Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und der Verordnung (EG) über persistente organische Schadstoffe
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates im Hinblick auf ihre Anpassung an die Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

(Grunddrs. 062/04 (PDF) ) 27.05.05
KOM (2003) 644 endg.; Ratsdok. 15409/03
*) Erster Beschluss des Bundesrates vom 2. April 2004, BR-Drucksache 062/04(Beschluss) PDF ; Wiederaufnahme der Beratungen gemäß § 45a Abs. 4 GO BR.

Der Bundesrat hat in seiner 811. Sitzung am 27. Mai 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

1. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 11. Juni 2004, BR-Drucksache 062/04(Beschluss) PDF , umfassend zu der geplanten Neuordnung des europäischen Chemikalienrechts Stellung genommen. Bereits in diesem Beschluss hat der Bundesrat den Verordnungsvorschlag der Kommission zur grundsätzlichen Neugestaltung des europäischen Chemikalienrechts begrüßt und Nachbesserungen gefordert, um REACH für die Firmen, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), praktikabler zu machen.

2. Zwischenzeitlich haben auf EU-Ebene der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Stellungnahme abgegeben. Auf Ratsebene wurde eine Adhoc-Arbeitsgruppe eingesetzt, die das Dossier bereits seit längerer Zeit intensiv berät. Erste Orientierungsaussprachen sind bereits erfolgt, weitere sind in den Räten "Umwelt" und "Wettbewerbsfähigkeit" im Juni 2005 geplant. Mit der ersten Lesung im Europäischen Parlament wird im Herbst gerechnet; einige Berichterstatter in den beteiligten Ausschüssen haben bereits erste Entwürfe für Stellungnahmen vorgelegt.

3. Inzwischen werden auf EU-Ebene konkretere Vorschläge diskutiert. Dazu gehören der Vorschlag von Großbritannien und Ungarn "One Substance - One Registration (OSOR)" sowie der von der Bundesregierung und Österreich gemeinsam eingebrachte Vorschlag zu Verwendungs- und Expositionskategorien. Mit diesen sollen die Kommunikation innerhalb der Wertschöpfungsketten erleichtert und vor allem KMU unterstützt werden.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich weiterhin intensiv für diese beiden Vorschläge einzusetzen.

4. Der bisherige Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen auf europäischer Ebene sind insgesamt unbefriedigend. Dem Anliegen des Bundesrates, das REACH-System einfacher, transparenter und kostengünstiger zu gestalten, trägt der Diskussionsstand derzeit nicht hinreichend Rechnung.

5. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung nochmals eindringlich, sich über die im Bundesratsbeschluss vom 11. Juni 2004 genannten Punkte hinaus bei den weiteren Beratungen insbesondere für folgende Punkte einzusetzen: