Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Überarbeitung der Richtlinie 2001/43/EG zur Änderung der Richtlinie 92/23/EWG des Rates über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Berlin, den 8. Juni 2010
Parlamentarischer Staatssekretär

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

bezugnehmend auf die o. a. Entschließung des Bundesrates* übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Bundesregierung.


Mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann

Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung - Entschließung des Bundesrates zur Überarbeitung der Richtlinie 2001/43/EG zur Änderung der Richtlinie 92/23/EWG des Rates über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage


Der Bundesrat hatte mit o.g. Drucksache die Bundesregierung gebeten, sich im Rahmen der Überarbeitung der o.g. Richtlinie für eine Absenkung der Geräuschgrenzwerte für Pkw- und Nutzfahrzeugreifen einzusetzen. Darüber hinaus sollten runderneuerte Reifen mit in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen werden.

Die Bundesregierung hat sich für alle Punkte des Beschlusses des Bundesrates in den Verhandlungen auf europäischer Ebene eingesetzt. Die "Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit, veröffentlich im Amtsblatt der EU am 31.07.2009, Nr. L 200, Seite 1", verschärft die Grenzwerte für das Reifenrollgeräusch.

Verpflichtend wurden folgende neue Geräuschgrenzwerte in der vorstehend genannten Verordnung festgelegt:

Reifen der Klasse C1 (Pkw-Reifen) nach Nennbreite des geprüften Reifens:

ReifenklasseNennbreite in mmGrenzwert in db(A)
C1A≤ 18570
C1B> 185 ≤ 21571
C1C> 215 ≤ 24571
C1D> 245 ≤ 27572
C1E> 27574

Reifen der Klassen C2 und C3 (leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie deren Anhänger) nach Verwendungsart der Reifen:

ReifenklasseVerwendungsartGrenzwert in db(A)
C2Normalreifen72
Traktionsreifen73
C3Normalreifen73
Traktionsreifen75

In Ergänzung zu den in der Tabelle genannten Grenzwerten gibt es noch eine Sonderregelung für Spezialreifen und "Snowtires".

Hinsichtlich der Erweiterung des Anwendungsbereiches der Verordnung um runderneuerte Reifen, gab es keine Mehrheit auf europäischer Ebene.