen der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen im digitalen Bereich im Einklang stehen.

VI. Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

Hierzu verweist die Kommission auf ihre ausführliche Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen {COM (2016) 383 final) [C(2017) 22].

Die Kommission erinnert daran, dass der Vorschlag für eine Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens auf den Ergebnissen der Empfehlung von 2008 aufbaut und die Kontinuität der Prozesse, die die Mitgliedstaaten zur Zuordnung ihrer Qualifikationsrahmen und -niveaus zum Europäischen Qualifikationsrahmen eingeleitet haben, gewährleistet. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Vergleichbarkeit zu verbessern und durch den Europäischen Qualifikationsrahmen in verstärktem Maße dafür zu sorgen, dass Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lernende Qualifikationen besser einordnen können.

VII. Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

Das von der Kommission angekündigte "Instrument zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige" soll von den Mitgliedstaaten auf rein freiwilliger Basis eingesetzt werden, um Kompetenzen, Qualifikationen und Berufserfahrung von Drittstaatsangehörigen zu ermitteln und zu dokumentieren. Sein Mehrwert besteht in erster Linie darin, dass ein gemeinsames Format zur Beschreibung der Kompetenzen in allen EU-Amtssprachen und in einigen anderen Sprachen der ankommenden Menschen bereitgestellt wird, ergänzt durch erste Hinweise in Bezug auf den Bedarf an Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen. Das Instrument soll nicht als Anerkennungsinstrument dienen, sondern vielmehr als erster Schritt zur Unterstützung der nationalen Behörden bei der Erfassung der Kompetenzprofile von Drittstaatsangehörigen und Weiterleitung an die am besten geeignete nationale Behörde im Hinblick auf die weitere Bewertung der Kompetenzen, des Bedarfs an Bildungsmaßnahmen oder der Beschäftigungsmöglichkeiten.

VIII. Überarbeitung des Europass-Rahmens

Derzeit ist der Europass-Rahmen in erster Linie ein Mittel zur Dokumentation der Kompetenzen und der Berufserfahrung eines Menschen anhand von Mustern für Lebensläufe und andere Unterlagen. Doch sind die derzeitigen Vorlagen nicht flexibel genug, um den sich wandelnden Bedürfnissen und Entwicklungen bei der Informationssuche und Arbeitsplatzsuche sowie hinsichtlich der Technologie gerecht zu werden. Daher gilt es, im Zuge einer Überarbeitung des Rahmens von der reinen Dokumentation zu einem umfasserenden Angebot von Instrumenten und Diensten in Bezug auf Kompetenzen und Qualifikationen überzugehen. Die Zusammenführung von Informationen und Instrumenten, die bisher über unterschiedliche Plattformen verfügbar sind, zu einer einzigen umfassenden Plattform wird zur Vereinfachung des Angebots beitragen, Überschneidungen verhindern und letztlich für größere Effizienz und Benutzerfreundlichkeit sorgen. Die Verwendung der über den neuen Rahmen angebotenen Hilfsmittel und Dienste wird, wie auch bisher, freiwillig sein.

IX. Blaupause zur Branchenzusammenarbeit, für Kompetenzen

Wie in der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen dargelegt, wird die Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen dazu beitragen, zentrale Akteure zu mobilisieren und zu koordinieren, um die Erfassung von Daten über Kompetenzen zu verbessern und dem Fachkräftemangel in einzelnen Wirtschaftszweigen zu begegnen, private Investitionen anzukurbeln und eine strategische Verwendung der einschlägigen europäischen und nationalen Finanzierungsprogramme zu fördern. Branchenbezogene Kompetenzpartnerschaften auf EU-Ebene werden mit vorhandenen EU-Mitteln gefördert.

Die Kommission möchte dem Bundesrat versichern, dass diese Initiative nicht in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten eingreifen wird und etwaige relevante Verbindungen mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen sorgfältig geprüft und über die geeigneten Verfahren thematisiert werden.

X. Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

In der gesamten EU, insbesondere in Ländern mit hoher Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen, besteht ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Absolventen und der Nachfrage in der Realwirtschaft. Die vorgeschlagene Initiative auf EU-Ebene zielt darauf ab, mehr Informationen über den Werdegang von Absolventen im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung verfügbar zu machen, und zwar durch verstärkte Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen nationalen Stellen, die den Absolventenwerdegang verfolgen, und durch eine neue europäische Studie, die in die Pilotphase eintritt. Die Teilnahme an den vorgeschlagenen Maßnahmen ist rein freiwillig. Im Rahmen der Pilotphase der genannten europäischen Studie wird untersucht, welches Konzept am besten geeignet wäre, um eine Beeinträchtigung von Datenerhebungen auf nationaler Ebene zu vermeiden und den Aufwand für die zuständigen Stellen und Befragten so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen aller Maßnahmen werden die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

Der Vorschlag zur Ausweitung auf die Entwicklung von Bewertungsrahmen zur Analyse der erzielten Lernergebnisse in verschiedenen Hochschuldisziplinen geht auf ein kürzlich ins Leben gerufene Projekt zurück, mit dem die Durchführbarkeit einer solchen Initiative getestet wird. Dieses von der Universität Groningen geleitete Projekt baut auf den Erfahrungen mit dem Projekt AHELO (Assessment of Higher Education Learning Outcomes) der OECD auf. Das Projekt ist völlig anders konzipiert und sieht die Entwicklung von Bewertungsrahmen für fünf Disziplinen durch einer Kerngruppe von 75 Universitäten in ganz Europa nach einem Bottom-up-Ansatz vor.

XI. Umsetzung der Agenda

Die Kommission versichert dem Bundesrat, dass die finanziellen Grundsätze und Verfuhren der EU bei der Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen eingehalten werden.

Sie nimmt die Stellungnahme des Bundesrats in Bezug auf die Berücksichtigung des Bildungsbereichs im Rahmen des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische Koordinierung zur Kenntnis.

Ferner nimmt die Kommission auch die Bedenken des Bundesrates in Bezug auf die Expertengruppen auf EU-Ebene, die sich mit Kompetenzen und Qualifikationen auseinandersetzen, und die Koordinierung zwischen den von der EU unterstützten nationalen Stellen für Europass, Euroguidance und den Europäischen Qualifikationsrahmen zur Kenntnis. Was diese Koordinierung angeht, weist die Kommission darauf hin, dass die angesprochenen Punkte auf dem Vorschlag der Kommission für einen Beschluss zur Überarbeitung des Europass-Rahmens für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen {COM (2016) 625 final} basieren, mit dem sich derzeit das Europäische Parlament und der Rat im Gesetzgebungsverfahren befassen.