Antrag der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein
Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels

Punkt 5 der 885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011

Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Nummer 1 TEHG:

Der Bundesrat fordert die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel, die Zuständigkeit für die Genehmigung der Überwachungspläne (Monitoringkonzepte) bei den Ländern zu belassen.

Begründung:

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung bereits mit Beschluss zu BR-Drucksache 088/11 (PDF) , Ziffer 15, aufgefordert, die Zuständigkeit für die Genehmigung des Überwachungsplans bei den Ländern zu belassen. Dieser Aufforderung ist die Bundesregierung nicht nachgekommen. Der beabsichtigte Wechsel der Zuständigkeit im Bereich des anlagenbezogenen Umweltrechts von den Ländern auf den Bund entbehrt jeglicher sachlichen Begründung und widerspricht der Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des Bundesratsbeschlusses vom 15.4.2011 zu BR-Drs. 88/1(B) verwiesen.